Kategorie: Medien- & Presserecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    Eine richtungsweisende Entscheidung zur identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeieinsätze hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 87/24) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Zeitung einen Polizeibeamten mit Foto und Ortsangabe in Verbindung mit dem Vorwurf unverhältnismäßiger Polizeigewalt identifizierend darstellen darf.

    Das Gericht entschied, dass die Presse zwar grundsätzlich über Vorwürfe gegen Polizeibeamte berichten darf, dass jedoch die namentliche oder bildliche Identifizierung eines nicht prominenten Beamten ohne zwingenden öffentlichen Informationswert unzulässig ist.

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  • OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    Immer weiter wird um Bewertungen von Arbeitgebern auf Bewertungsplattformen gestritten: Nunmehr konnte sich mit dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 6 W 12/24 e) ein weiteres OLG zur Frage postieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Betreiberinnen und Betreibern von Arbeitgeberbewertungsportalen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können.

    Das Gericht stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) nicht dazu dient, die Identität von Bewertenden ohne weiteres offenzulegen. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Bewertenden und den Persönlichkeitsrechten des bewerteten Unternehmens erforderlich.

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  • OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    Mal wieder gibt es eine bemerkenswerte Entscheidung zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen auf Bewertungsportalen: Im Kern ging es um die Frage, ob der Betreiber eines solchen Portals eine negative Bewertung entfernen muss, wenn der betroffene Arbeitgeber bestreitet, dass die bewertende Person tatsächlich bei ihm beschäftigt war.

    Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 744/24) stellte klar, dass Arbeitgeber eine Löschung verlangen können, wenn keine belastbaren Hinweise darauf vorliegen, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis beruht. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass eine vollständige Offenlegung der Identität des Rezensenten regelmäßig nicht verlangt werden kann.

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  • OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 14 W 95/24) eine bedeutsame Entscheidung zum Umfang des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts getroffen. Konkret ging es um die Frage, inwieweit sich Journalisten auf § 383 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen können, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeugen geladen werden.

    Das Gericht stellte klar, dass sich Journalisten grundsätzlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, wenn die Beweisfrage darauf abzielt, eine vertrauliche Quelle zu enttarnen. Hingegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht nicht anwendbar, wenn lediglich geklärt werden soll, ob eine in einem Bericht dargestellte Person die Äußerungen tatsächlich getätigt hat oder ob eine Berichterstattung mit dieser Person abgesprochen war.

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  • Strafbarkeit des Weiterleitens eines Gewaltvideos nach § 201a StGB

    Strafbarkeit des Weiterleitens eines Gewaltvideos nach § 201a StGB

    Digitale Verbreitung von Gewaltaufnahmen – ein rechtliches Minenfeld: Die Verbreitung von Gewaltaufnahmen über digitale Kanäle ist ein Phänomen, das sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Ein solches Szenario kann sich in vielerlei Kontexten abspielen – ob durch Überwachungskameras, Dashcams oder private Handyaufnahmen. Doch was passiert, wenn eine solche Aufnahme weitergeleitet wird?

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  • Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Beim Oberlandesgericht Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) ging es um die Frage, ob das bloße Retweeten eines Links zu einer Bildaufnahme einer hilflosen Person eine strafbare Handlung nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB darstellt.

    Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass das Zugänglichmachen eines Links mit einer solchen Bildaufnahme ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen – unabhängig davon, ob der Retweetende die Aufnahme selbst erstellt oder verändert hat. Zudem wurde festgestellt, dass der Täter vorsätzlich handelte, da er durch seine Kommentierung gezielt Neugier weckte und die Verbreitung des Materials förderte.

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  • Markenrechtswidrige Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover

    Markenrechtswidrige Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover

    Im Zentrum eines Rechtsstreits beim OLG Hamburg (Az. 5 U 112/23) stand die Frage, ob die Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover eine Verletzung der Markenrechte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) darstellt oder ob die Kunstfreiheit der Autorin und des Verlags überwiegt. Der Senat entschied, dass eine markenrechtswidrige Nutzung vorliegt und wies die Berufung der Beklagten weitgehend zurück.

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  • OLG Bremen: Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Pressevertreter

    OLG Bremen: Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Pressevertreter

    Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat mit Beschluss vom 25. September 2024 (Az.: 2 W 46/24) eine beachtenswerte Entscheidung zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Pressevertretern getroffen. Dabei ging es um die Frage, ob eine Journalistin sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berufen kann, wenn sie die Identität und Inhalte der Kommunikation mit ihren Informanten bereits offengelegt hat. Das Gericht verneinte dies und verwies dabei auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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  • Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Die digitale Überwachung durch Spionage-Apps wirft einen dunklen Schatten auf den technologischen Fortschritt. Ursprünglich als Werkzeuge für besorgte Eltern beworben, die das Online-Verhalten ihrer Kinder im Blick behalten möchten, hat sich ein lukrativer Markt für heimliche Überwachung entwickelt – häufig mit verheerenden Folgen für Opfer, insbesondere Frauen in Beziehungen. Netzpolitik konnte einen Blick auf das konkrete Geschäftsmodell werfen – und es sollte eine Mahnung für alle sein, ihre Smartphones besser im Griff zu haben (dazu auch der Bericht bei Tagesschau).

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  • Persönlichkeitsrecht und Satire: Das LG München I im Fall eines ehemaligen BSI-Präsidenten

    Persönlichkeitsrecht und Satire: Das LG München I im Fall eines ehemaligen BSI-Präsidenten

    Das Urteil des LG München I (Az.: 26 O 12612/23) vom 19. Dezember 2024 befasst sich mit der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit im Kontext satirischer Berichterstattung und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Der Kläger, ein ehemaliger Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), klagte gegen eine Rundfunkanstalt wegen ehrverletzender Aussagen und unwahrer Tatsachenbehauptungen, die in einer Fernsehsendung getätigt wurden. Dabei hob das Gericht hervor, unter welchen Umständen Persönlichkeitsrechte Vorrang vor der Meinungs- und Satirefreiheit haben.

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  • LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    Die Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22) vom 13. September 2023 bringt neue Klarheit in die rechtliche Bewertung eines kontroversen Themas: Darf ein Bürger Polizeieinsätze filmen, insbesondere wenn dabei auch Gespräche der Beamten aufgezeichnet werden? Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Das Gericht setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Polizeibeamte auch während ihrer Tätigkeit vor unbefugten Aufnahmen geschützt sind.

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  • Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

    Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde.

    Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei zentrale rechtliche Probleme, wie die Erkennbarkeit der betroffenen Person, den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen sowie die Anforderungen an die Pressefreiheit.

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  • Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Die Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren ist gemäß den Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung u.a. daran gebunden, dass der betroffene Angeklagte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und seine Reaktion in die Berichterstattung einfließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 07.11.2024 hebräische Veröffentlichungen des Beklagten über ein laufendes Strafverfahren gegen einen israelischen Staatsbürger ohne vorherige Anhörung untersagt.

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  • Gleiche Aufmachung bei Gegendarstellungen

    Gleiche Aufmachung bei Gegendarstellungen

    Eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 10 W 38/24) setzt sich mit den Anforderungen an Gegendarstellungen nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) auseinander. Die Frage, wie eine Gegendarstellung gestaltet sein muss, um der ursprünglichen Tatsachenbehauptung gleichwertig zu begegnen, ist für die Meinungs- und Medienfreiheit von erheblicher Bedeutung. Der Fall berührt zentrale rechtliche und praktische Aspekte des Presserechts und der Medienregulierung.

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  • Strafbarkeit des Verbreitens strafbarer Inhalte in WhatsApp-Gruppen

    Strafbarkeit des Verbreitens strafbarer Inhalte in WhatsApp-Gruppen

    Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 1 Ws 171/23) klärt wichtige strafrechtliche Fragen zur Verbreitung inkriminierter Inhalte in geschlossenen WhatsApp-Gruppen. Sie betrifft das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder sonst strafbare Inhalte zu sanktionieren. Zentral ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt ist und welche Anforderungen an den Vorsatz gestellt werden.

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