Am 4. Juni 2024 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil im Fall Sokolovskiy gegen Russland. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Meinungsfreiheit und setzt ein starkes Zeichen gegen die Kriminalisierung von kritischen Äußerungen, insbesondere wenn sie satirisch oder provokativ sind.
(mehr …)Kategorie: Medien- & Presserecht
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Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Schutz für unabhängige und plurale Medien in der EU: Die Europäische Union hat mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien getan.
Das EMFA, das am 7. Mai 2024 in Kraft getreten ist, stellt ein neues, umfassendes Regelwerk dar, das die redaktionelle Freiheit, die Transparenz von Medieneigentum und die Unabhängigkeit der Medien vor politischer Einflussnahme schützt.
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Suchmaschinen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil vom 04. Juli 2024 (Az.: 15 U 60/23) wichtige rechtliche Fragen rund um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und internationale Zuständigkeit in Bezug auf Suchmaschinenbetreiber entschieden. Im Kern ging es um das Auslistungsbegehren eines Klägers, dessen personenbezogene Daten in einem Online-Artikel veröffentlicht wurden. Der Kläger forderte die Entfernung der Suchergebnisse, die auf diesen Artikel verlinkten.
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Darlegungs- und Beweislast bei Überwachungsmaßnahmen nach dem G10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil (Az. 11 U 133/22) eine bedeutende Entscheidung zur Darlegungs- und Beweislast bei Überwachungsmaßnahmen nach dem G10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) getroffen. Im Kern geht es um die Frage, wer die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme darlegen muss und welche Konsequenzen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen haben kann. Diese Entscheidung ist wegweisend für den Umgang mit geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen und deren rechtliche Bewertung im deutschen Rechtssystem.
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Beewashing: Nutzung des Bildnisses und Namens eines prominenten Fernsehmoderators zu werblichen Zwecken
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Urteil vom 18. Juli 2024 (Az. 4 U 323/24) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die sowohl das Persönlichkeitsrecht als auch die Meinungsfreiheit betrifft.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Nutzung des Bildnisses und Namens eines prominenten Fernsehmoderators zu werblichen Zwecken zulässig ist, wenn diese Nutzung satirisch-kritisch erfolgt. Die Entscheidung beleuchtet die komplexen Abwägungen, die bei der Kollision von Persönlichkeitsrechten mit der Meinungs- und Kunstfreiheit zu treffen sind.
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Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. März 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 605/24) in einem Eilverfahren entschieden, dass die Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel durch das Landgericht Hamburg die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Das Urteil beleuchtet zentrale Aspekte der Pressefreiheit und der prozessualen Gleichbehandlung im Eilverfahren.
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§ 353d Nr. 3 StGB bei der Pressearbeit
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat sich in einer Entscheidung vom 19.03.2024 (Az. 7 U 13/23) ausführlich mit der Anwendung von § 353d Nr. 3 StGB befasst. Diese Vorschrift behandelt das Verbot der öffentlichen Mitteilung amtlicher Dokumente aus einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vor deren Erörterung in öffentlicher Verhandlung oder vor dem Abschluss des Verfahrens. Im vorliegenden Fall ging es um die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Vernehmungsprotokoll eines Zeugen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.
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Zulässigkeit der Berichterstattung über eine Mitteilung in einem privaten Instagram-Account befasst
Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat sich in einem Urteil vom 23.06.2023 (Az. 324 O 433/22) mit der Zulässigkeit der Berichterstattung über eine Mitteilung in einem privaten Instagram-Account befasst. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob eine Mitteilung über eine Schwangerschaft auf einem privaten Instagram-Account als Selbstöffnung gewertet werden kann und ob dadurch der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person gemindert wird.
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EGMR: Verurteilung eines Journalisten durch voreingenommene Richterin verletzt Meinungsfreiheit
Im Fall „Bosev gegen Bulgarien“ (Requête no 62199/19) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 4. Juni 2024 eine Entscheidung getroffen. Diese betraf die angebliche Voreingenommenheit einer Richterin in einem Strafverfahren gegen den Journalisten Rosen Rosenov Bosev sowie die Frage, ob es ausreichende interne Rechtsmittel gab, um seine behauptete Verletzung der Meinungsfreiheit zu beheben.
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Beleidung durch Bezeichnung als „Transe“
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 11. Juli 2024 (Aktenzeichen: 16 U 92/23) behandelt die Frage, ob die Bezeichnung einer Person als „Transe“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
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Rechtliche Ansprüche gegen Deepfakes
Gegen Deepfakes gibt es schon heute rechtlichen Schutz: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. Februar 2005 (1 BvR 240/04) wichtige Grundsätze zum Schutz des eigenen „digitalen Abbildes“ festgelegt. Diese Entscheidung gewinnt heute im Kontext von Deepfakes besondere Relevanz, da sie grundlegende Fragen des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter berührt.
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Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Mai 2024 (Aktenzeichen: VI ZR 307/22) befasst sich mit der Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots hinsichtlich einer Bildveröffentlichung. Der BGH klärt, unter welchen Umständen ein erneutes Veröffentlichungsverbot greift und wie der Kontext der begleitenden Wortberichterstattung dabei zu berücksichtigen ist.
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Urheberrechtliche Ansprüche von Synchronsprechern und -regisseuren
Die Entscheidung des LG Hamburg (310 O 214/23) vom 10.05.2024 betrifft die urheberrechtlichen Ansprüche von Synchronsprechern und -regisseuren einer Animationsserie. Insbesondere geht es um Auskunfts- und Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit der deutschen Fassung der Serie „Robin Hood – Schlitzohr von Sherwood“.
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Kein Unterlassungsanspruch, wenn Äußerungen aus vertraulichem Gespräch an Presse weitergegeben werden
Im Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (4 U 676/24) vom 28. Mai 2024 befasst sich das Gericht mit der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Äußerungen aus einem vertraulichen Gespräch an die Presse weitergegeben werden. Der Kläger begehrte die Unterlassung der Verbreitung bestimmter Zitate, die in einem Artikel der „Freien Presse“ veröffentlicht wurden. Das OLG Dresden entschied, dass kein Unterlassungsanspruch besteht.
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Volksverhetzung vs. Meinungsfreiheit
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 15. Januar 2024 (Aktenzeichen: 207 StRR 440/23) befasst sich mit der Strafbarkeit von Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und der Abwägung gegenüber der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Diese Analyse beleuchtet die zentralen rechtlichen Fragen und die Konsequenzen der Entscheidung.
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