Kategorie: Medien- & Presserecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Die Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 2 Qs 33/23) wirft zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Telekommunikationsüberwachung mit den Rechten der Pressefreiheit und den Grundsätzen des Datenschutzes auf. Im Zentrum stand die Frage, ob die Überwachung eines als Pressetelefon gekennzeichneten Anschlusses der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ rechtmäßig war und ob dabei die Rechte von Journalisten angemessen berücksichtigt wurden. Der Beschluss beleuchtet die Spannungsfelder zwischen Strafverfolgung, Grundrechten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben an Ermittlungsmaßnahmen.

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  • Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Das Landgericht Berlin hat am 5. Dezember 2024 (Az. 27 O 226/22) eine wegweisende Entscheidung zur Abgrenzung von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht gefällt. Der Fall betraf eine spekulative und boulevardeske Berichterstattung über eine angebliche außereheliche Beziehung eines prominenten Klägers, die auf heimlich erlangten Informationen beruhte. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote die Rechte Betroffener schützen können und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

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  • Strafbarkeit nach § 201a StGB: Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Strafbarkeit nach § 201a StGB: Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    §201a StGB, ein unterschätzter Straftatbestand;: Der § 201a StGB, der die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellt, führt in der öffentlichen Diskussion ein Schattendasein.

    Während andere Delikte wie Beleidigung oder Verleumdung breit diskutiert werden, bleibt § 201a StGB für viele ein wenig beachteter Straftatbestand. Dabei bietet er nicht nur einen bedeutsamen Schutz für die Privatsphäre, sondern wirft auch zahlreiche juristische Probleme auf. Die Norm ist ein Paradebeispiel für das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Medienfreiheit und strafrechtlicher Bestimmtheit.

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  • OLG Nürnberg zu Satire und Persönlichkeitsrecht im Spannungsfeld

    OLG Nürnberg zu Satire und Persönlichkeitsrecht im Spannungsfeld

    Am 11. Dezember 2024 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 W 2333/24) über die Zulässigkeit einer satirischen Glosse, die sich kritisch und in polemischer Sprache mit der Tageszeitung „N.“ und deren Redakteuren auseinandersetzte. Der Fall beleuchtet die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die Rolle der Satire in der medialen Berichterstattung. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für die Presse- und Medienbranche, da es Maßstäbe für den Umgang mit satirischen Äußerungen setzt.

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  • Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Am 15. November 2024 fällte das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 507/23) ein aufsehenerregendes Urteil zu einem Streit zwischen zwei bekannten Influencern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts in der medial geprägten Online-Welt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwiefern kritische Aussagen, Vorwürfe und polemische Bezeichnungen in Streams und sozialen Medien zulässig sind und wann sie die Grenzen zur unzulässigen Persönlichkeitsrechtsverletzung überschreiten.

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  • OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    Am 31. Oktober 2024 entschied der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem brisanten Fall, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen rufschädigende Berichterstattung im Internet und Printmedien betraf (Az. 15 W 99/24). Das Urteil bietet einen tiefen Einblick in die Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle der Medienberichterstattung und den Umfang von Unterlassungsverfügungen.

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  • Meinungsäußerungen gegenüber Polizeibeamten

    Meinungsäußerungen gegenüber Polizeibeamten

    In einer jüngeren Entscheidung (BayObLG, Beschluss vom 14.10.2024 – 206 StRR 343/24) hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) wesentliche Grundsätze zur strafrechtlichen Bewertung von Meinungsäußerungen, insbesondere gegenüber Polizeibeamten, präzisiert.

    Im Folgenden geht es um die rechtlichen Kernfragen dieser Entscheidung, die nicht nur im Bereich der Beleidigungsdelikte, sondern auch hinsichtlich der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und Ehrenschutz (StGB § 185) richtungsweisend ist.

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  • Deceptive Design Patterns – Versteckte Manipulation in der digitalen Welt

    Deceptive Design Patterns – Versteckte Manipulation in der digitalen Welt

    Häufig begegnet man Designs, die darauf ausgelegt sind, unsere Aufmerksamkeit zu gewinnen und uns zu bestimmten Handlungen zu verleiten. Diese Strategien, die oft im Kontext von Social-Media-Plattformen zum Einsatz kommen, werden als Deceptive Design Patterns bezeichnet.

    Sie sind jedoch nicht nur ärgerlich, sondern können auch rechtliche Implikationen haben, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Im Folgenden geht es um die verschiedenen Formen dieser Designs, ihre datenschutzrechtlichen Dimensionen und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, wie dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).

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  • Zulässige Äußerungen im Stadtrat – Meinungsfreiheit und das Abgeordnetenprivileg

    Zulässige Äußerungen im Stadtrat – Meinungsfreiheit und das Abgeordnetenprivileg

    Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 196/24) hat in einem Hinweisbeschluss vom 29. Juli 2024 klargestellt, dass ein Ratsmitglied sich auf das Abgeordnetenprivileg berufen kann, wenn es in Ausübung seines Mandates eine Äußerung tätigt, die in einer Ratssitzung gemacht wurde.

    Dieser Hinweisbeschluss bezieht sich auf eine Klage wegen einer Äußerung, die während einer Stadtratssitzung in Dortmund fiel und anschließend über einen Livestream im Internet verbreitet wurde. Der Kläger sah sich durch diese Äußerung beleidigt und forderte Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG Köln stellte jedoch fest, dass die Äußerung durch das Abgeordnetenprivileg gedeckt sei, welches Mandatsträger vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt, solange die Äußerungen nicht verleumderisch sind.

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  • Persönlichkeitsrecht: Reichweite des postmortalen Geltungs- und Achtungsanspruchs

    Persönlichkeitsrecht: Reichweite des postmortalen Geltungs- und Achtungsanspruchs

    Das Kammergericht Berlin hat am 29. August 2024 (Az. 10 U 168/22) eine Entscheidung zum postmortalen Geltungs- und Achtungsanspruch getroffen. Die Mutter einer Verstorbenen hatte einen ehemaligen Lebensgefährten ihrer Tochter verklagt und forderte Unterlassung von Äußerungen, die dieser in einem Interview nach dem Tod ihrer Tochter über sie gemacht hatte. Die Klägerin argumentierte, die Äußerungen verletzten das postmortale Persönlichkeitsrecht ihrer Tochter.

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  • LG Heidelberg zur Verwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme

    LG Heidelberg zur Verwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme

    In aktueller Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Urteil vom 05.08.2024 – 4 O 44/24) wird die heikle Frage der Verwertbarkeit heimlicher Tonbandaufnahmen in zivilrechtlichen Verfahren behandelt.

    Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin, nach einem Nachbarschaftsstreit, heimlich ein Gespräch mit dem Beklagten auf, in dem dieser sie mehrfach beleidigte. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Aufnahme als Beweismittel verwertbar ist, obwohl die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung des Beklagten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht nochmals die Komplexität der Fragen von Strafbarkeit und Verwertbarkeit von modernen Beweismitteln in deutschen Gerichtssälen.

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  • Kameraaufnahmen des Strassenverkehrs auf YouTube

    Kameraaufnahmen des Strassenverkehrs auf YouTube

    Die Nutzung von Dashcams und anderen Aufzeichnungstechnologien im Straßenverkehr sorgt seit Jahren für juristische Diskussionen, insbesondere wenn es um die Balance zwischen Datenschutz und berechtigten Interessen geht.

    Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Az. 8 A 159/20) beleuchtet erneut die rechtlichen Probleme, die sich bei der Verwendung von Dashcams und ähnlichen Technologien ergeben. Das Urteil zeigt die komplexe Abwägung zwischen den Rechten auf Kunstfreiheit, wirtschaftliche Interessen und dem Datenschutzrecht der betroffenen Personen.

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  • Presse und Veröffentlichung einer Tonaufnahme

    Presse und Veröffentlichung einer Tonaufnahme

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 16 U 26/23) hat in einem Urteil vom April 2024 eine entscheidende Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit vorgenommen.

    Im Mittelpunkt stand die Veröffentlichung einer Tonaufnahme, die im Rahmen einer öffentlichen Strafverhandlung abgespielt und anschließend von Medien verbreitet wurde. Der Kläger machte geltend, dass die Veröffentlichung seiner Stimme in einem journalistischen Beitrag sein Persönlichkeitsrecht verletze, während die Beklagten sich auf die Pressefreiheit beriefen.

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  • Widerruf bei Einwilligung in erstellte Videos

    Widerruf bei Einwilligung in erstellte Videos

    In einem aktuellen Fall befasste sich das Oberlandesgericht Koblenz (4 U 238/23, Hinweisbeschluss) mit der Frage, ob einem Kläger ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verbreitung von Videos zusteht, in denen er zu sehen ist. Dabei zeigt sich, dass die Entscheidung von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Einwilligungserklärungen im digitalen Zeitalter ist.

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  • EuGH-Urteil zur Erleichterung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

    EuGH-Urteil zur Erleichterung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

    Am 30. April 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine richtungsweisende Entscheidung in der Rechtssache C-470/21, die die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen betrifft.

    Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf die Speicherung von personenbezogenen Daten und die damit verbundenen Grundrechte. In diesem Beitrag gehe ich kurz auf die Entscheidung des EuGH ein und hinterfrage die juristischen Implikationen sowohl auf europäischer Ebene als auch für den deutschen Gesetzgeber.

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