Kategorie: Medien- & Presserecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    Zur rechtlichen Zulässigkeit wertender Medienäußerungen in den Medien: Die Entscheidung des Landgerichts Berlin (27 O 182/24) vom 20. März 2025 betrifft ein rechtlich und gesellschaftspolitisch gleichermaßen sensibles Thema: die Frage, ob die Bezeichnung eines gerichtlichen Vorgehens als sogenannter „SLAPP-Fall“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt – oder ob es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Das Urteil reiht sich ein in die wachsende rechtliche Auseinandersetzung mit sogenannten Einschüchterungsklagen gegen Medien und zivilgesellschaftliche Akteure.

    (mehr …)
  • Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Das neue Klima der Einschüchterung: In einer funktionierenden Demokratie sind freie Medien keine Randerscheinung, sondern systemrelevant. Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist kein dekoratives Grundrecht, sondern konstituierend für den demokratischen Meinungsbildungsprozess.

    Umso alarmierender ist die Zunahme staatlicher Maßnahmen, die faktisch auf eine Einschüchterung journalistischer Tätigkeit hinauslaufen – durch Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder strategisch geführte Prozesse. Es entsteht ein Klima des Verdachts, in dem kritischer Journalismus nicht nur beobachtet, sondern kriminalisiert wird. Der demokratische Diskurs gerät dadurch unter Druck.

    (mehr …)
  • Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Mit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe – über eine betroffene Person zulässig ist, wenn diese sich im Rahmen einer journalistischen Recherche in ihrer Wohnung fotografieren ließ und persönliche Angaben machte, ohne dem Vorgang zu widersprechen.

    Die Entscheidung beleuchtet dabei nicht nur die klassische Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Reichweite des Medienprivilegs unter der DSGVO sowie zur rechtlichen Qualität des journalistischen Gesprächs auf. Dass das Gericht eine konkludente Einwilligung annimmt, ohne dass eine aktive Erklärung des Einverständnisses dokumentiert wurde, rückt den Maßstab für die Annahme eines freiwilligen Rechtsverzichts erneut in den Mittelpunkt der Debatte.

    (mehr …)
  • Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie Urteilsdatenbanken

    Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie Urteilsdatenbanken

    Rechtsprechung ist ein öffentliches Gut – doch was gilt, wenn personenbezogene Daten in veröffentlichten Entscheidungen auftauchen? Mit seinem Urteil vom 09.05.2025 (Az. 324 O 278/23) hat das Landgericht Hamburg eine klare und begrüßenswerte Linie gezogen: Die gemeinnützige Plattform Openjur durfte eine Gerichtsentscheidung veröffentlichen, obwohl darin der vollständige Name eines Rechtsanwalts enthalten war. Der Kläger blieb erfolglos – zu Recht, wie ich meine. Denn frei zugängliche, umfassende Urteilsdatenbanken sind ein unverzichtbarer Bestandteil rechtlicher Transparenz und Wissenschaftsfreiheit.

    (mehr …)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung

    Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung

    OLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt.

    Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit sensiblen Daten aus dem sogenannten „Darknet“. Das Gericht stellte fest, dass eine auf Chatprotokollen basierende Berichterstattung dann unzulässig ist, wenn die Herkunft der Informationen nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann – speziell bei identifizierender Darstellung der betroffenen Person.

    (mehr …)
  • OVG Hamburg zur Auskunft über Verteidiger im Ermittlungsverfahren

    OVG Hamburg zur Auskunft über Verteidiger im Ermittlungsverfahren

    Transparenz trotz Schweigepflicht: Mit Beschluss vom 7. April 2025 (Az. 3 Bs 20/25) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG Hamburg) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft den Namen und die Kanzleianschrift eines Strafverteidigers auch im Stadium des Ermittlungsverfahrens an die Presse herausgeben muss – zumindest in dem entschiedenen Einzelfall. Die Entscheidung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Verteidigers und der verfassungsrechtlich geschützten Informationsfreiheit der Presse.

    (mehr …)
  • AG Bamberg zur Strafbarkeit der Verfälschung politischer Aussagen

    AG Bamberg zur Strafbarkeit der Verfälschung politischer Aussagen

    Satire unter Verdacht: Mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2)) hat das Amtsgericht Bamberg einen Journalisten wegen Verleumdung gemäß § 188 StGB verurteilt. Anlass war ein manipuliertes Bild einer Bundesministerin, das mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ versehen und über die Plattform X (vormals Twitter) verbreitet wurde. Die Entscheidung wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf – nicht nur hinsichtlich der Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, sondern auch im Hinblick auf den Umgang mit satirisch zugespitzten Kommentaren in einer digital geprägten Öffentlichkeit.

    (mehr …)
  • Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    OLG Düsseldorf zur Sperrung geschäftlicher Inhalte auf sozialen Netzwerken: In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2025 (Az. U (Kart) 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Sperrung geschäftlich genutzter Inhalte durch ein marktbeherrschendes soziales Netzwerk ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung und Anhörung des betroffenen Nutzers eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt. Damit präzisiert das Gericht die kartellrechtlichen Grenzen der Plattformregulierung und stärkt zugleich die verfassungsrechtlich fundierten Verfahrensrechte von Unternehmen auf digitalen Märkten.

    (mehr …)
  • OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr und Persönlichkeitsrechtsverletzung im Äußerungsrecht

    OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr und Persönlichkeitsrechtsverletzung im Äußerungsrecht

    In einem aktuellen Beschluss vom 27. März 2025 (Az. 4 U 185/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine zentrale Weichenstellung im Äußerungsrecht vorgenommen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Veranstalter wegen einer Bildunterschrift, die den Auftritt einer externen Person mit einem als NS-Symbol interpretierten Zeichen beschreibt, einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann – obwohl er selbst nicht abgebildet ist. Die Entscheidung befasst sich in nuancierter Weise mit der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, den Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr und dem Verhältnis von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung.

    (mehr …)
  • Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen

    Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen

    Mit Beschluss vom 25. März 2025 (VI ZB 32/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur prozessualen Schwelle für die Zulässigkeit der Berufung gefällt. Konkret ging es um die Beschwer einer beklagten Partei, die zur Löschung von Foto- bzw. Videoaufnahmen sowie zur Unterlassung künftiger Bildanfertigungen verurteilt worden war. Die Instanzgerichte hatten die Berufung mit der Begründung verworfen, die Beschwer betrage weniger als 600 Euro. Der BGH stellte klar: Wird der Unterlassungsaspekt nicht hinreichend gewürdigt, liegt ein Verstoß gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz vor.

    (mehr …)
  • Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht

    Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht

    Mit Urteil vom 17. Oktober 2023 (Az. 7 U 54/21) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein aufsehenerregendes medienrechtliches Verfahren entschieden, das weit über den konkreten Fall hinausweist. Im Zentrum stand die Frage, ob ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender einer Privatbank die wörtliche Veröffentlichung von Tagebucheinträgen verbieten lassen kann, die aus beschlagnahmten Unterlagen stammen und im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen zur sogenannten Cum-Ex-Affäre mediale Aufmerksamkeit erfuhren. Das OLG bejahte die Zulässigkeit der Berichterstattung und betonte das überragende Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung politisch und wirtschaftlich relevanter Vorgänge.

    (mehr …)
  • Meinungsfreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Der BGH zur Auskunftspflicht über Nutzerdaten nach dem TDDDG

    Meinungsfreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Der BGH zur Auskunftspflicht über Nutzerdaten nach dem TDDDG

    Mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. VI ZB 79/23) hat der Bundesgerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung zur Reichweite des § 21 Abs. 2 TDDDG gefällt – einer Vorschrift, die das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechtsschutz und Meinungsfreiheit im digitalen Raum neu ausbalanciert. Im Zentrum stand die Frage, ob die Betreiberin eines Arbeitgeberbewertungsportals zur Auskunft über die Identität eines Nutzers verpflichtet ist, der eine scharfe Kritik am Verhalten der Geschäftsführung eines Unternehmens äußerte. Die Entscheidung ist nicht nur juristisch bedeutsam, sondern stellt auch ein markantes Bekenntnis zum grundrechtlichen Schutz der freien Meinungsäußerung dar.

    (mehr …)
  • Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Hanseatisches OLG Hamburg zum Verhältnis von Fiktion, Realität und rechtlicher Grenze im Roman: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 7 W 23/25) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen medienrechtlich wie grundrechtlich bedeutsamen Maßstab zur Frage entwickelt, wann ein Roman, dessen Figuren erkennbare reale Vorbilder haben, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre real existierender Personen. Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an eine rechtlich relevante Identifizierbarkeit, die Bedeutung der Fiktionalisierung und die Rolle der Gesamtanmutung eines literarischen Werks.

    (mehr …)
  • Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

    (mehr …)