Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe wegen Verstoß gegen EnVKV

Es liegt hier eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die EnVKV zur Prüfung vor. Die deutsche Umwelthilfe hat dabei ausweislich des Schreibens einen “Testbesuch” in einem Möbelhaus vorgenommen, hierbei wurden auch Beweis-Fotografien angefertigt. Gegenstand sind die Auszeichnungspflichten im Rahmen der ENVKV, hier bei ausgestellten Elektrogeräten in Musterküchen.

Dies demonstriert, dass man nicht nur im Internet mit Kontrollen rechnen muss – gerade Möbelhäuser sind für Kontrollbesuche durchaus von Interesse.

Es wird eine kurz bemessene aber übliche Wochenfrist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Dabei sieht die vorgelegte Unterlassungserklärung meines Erachtens nicht nur eine überzogen hohe Vertragsstrafe vor, sondern ist – jedenfalls im vorliegenden Fall – nach aktuellem Eindruck auch noch zu weit gefasst. Es ist dringend anzuraten, nicht blind zu unterschreiben sondern vielmehr anwaltliche Beratung einzuholen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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