Umgang mit sichergestellten Kryptowerten

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 20/12874) befasst sich mit der Frage, wie Strafverfolgungsbehörden in Deutschland mit sichergestellten Kryptowerten umgehen. In den letzten Jahren haben Cyberkriminalität und die Nutzung von Kryptowährungen für illegale Aktivitäten stark zugenommen. Dabei stehen die Behörden vor der Herausforderung, Kryptowährungen zu beschlagnahmen, zu verwahren und ggf. zu veräußern.

Zunehmende Sicherstellungen und Beschlagnahmen

Seit 2019 wurden Kryptowährungen im Wert von Millionen Euro sichergestellt. Im Jahr 2022 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) Kryptowerte im Wert von über 23 Millionen Euro sicher, und im Jahr 2023 erreichten die Sicherstellungen 83 Millionen Euro. Diese Summen verdeutlichen, dass Kryptowährungen immer häufiger in kriminellen Aktivitäten eine Rolle spielen, insbesondere bei Geldwäsche und im Cyberbereich.

Verwaltung und Veräußerung durch die Behörden

Die Sicherstellung von Kryptowerten erfolgt durch das BKA oder Zollbehörden, die spezielle „Behördenwallets“ zur Verwahrung nutzen. Die Verwaltung der Vermögenswerte obliegt in der Regel den Staatsanwaltschaften, die auch über eine mögliche Verwertung entscheiden. Interessant ist, dass die Bundesregierung bestätigt, dass Kryptowährungen unter bestimmten Bedingungen vor einer rechtskräftigen Verurteilung verkauft werden können, wenn beispielsweise ein erheblicher Wertverlust droht oder die Aufbewahrung mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.

Technische Herausforderungen und Weiterentwicklung

Die Bundesregierung gibt an, dass derzeit keine Hinweise darauf vorliegen, dass bestimmte Formen von Wallets nicht beschlagnahmt werden könnten. Die Behörden setzen jedoch auf spezialisierte Software zur Nachverfolgung und Analyse von Kryptowährungstransaktionen, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken. Eine wichtige Rolle spielen hierbei internationale Operationen, bei denen Kryptowährungen weltweit sichergestellt werden. Diese internationalen Zusammenarbeiten sind entscheidend, um die grenzüberschreitende Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen.

Geldwäsche und Kryptowährungen

Kryptowährungen werden von Kriminellen vor allem zur Geldwäsche genutzt. Die Bundesregierung führt aus, dass Kryptowerte in Deutschland oft mit Straftaten wie Drogenhandel oder in Verbindung stehen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass der Anteil von Kryptowährungen am gesamten Geldwäschevolumen in Deutschland eher gering ist. Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat zwischen 2021 und 2024 insgesamt 2.707 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowerten an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet.

Herausforderungen bei der Verwertung von Kryptowerten

Die Verwertung sichergestellter Kryptowährungen stellt für die Behörden eine komplexe Aufgabe dar. Kryptowährungen unterliegen extremen Kursschwankungen, was bedeutet, dass der Wert bei der Sicherstellung und der anschließenden Verwertung stark variieren kann. In einigen Fällen greifen die Behörden auf Dienstleister zurück, um die Kryptowerte zu veräußern, wenn eine öffentliche Versteigerung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Fazit: Fortschritte und Herausforderungen im Umgang mit Kryptowerten

Die Antwort der Bundesregierung zeigt deutlich, dass der Umgang mit sichergestellten Kryptowährungen in Deutschland noch weiterentwickelt wird. Die Behörden arbeiten an technischen Lösungen, um die beschlagnahmten Vermögenswerte sicher zu verwahren und effektiv zu veräußern. Gleichzeitig bleiben Kryptowährungen eine Herausforderung für die Strafverfolgung, insbesondere im Hinblick auf ihre Verwendung zur Geldwäsche und bei grenzüberschreitenden Straftaten. Es bleibt abzuwarten, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter angepasst werden, um den technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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