Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.
(mehr …)Schlagwort: ttdsg
Rechtsanwalt für TTDSG: Das TTDSG steht für „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ und ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das den Datenschutz in den Bereichen Telekommunikation und Telemedien regelt.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Kommentator von Auszügen des TTDSG im BeckOK-StPO und berät Unternehmen rund um das TTDSG!
Das TTDSG trat 2021 in Kraft und soll das Datenschutzrecht in Deutschland an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die ePrivacy-Richtlinie anpassen. Das TTDSG enthält Regelungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten wie Cookies, Tracking und der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner kommentiert Teile des TTDSG im BeckOK-StPO!
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die spannenden Rechtsfragen rund um Halbleiter gegeben.
Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.
(mehr …)
Mogelpackung Quick-Freeze (?)
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzes-Entwurf für einen Weg fernab einer Vorratsdatenspeicherung und hin zu einem Quick-Freeze vorgelegt. Dieser Entwurf wurde nicht öffentlich gemacht (ich zeige gleich auf, dass es gute Gründe dafür gibt), doch bei Netzpolitik stellt man ihn zur Verfügung.
Die Berichterstattung bisher konzentriert sich darauf, dass endlich ein Ende der Vorratsdatenspeicherung im Raum steht. Doch das greift zu kurz, das Paket erweist sich in eklatanter Hinsicht als Mogelpackung. Nicht nur, dass plötzlich nicht mehr Tatverdächtige sondern Kommunikationspartner per se im Fokus stehen – darüber hinaus ist die Kommunikation mit Ärzten, Suchtberatern und Journalisten allenfalls mit einem Schutz zweiter Klasse versehen.
(mehr …)
Zweites Zusatzprotokoll zu Budapest Conention on Cybercrime
Grundlage des modernen IT-Strafrechts ist die Cybercrime-Convention („CCC“, auch als „Budapest Convention on Cybercrime“ bekannt). Dieses Übereinkommen aus dem Jahr 2001 prägt das internationale IT-Strafrecht auf dem gesamten Planeten – und nun steht der nächste Schritt an: der effektive Kampf gegen Cybercrime-Straftaten. Und effektiv bedeutet in dem Zusammenhang: Grenzüberschreitend.
Es gibt inzwischen das „Zweite Zusatzprotokoll„, schon früh angestossen, das genau diesen Weg geht – nach dem ersten Schritt, der grenzüberschreitenden Standardisierung der Strafbarkeiten folgt nun der zweite Schritt in Form der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten. Man darf dieses Zusatzprotokoll, das bereits vom Europarat angenommen wurde und voraussichtlich zumindest von sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden dürfte, als Zeitenwende der Strafverfolgung bezeichnen.
Hinweis: In diesem Beitrag geht es um einen rudimentären ersten Einblick, insbesondere zur Verdeutlichung der Auswirkungen des 2. Zusatzprotokolls. Auf keinen Fall handelt es sich um eine Analyse mit Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr dürfte man alleine mit den hier im Raum stehenden Änderungen eine vollständige Fortbildung füllen können.
(mehr …)
Ermittler dürfen Auskunft über PKW-Daten in Echtzeit einholen – hier: GPS-Daten
Dass Kraftfahrzeuge ein heiß begehrtes Ermittlungsobjekt sind, muss teilweise noch in das Bewusstsein gelangen. Die „fahrenden Computer“ mit Ihrer Vielzahl an Sensoren sind eine Goldgrube nicht nur für Ermittlungen nach Unfällen, sondern auch für laufende Überwachungen. Das OLG Frankfurt (3 Ws 369/21) konnte sich insoweit zum Anzapfen eines PKW-Dienstes durch Ermittler (hier: „Mercedes-me-connect“-Dienst) äußern, die so Zugriff auf GPS-Daten erlangt haben.
Hinweis: Die Problematik ist erschreckend wenig verbreitet, ich bin zuletzt in meinen Cybercrime-Vorträgen ebenso wie nun in der nächsten Auflage der Beck-OK-StPO-Kommentierung hierauf eingegangen. Die vorliegende Entscheidung zeigt dabei, wie falsch auch ein Oberlandesgericht liegen kann, das sich aus meiner Sicht auch nicht mit der Fassung der früheren Gesetzeslage entschuldigen kann. Und zeigt dabei zugleich, wie gefährlich zweckorientierte gerichtliche Entscheidungen sein können.
(mehr …)Passend dazu auch bei uns:
- Allgemeines zu digitalen Beweismitteln
- Blackbox im PKW
- Ermittler greifen auf GPS-Daten des PKW zu
- Besonders schwerer Diebstahl durch Verlängerung von Keyless-System
- Ansätze für die Sicherheit von Smart Cars
- Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch „Relay Attack“ oder „Jamming“
- Hackerangriff auf PKW ist kein Einbrechen
RA JF schreibt hier im Blog und bietet ergänzend Vorträge rund um Datenschutz, Softwarerecht, digitale Ermittlungen & Beweise samt Cybersecurity + Cybercrime!

Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze, Wege der Haftungsbegrenzung dargestellt – bis hin zur Frage, ob es nicht ein Haftungsgrund ist, wenn man als Unternehmen nicht vorsorglich Bitcoin kauft. Im Folgenden stelle ich wesentliche Teile des Vortrags zur Haftung des Vorstands bei IT-Sicherheitslücken vor.
Die IT-Sicherheit ist das Kernthema moderner Informationstechnologie und zunehmend im Fokus auch politischer Entwicklungen – gleichwohl fehlt es bis heute an einem differenzierten verbindlichen Regelwerk; zwar gibt es auf EU-Ebene Vorgaben und erste gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene. Doch gerade im Bereich originärer Probleme, speziell bei der Entwicklung und dem Einsatz von Software oder der Haftung eines Unternehmensvorstands, ergeben sich sofort unklare Haftungssituationen. In der rechtlichen Praxis scheint die IT-Sicherheit als solche zu verkümmern und auf die praktische Anwendung von Teilbereichen der DSGVO hinauszulaufen – tatsächlich aber gibt es unmittelbare Haftungs-Szenarien.
(mehr …)
Strafbarkeit durch Einsatz getarnter Videoüberwachung
Missbrauch von Telekommunikationsanlagen: Es gibt eine Norm im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), die ein gewisses Schattendasein fristet, aber zunehmend von Bedeutung ist: §8 TDDDG (vormals, an gleicher Stelle im TTDSG und davor nahezu gleichlautend §90 TKG), welche den „Missbrauch von Telekommunikationsanlagen“ unter Strafe stellt.
Was wenig spannend klingt, ist aber durchaus von Relevanz und im IT-Strafrecht einzuordnen: Es geht um Systeme, die Nachrichten senden („Telekommunikationsanlagen“, siehe im Detail §3 Nr.60 TKG), die
„ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“
Oder anders: Wenn eine Kamera getarnt wird und das aufgenommene Signal übersandt wird, ist bereits der Besitz eine Straftat, noch bevor man über Straftaten im Bereich des Datenschutzrechts oder der §§201ff. StGB nachdenken muss. Und genau darüber hatte, wegen eines zunehmenden Trends, das OLG Köln (Oberlandesgericht Köln, 1 RVs 74/20) nun zu entscheiden. Dabei stellte das OLG klar, dass Dual-Use-Tools aus dem Anwendungsbereich des damaligen §90 TKG ausgenommen sind.
(mehr …)Internetbasierter E-Mail-Dienst (k)ein elektronischer Kommunikationsdienst
Bisher streitig war, ob ein internetbasierter E‑Mail-Dienst, der keinen Internetzugang vermittelt, wie der von Google erbrachte Dienst Gmail unter Berücksichtigung der informationstechnischen Verarbeitung, die der Anbieter dieses Dienstes über seine E‑Mail-Server erbringt, indem er den E‑Mail-Adressen die IP-Adressen der Endgeräte zuordnet und die Datenpakete, in die diese E‑Mails zerlegt sind, in das offene Internet einspeist oder aus diesem empfängt, einen Dienst darstellt, der ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht.
Achtung: Seit der Reform von TKG und TTDSG Ende 2021 unterfallen Over the Top Dienste dem TKG!
(mehr …)Zum Thema Mailüberwachung bei uns:
- BGH bekräftigt: Mail-Überwachung ist durch § 100a StPO gedeckt
- TK-Überwachung beim Mail-Provider
- Überwachung von E-Mails beim Mail-Provider
- Zugriff des Arbeitgebers auf EMails des Arbeitnehmers
- Internetbasierter E-Mail-Dienst (k)ein elektronischer Kommunikationsdienst – OTT damals und heute
- Bundesverfassungsgericht sieht Pflicht von Providern bei Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen zu erheben
- Beschlagnahme von E-Mails – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Abfrage von GPS-Daten die per Dienst übertragen werden
- Digitale Beweismittel (Einstiegsartikel)
RA JF schreibt hier im Blog und bietet ergänzend Vorträge rund um Datenschutz, Softwarerecht, digitale Ermittlungen & Beweise samt Cybersecurity + Cybercrime!

