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Rechtsanwalt für TTDSG: Das TTDSG steht für „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ und ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das den Datenschutz in den Bereichen Telekommunikation und Telemedien regelt.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Kommentator von Auszügen des TTDSG im BeckOK-StPO und berät Unternehmen rund um das TTDSG!

Das TTDSG trat 2021 in Kraft und soll das Datenschutzrecht in Deutschland an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die ePrivacy-Richtlinie anpassen. Das TTDSG enthält Regelungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten wie Cookies, Tracking und der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner kommentiert Teile des TTDSG im BeckOK-StPO!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven