Schlagwort: Design

Rechtsanwalt für Design & Designgesetz: Rechtsanwalt für Designrecht Jens Ferner Alsdorf, Aachen, berät Unternehmen zum Designrecht und Designgesetz. Im Designrecht ist Rechtsanwalt Jens Ferner tätig im Bereich IT und Technologien, also speziell bei Design mit Bezug zu Technik.

Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform – etwa in Gestalt, Farbe, Form – verleiht. Die Begriffe „Design“ oder „Geschmacksmuster“ sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart im Designrecht.

  • Haftung für Chatbot?

    Haftung für Chatbot?

    Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen? Dazu im Folgenden ein paar lose Gedanken.

    Update, 28. Mai 2026: Die Entscheidungen des LG Hamburg (324 O 461/25) und des OLG Hamm (4 UKl 3/25) wurden berücksichtigt.

    (mehr …)
  • European Critical Raw Materials Act

    European Critical Raw Materials Act

    Die Kommission hat am 16.03.23 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Zugang der EU zu einer sicheren, diversifizierten, erschwinglichen und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Kritische Rohstoffe sind für eine Vielzahl strategischer Sektoren unverzichtbar, darunter die Netto-Null-Industrie, die digitale Industrie, die Luft- und Raumfahrt und die Verteidigung.

    Update 2025: Aktuelle Entwicklungen auf dem Rohstoffmarkt, das zunehmend erkennbare Problem der EU sowie Links wurden aufgenommen.

    (mehr …)
  • Software Bill of Materials (SBOM)

    Software Bill of Materials (SBOM)

    Wer heute Software entwickelt, baut fast nie bei null – Bibliotheken, Frameworks und Container-Images sind Standard. Genau hier setzt die Software Bill of Materials (SBOM) an: Sie ist die technische Stückliste deiner Anwendung. Sie zeigt, welche Komponenten du wirklich ausgeliefert hast – und wird mit den neuen EU‑Vorgaben zunehmend zur rechtlichen Pflicht, nicht nur zur technischen Kür. Eine saubere SBOM entscheidet künftig mit darüber, ob ein Projekt Sicherheitsvorfälle beherrscht und Haftungsrisiken im Griff behält – oder im Zweifel nicht nachweisen kann, was überhaupt im eigenen Produkt steckt.

    Eine SBOM ist ein maschinenlesbares Dokument und entspricht einer elektronischen Stückliste: Es inventarisiert eine Codebasis und enthält somit Informationen über alle verwendeten Komponenten einer Software. Inzwischen gewinnt die SBOM durch den CRA erhebliche juristische Relevanz und gehört zwingend zur Compliance bei Einsatz oder Entwicklung von Software, speziell mit Blick auf die Supply-Chain.

    (mehr …)
  • Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Ein aktuelles BSI-Whitepaper zu Designprinzipien für LLM-basierte Systeme mit „Zero Trust“-Ansatz enthält zentrale Empfehlungen zur sicheren Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden. Die Vorgaben reichen von der Authentifizierung und dem Input-/Output-Schutz bis hin zum Monitoring und Hintergrundwissen für die Awareness.

    Doch Vorsicht, diese Empfehlungen sind mehr als reine IT-Empfehlungen: Sie berühren unmittelbar haftungsrechtliche Fragen und betreffen die konkrete Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“).

    (mehr …)
  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

    (mehr …)
  • Produktkennzeichnungspflichten und der Spielzeugbegriff im Produktsicherheitsrecht

    Produktkennzeichnungspflichten und der Spielzeugbegriff im Produktsicherheitsrecht

    Einordnung einer Holzratsche als „Spielzeug“: In einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 21. Februar 2025 hatte das VG Stuttgart (5 K 3117/22) über die Einstufung einer Holzratsche als „Spielzeug“ im Sinne des Produktsicherheitsrechts zu befinden.

    Der Rechtsstreit entzündete sich an einem Gebührenbescheid, den die Marktüberwachungsbehörde wegen fehlender CE-Kennzeichnung und unzureichender Herstellerangaben erlassen hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Klägerin die Ratsche als Spielzeug in Verkehr gebracht hatte – mit weitreichenden Konsequenzen hinsichtlich Kennzeichnungspflichten und Konformitätsbewertung.

    (mehr …)
  • Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Es ist eine Konstellation, die für Unternehmen wie für ihre juristischen Berater gleichermaßen unangenehm ist: Ein Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte läuft bereits, doch plötzlich wird über das Vermögen des Gegners das Insolvenzverfahren eröffnet. Plötzlich steht nicht mehr nur die Frage im Raum, ob ein Geschmacksmuster, eine Marke oder ein Patent verletzt wurde, sondern auch, wie der unterbrochene Prozess überhaupt weitergeführt werden kann.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 (I ZR 127/24 – „Griffleiste“) nun klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger in einer solchen Situation seinen Unterlassungsanspruch noch durchsetzen kann – und wo die Grenzen liegen. Die Entscheidung ist nicht nur für das Designrecht relevant, sondern wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Insolvenz auf.

    (mehr …)
  • Digitalisierung der Justiz: Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit geplant (2025)

    Digitalisierung der Justiz: Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit geplant (2025)

    Gesetzesentwurf zur Einführung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit: Die Bundesregierung treibt die digitale Transformation der Justiz weiter voran. Mit dem neuen Regierungsentwurf zur Förderung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit soll ein eigenständiges digitales Streitverfahren eingeführt werden, das auf einfache, niederschwellige und medienbruchfreie Abläufe setzt. Ziel ist es, vor allem Bürgerinnen und Bürger ohne anwaltliche Vertretung einen unkomplizierten Zugang zum Recht zu ermöglichen.

    (mehr …)
  • Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Die Raumfahrtinfrastruktur ist längst nicht mehr nur ein Prestigeprojekt staatlicher Großprogramme – sie ist zum Rückgrat unserer modernen Informations- und Wirtschaftsgesellschaft geworden. In ihrem im März 2025 veröffentlichten Bericht „Space Threat Landscape“ analysiert die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) die Bedrohungslage kommerzieller Satellitensysteme. Dabei wird wiedermal deutlich: Der Orbit ist längst ein sicherheitsrelevanter Raum.

    (mehr …)
  • Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Zurück zu mehr digitaler Selbstbestimmung: Dass der digitale Alltag de facto durchweg überwacht wird, ist eine Binsenweisheit. Auch sollte längst bekannt sein, dass „Social Media“ alles andere als sozial ist – heute geht es mehr um Verhaltenssteuerung und Ausbeutung denn um echte soziale Teilhabe. Dabei werden wir heute sogar überwacht wenn wir nicht mal Accounts haben, nicht eingeloggt sind oder auf Drittseiten unterwegs sind. Die Datenerhebung geht dabei nicht nur darum, uns Werbung zu verkaufen, sondern sie hilft unser Verhalten schleichend und unbemerkt im Sinne der im Hintergrund laufenden Algorithmen anzupassen.

    Denn: Die Systeme sind darauf ausgelegt, Sie möglichst lange (und inhaltsleer) am Gerät zu halten – wenn Sie das nicht wissen, probieren Sie es mal, stellvertrwtend für viele andere Quellen, mit dem Buch „Big Tech muss weg“ und der Doku „Das Dilemma mit den sozialen Medien„. Dabei plant man inzwischen sogar, dass in Whatsapp eine KI von sich aus Chats anstößt und zu Interaktion anregt! Nun: Dauerhafte Social Media Enthaltsamkeit funktioniert faktisch nicht, ein erster Schritt wäre es, zumindest sämtliche Accounts bis auf einen zu löschen. Und dann? Hier ein paar Tipps.

    (mehr …)
  • OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    Herkunftsangaben zwischen Werbewirkung und Irreführung: Die Anziehungskraft geografischer Herkunftsangaben auf Verbraucher ist ein altbekanntes Phänomen im Marketing – sie schaffen Assoziationen mit Qualität, Exotik oder Exklusivität. Doch wo endet legitime werbliche Gestaltung und wo beginnt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung?

    Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln (6 U 52/25) in einem Urteil auseinanderzusetzen, das die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ zum Gegenstand hatte. Die Entscheidung beleuchtet die dogmatischen Voraussetzungen geographischer Herkunftsangaben im Kontext von Irreführung (§ 5 UWG) und verdeutlicht, unter welchen Umständen Hersteller bei der Produktvermarktung auf sprachliche Grenzüberschreitungen verzichten sollten.

    (mehr …)
  • EuG zur fehlenden Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    EuG zur fehlenden Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Kein Markenschutz für Putzkapsel: Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Rs. T-359/24) hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine markenrechtlich bedeutende Entscheidung getroffen: Die Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke in Form einer Putzmittelkapsel wurde wegen fehlender Unterscheidungskraft als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Der Beschluss verdeutlicht, wie streng die Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Produktformen sind – insbesondere im Bereich funktionaler Verpackungsgestaltungen.

    (mehr …)