Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde

Seit dem 1. Januar 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über eine neue zentrale Behörde zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität. Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) werden die bisherigen zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und organisatorisch zusammengeführt. Dieser Schritt markiert eine grundlegende Neustrukturierung der Steuerfahndung im bevölkerungsreichsten Bundesland und soll die Effizienz im Kampf gegen Geldwäsche, und organisierte Finanzkriminalität deutlich steigern.

Hintergrund der Reform

Bereits im Frühjahr 2023 wurde die Notwendigkeit einer strukturellen Reform der Steuerfahndung diskutiert. Ziel war es, bestehende Kompetenzen und Ressourcen in einer einzigen Behörde zu bündeln und dadurch schneller und effektiver gegen komplexe Finanzdelikte vorgehen zu können. Das LBF NRW nahm bereits zum 1. Januar 2024 in einer ersten Stufe seinen Betrieb auf, zunächst als zusätzliche Einheit neben den bisherigen Steuerfahndungsämtern. In dieser Übergangsphase wurden Sondereinheiten wie die Task Force zur Bekämpfung der Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und sowie die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zusammengeführt.

Mit dem 1. Januar 2025 ist nun die zweite und entscheidende Phase abgeschlossen: Die zehn bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bleiben zwar örtlich erhalten, werden aber vollständig in das neue Landesamt integriert. Damit ist ein landesweit einheitliches Vorgehen möglich, und Entscheidungen zu Personaleinsatz und Fallverteilung können zentral gesteuert werden.

Aufgaben und Ziele des LBF NRW

Das neue Landesamt übernimmt die komplette Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt rund 1.200 Beschäftigten. Durch die enge Verzahnung von Ermittlungsarbeit, und strategischer Fallbearbeitung soll die Behörde gezielter gegen Finanzkriminalität vorgehen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung digitaler Finanzdelikte. Dazu zählen Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte, Geldwäsche mit Kryptowährungen sowie Steuerhinterziehung durch internationale Netzwerke. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) eingerichtet. Dort werden digitale Ermittlungsmethoden entwickelt, die moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz nutzen.

Darüber hinaus wird das LBF NRW in einem neuen Lagezentrum mit eigener arbeiten. Dies ermöglicht es der Steuerfahndung, Verdächtige eigenständig abzuhören und Ermittlungen schneller voranzutreiben.

Strukturelle und organisatorische Neuerungen

Der Sitz des LBF NRW ist in Düsseldorf, wobei die bisherigen Standorte der Steuerfahndung als sechs Regionalabteilungen erhalten bleiben. Dieser dezentrale Ansatz stellt sicher, dass die Steuerfahndung auch weiterhin vor Ort präsent ist und enge Kontakte zu anderen Behörden pflegen kann. Gleichzeitig ermöglicht es die digitale Vernetzung, dass Fachkräfte flexibel eingesetzt werden können, unabhängig von ihrem Wohnort.

Mit dieser Reform verfolgt Nordrhein-Westfalen das Ziel, sich besser gegen internationale Finanzkriminalität aufzustellen. Dazu gehört auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit europäischen Partnern, um Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorfinanzierung über Ländergrenzen hinweg effektiver zu bekämpfen.

Fazit

Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität setzt Nordrhein-Westfalen einen deutschlandweit einzigartigen Schritt um. Die Bündelung von Fachwissen, die Nutzung modernster Technologien und die stärkere Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene sollen sicherstellen, dass Steuerhinterziehung und Finanzdelikte künftig konsequenter verfolgt werden.

Die Reform zeigt, dass sich die Finanzverwaltung den Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Finanzkriminalität stellt. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ermittlungserfolge das LBF NRW in den kommenden Jahren erzielen wird und ob das Modell möglicherweise als Vorbild für andere Bundesländer dienen kann.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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