Nach seiner bisherigen Rechtsprechung sah der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie für eine Umschulungsmaßnahme, mit der ein Berufswechsel verbunden war, stets als Kosten der allgemeinen Lebensführung an und ließ diese daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zu. Diese Rechtsprechung wurde nun durch den BFH in zwei aktuellen Entscheidungen aufgegeben.
(mehr …)
Blog
Werbungskosten: Abzug für berufsbegleitendes erstmaliges Studium
Werbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung
Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so kann auf Antrag im Rahmen der Jahreserklärung die Einkommensteuer ermäßigt werden. Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.
(mehr …)Verspätete Rückgabe der Mietsache: Anspruch auf Mietausfallschaden setzt konkrete Darlegung voraus
Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe einer Mietsache setzt den Nachweis des Vermieters voraus, dass ein bestimmter Mietinteressent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.
(mehr …)Scheidungskosten: Kosten für Privatgutachten über Immobilienwert können erstattungsfähig sein
Die Kosten für ein außergerichtlich beauftragtes Privatgutachten über den Wert von Immobilien können im Scheidungsverbundverfahren einer der Parteien auferlegt werden, wenn sich die Parteien in dem Verbundverfahren über den Zugewinn einigen. So kann das Gericht beispielsweise einen Ehegatten wegen seiner besseren wirtschaftlichen Lage zur Kostentragung verpflichten.
Dies geschah in einem Scheidungsverbundverfahren, in dem der Ehemann verpflichtet wurde, die Kosten zweier Privatgutachten zum Verkehrswert von seinen Immobilien zu tragen.
(mehr …)Werbungskosten: Snowboardkurs eines Sportlehrers kann abzugsfähig sein
Aufwendungen eines Sportlehrers für eine Fortbildung „Snowboardfahren im Schulsport“ können Werbungskosten sein.
(mehr …)Lohnsteuer: Zuschläge für Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei
Lohnsteuer: Kostenerstattung bei „Garagenpflicht“ steuerfrei
Wie es sich steuerlich auswirkt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet, den Dienstwagen nachts in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen und ihm die Kosten dafür erstattet, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er bildete dabei zwei Fallgruppen:
(mehr …)Erbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von wem und warum geerbt hatte, dann muss sich der Erbe wegen der Steuer nicht beim Finanzamt melden, wenn er später weitere Nachlässe findet. Das gilt jedenfalls in dem Fall, in dem er vom Finanzamt nie zur Abgabe einer Erbschaftsteuer-Erklärung aufgefordert wurde und auch von sich aus keine Erklärung abgegeben hatte, die er berichtigen müsste.
(mehr …)Steuerberaterkosten: Ersatzanspruch bei Organisationsverschulden des Finanzamts
Von einem Steuerberater wird erwartet, dass er spätestens innerhalb von vier bis sechs Wochen Kenntnis von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs erlangt. Eine längere Frist wird ihm von den Gerichten nicht zugebilligt. Wird die Karenzzeit überschritten und berät der Steuerberater in Unkenntnis einer höchstrichterlichen Entscheidung falsch, haftet er für den Schaden, der dadurch entsteht.
(mehr …)Kampfhund: Eigentümer kann ohne WEG-Beschluss Unterlassung verlangen
Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen. Tut er es dennoch, kann ihn jeder andere Wohnungseigentümer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft muss dazu nicht herbeigeführt werden.
(mehr …)Nutzungsausfall: Kein Schadenersatzanspruch, wenn Vermieter die Rücknahme verweigert
Weigert sich der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Räume zurückzunehmen, weil sie sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden, so liegt kein „Vorenthalten“ des Mieters vor. Der Mieter ist in diesem Fall nicht zum Schadenersatz wegen Nutzungsausfalls verpflichtet.
(mehr …)Unterhalt für Eltern: Kinder müssen Vermögensstamm nicht in jedem Fall angreifen
Leben Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim, müssen die unterhaltsverpflichteten Kinder für die anfallenden Heimkosten ihren Vermögensstamm nicht verwerten, wenn sie das Geld für den eigenen angemessenen Lebensbedarf sowie für ihre eigene Altersvorsorge benötigen.
Das ist das Ergebnis von zwei verschiedenen Fällen, in denen Kinder von den Sozialhilfeträgern (Sozialamt) auf Zahlung von Heim- und Pflegekosten verklagt wurden, die das Sozialamt für die pflegebedürftigen Eltern aufgewandt hatte.
(mehr …)Ehegattenunterhalt: Kein Trennungsunterhalt bei neuer langandauernder Beziehung der Gattin
Hat die unterhaltsberechtigte Ehefrau eine länger andauernde Beziehung zu einem anderen Partner, die sich so verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist, kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt sein.
(mehr …)Insolvenzanfechtung: Unwirksame Zahlung bei Druck der drohenden Zwangsvollstreckung
Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung zahlt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung zu vermeiden, kann von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn der Schuldner kurze Zeit darauf in Insolvenz fällt.
(mehr …)Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und betreuten Filialen als Arbeitsstätte
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, sind Werbungskosten. Sie werden bei der Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt. Ab dem 1.1.2001 gilt die sogenannte Entfernungspauschale . Demnach können Arbeitnehmer – unabhängig vom Beförderungsmittel – für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und ab dem 11. Kilometer 40 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen. Der maximal anzusetzende Betrag lautet auf 5.112 Euro. Sofern dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen von seinem Arbeitgeber überlassen wird, muss er 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern. Im Falle eine Einzelhändlers, der mehrere Filialen zu betreuen hat, kam es zu Schwierigkeiten in der Definition des Begriffes „Arbeitsstätte“.
(mehr …)
