Werbungskosten: Snowboardkurs eines Sportlehrers kann abzugsfähig sein

Aufwendungen eines Sportlehrers für eine Fortbildung „Snowboardfahren im Schulsport“ können Werbungskosten sein.

Das entschied das Finanzgericht (FG) Niedersachsen für folgenden Fall: Ein Sportlehrer betreute an einer Schule die Skikurse und leitete die Arbeitsgruppe Wintersport. Der von ihm besuchte Snowboardkurs war ausschließlich Lehrern zugänglich und richtete sich an Anfänger im Snowboardfahren, die bereits mit dem alpinen Skilauf vertraut sind. Der Kurs war lehrgangsmäßig organisiert, fand ganztägig statt und die erworbenen Fähigkeiten wurden am letzten Tag überprüft. Das überzeugte die Richter: Sie sahen es als notwendig an, dass der Lehrer im Hinblick auf die Erwartungen seiner Schüler auch zeitgemäße Wintersportarten unterrichten können müsse. Eine private Mitveranlassung könne daher vernachlässigt werden. (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.3.2002, n.rkr., 13 K 44/99, Abruf-Nr. 021281)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.