Cyberkriminalistik und Cyberkriminalisten

Die Ermittler in Deutschland rüsten immer weiter auf, inzwischen gibt es etwa einen eigenen Studiengang für Cyberkriminalistik sowie einen verkürzten Ausbildungsweg für Polizisten im Bereich Cybercrime. Manche Polizei verfügt dabei inzwischen über eine zahlenmässig überraschend hohe Anzahl von entsprechenden Spezialisten, hinzu kommen die spezialisierten Staatsanwaltschaften.

Es zeigt sich zunehmend, dass Strafverteidiger sich spezialisieren müssen – wer gut im Verkehrsstrafrecht ist, kann nicht automatisch auch Cybercrime-Fälle bearbeiten. Ohne Fachkenntnis in und aktuelles Wissen über Cybersecurity wird es schwer, potentielle Beweisrisiken realistisch einzuschätzen – die sich auch während eines langes Prozesses noch verändern können. Wenn etwa plötzlich Zugriff auf Endgeräte möglich ist, der noch während des Ermittlungsverfahrens nicht naheliegend erschien.

Daher sollten Strafverteidiger, die sich im Bereich Cybercrime betätigen möchten, darauf achten, sich dringend Fortzubilden – man sollte Mail-Header ebenso lesen sollen, wie man die forensischen Schwachstellen von Unixsystemen beherrschen muss. Ansonsten droht zunehmend die Gefahr, dass man an die Behörden den Anschluss verliert.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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