Autofahrt unter Cannabis-Einfluss: Entziehung der Fahrerlaubnis

Das VG Gelsenkirchen (7 K 1212/11) hat nochmals festgehalten, dass jemandem der entzogen werden kann, wenn er bewiesen hat, dass er zwischen dem (mindestens gelegentlichen) Konsum von und Fahren nicht trennen kann. Dies ist bei THC-Werten von über 2,0 ng/ml. anzunehmen. Die üblichen Verteidigungsstrohhalme, hier speziell dass die Blutwerte durch Passivrauchen zu erklären seien, lehnt das Gericht ab, da rechtlich relevante Werte von über 1,0 ng/ml bei einem sog. Passivrauchen kaum erreicht werden.

Hinweis: Mit Rechtsprechung des BVerwG aus dem Jahr 2019 ist allerdings vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erst eine MPU anzuordnen!

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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