Am 15. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil V ZR 115/22 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen getroffen. Diese Entscheidung hat für Käufer und Verkäufer von Grundstücken weitreichende Auswirkungen und klärt die Rechtslage bezüglich der Gültigkeit von Verträgen trotz steuerlich unkorrekter Vereinbarungen.WeiterlesenSchwarzgeldabrede bei Immobilienverträgen
Kategorie: Steuerstrafrecht
Blog zum Steuerstrafrecht: Urteile und Informationen rund um das Steuerstrafrecht finden Sie in dieser Kategorie. Das Steuerstrafrecht ist als Begriff nicht definiert und unscharf. Als Begriff umfasst das „Steuerstrafrecht“ sämtliche Gesetze, die Sanktionen bei Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Man findet insoweit in der Abgabenordnung einige als Straftaten ausgebildete Tatbestände, die jedoch erst durch das weitere Steuerrecht ausgefüllt werden müssen, so dass eine Verknüpfung des auszufüllenden Tatbestandes mit dem (besonderen) Steuerrecht stattfindet.
Der Grundtatbestand, der auch allgemein bekannt ist im Steuerstrafrecht, ist die in §370 AO vorgesehene „Steuerhinterziehung“. Hier steht eine Strafbarkeit im Raum, wenn über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden; oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Es geht bei einer Steuerhinterziehung somit immer um die Abgabe einer Steuererklärung, sei es in Form des falschen oder unvollständigen Abgeben – oder natürlich auch das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung. Der tatbestandliche Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in der letztlich erzielten Steuerverkürzung, die vorliegt, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, ist ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht fokussiert und bietet Vertretung im Steuerstrafrecht.
In einer bedeutsamen Entscheidung vom 11. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 1 StR 422/23 wesentliche Aspekte zur Einziehung von Arbeitsentgelt im Kontext illegaler Beschäftigungsverhältnisse geklärt. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klärung in der Behandlung von Einkünften dar, die aus illegalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von Schwarzarbeit und der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen,…WeiterlesenBGH-Entscheidung betont differenzierte Betrachtung bei der Einziehung von Arbeitsentgelt
In einem richtungsweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (1 StR 394/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Maßstäbe für die Beweisermittlung im Kontext der Veruntreuung von Arbeitsentgelt gesetzt. Dieser Fall betont die Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der finanziellen Transaktionen, insbesondere wenn es um nicht versteuerte „Schwarzlöhne“ geht.WeiterlesenBGH entscheidet zur Beweisermittlung von „Schwarzlöhnen“ bei Steuerhinterziehung
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Mai 2023 (II R 35/20) liefert wichtige Erkenntnisse zum Thema leichtfertige Steuerverkürzung bei unterlassener Anzeige im Rahmen der Grunderwerbsteuer.WeiterlesenBFH zur Leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer
In einem aktuellen Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 36/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfassungsmäßigkeit des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten entschieden. Dieses Thema hat weitreichende Bedeutung für Steuerpflichtige mit Konten im Ausland.WeiterlesenBFH-Urteil zur internationalen Konteninformation
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2024, Aktenzeichen 1 StR 218/23, behandelt einen Fall von Steuerhinterziehung in 16 Fällen. Die Entscheidung hebt das vorherige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober 2022 auf und legt einen besonderen Fokus auf das „große Ausmaß“ der Steuerhinterziehung.WeiterlesenBGH-Entscheidung zu Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
Der Bundesgerichtshof konnte klarstellen, dass bei einem strafbaren Verstoß gegen die Vorgaben des LFGB nicht nur die Einziehung der durch den rechtswidrigen Vertrieb erwirtschafteten Einnahmen droht – die ordnungsgemäß abgeführten Steuern können nicht einmal abgezogen werden: Das Landgericht hat dabei zu Recht die von dem Erblasser abgeführte Branntweinsteuer in Höhe von insgesamt 1.149.176,68 € –…WeiterlesenEinziehung bei LFGB-Verstoß: kein Abzug abgeführter Branntweinsteuer
Unversteuerte Zigaretten im Steuerstrafrecht: Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (BGH, 1 StR 479/18, 1 StR 679/18, 1 StR…WeiterlesenUnversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
Umsatzsteuer-Karussellbetrug
Im Folgenden wird kurz erläutert, wie der grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karussellbetrug in der EU funktioniert: In der Praxis ist dieser Betrug sehr kompliziert und erfordert eine gute Organisation und Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien. Diese Komplexität der Transaktionen und die Beteiligung mehrerer Unternehmen in verschiedenen Ländern machen es für die Behörden schwierig, den Betrug aufzudecken und zu…WeiterlesenUmsatzsteuer-Karussellbetrug
Eurojust teilt mit, erstmals eine von EPPO geleitete Operation gegen Karussell-Mehrwertsteuerbetrug unterstützt zu haben. Die Aktion verdeutlicht, wie sich zunehmend auf europäischer Ebene eine leitende Strafverfolgung entwickelt, auch wenn auf nationaler Ebene am Ende die „Behörden vor Ort“ tätig werden. Die Verzahnung von nationaler und europäishcer STaatsanwaltschaft ist dabei klar geregelt, u.a. in der RISTBV…WeiterlesenKarussell-Mehrwertsteuerbetrug: Gemeinsame Aktion von Eurojust und Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO)
In einem aktuellen Beitrag der Zeitschrift PraxisSteuerstrafrecht zum Thema Steuerstrafrecht und Importe wird das Thema Zollrecht und insbesondere die Risiken der Lieferbedingung DDP (Delivered Duty Paid) bei Importen aus China für Onlinehändler behandelt. Es wird erläutert, wie chinesische Lieferanten oft die Zollanmeldung und Steuerzahlung als Teil ihres Service anbieten, was verlockend klingt, aber rechtliche und…WeiterlesenSteuerliche Probleme bei DDP aus Asien
Der Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung ist fehlerhaft, wenn ein Gericht bei der Schätzung der hinterzogenen Umsatzsteuer die Umsatzsteuer rechtsfehlerhaft dem Entgelt für nicht erklärte Umsätze hinzugerechnet hat.WeiterlesenSchätzung des Betrages bei Umsatzsteuerhinterziehung
Der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kommt im Steuerstrafverfahren regelmäßig besondere Bedeutung zu. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (1 StR 207/23) ganz aktuell noch einmal die Grundlagen zusammengefasst. Insbesondere bei unvollständig verbuchten Eingangs- und Ausgangsumsätzen kann sich das Gericht seine Überzeugung von deren Umfang aufgrund eigener Schätzung bilden.WeiterlesenSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 151/23) hat sich zur Entstehung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten geäußert.WeiterlesenEntstehung deutscher Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten
Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht.WeiterlesenSteuerprüfung: Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung