Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.

Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.

Was ist passiert

Die Verdächtigen nutzten laut EPPO-Pressemitteilung dabei eine Steuerregelung, die eigentlich für den Weiterverkauf gebrauchter Waren vorgesehen ist: die sogenannte „Margentaxierung“. Statt jedoch tatsächlich gebrauchte Elektronikartikel zu handeln, verkauften sie neue Produkte – vor allem Smartphones und andere Kleinelektronik – unter dem Deckmantel dieser Regelung. Dadurch zahlten sie nur Steuern auf den Gewinnaufschlag, nicht aber auf den vollen Verkaufspreis. Dies ermöglichte es ihnen, die Waren zu niedrigeren Preisen anzubieten und so einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Bei den gestrigen Durchsuchungen in Deutschland, Spanien, den Niederlanden und weiteren Ländern wurden sieben Personen festgenommen. Über 300 Beamte durchsuchten mehr als 100 Objekte und beschlagnahmten Bargeld, Gold, Luxusuhren, Fahrzeuge und elektronische Geräte im Wert von mehreren Millionen Euro. Die Ermittlungen zeigen, wie komplex und grenzüberschreitend solche Betrugsstrukturen heute organisiert sind.

Die EPPO betont zu Recht, dass alle Festgenommenen bis zu einer Verurteilung als unschuldig gelten. Die Koordination der Maßnahmen erfolgte über einen virtuellen Kommandoposten von Europol, der die Einsatzkräfte in Echtzeit unterstützte.

Zuständigkeit der europäischen Staatsanwaltschaft

The Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine unabhängige Institution der Europäischen Union, die am 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat und Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU verfolgt. Ihre Zuständigkeit in Deutschland basiert auf der Verordnung (EU) 2017/1939 und umfasst grenzüberschreitende Delikte wie Subventionsbetrug, Korruption und Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mindestens 10 Millionen Euro.​

Aufbau und Zuständigkeitsprinzip

Die EUStA ist dezentral organisiert und besteht aus einer Zentrale in Luxemburg sowie nationalen Delegierten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. In Deutschland sind Delegierte Europäische Staatsanwälte in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und München tätig, die direkt im Auftrag der EU ermitteln. Die EUStA greift nur bei Fällen ein, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die den EU-Haushalt erheblich beeinträchtigen.​

Ermittlungskompetenz in Deutschland

Die Zuständigkeit der EUStA in Deutschland ist ausschließlich auf Delikte beschränkt, die unter die Richtlinie (EU) 2017/1371 fallen. Dazu gehören insbesondere Betrug mit EU-Mitteln, Korruption im Zusammenhang mit EU-Finanzinteressen und grenzüberschreitende Steuerdelikte. Die deutschen Delegierten führen Ermittlungen wie nationale Staatsanwälte durch, können Durchsuchungen anordnen und Anklage erheben, wobei die endgültige Entscheidung über Strafen bei den nationalen Gerichten liegt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.