Der Indizienbeweis ist ein zentrales Instrument richterlicher Überzeugungsbildung, insbesondere bei der Feststellung subjektiver Tatbestände. Doch wie belastbar müssen Indizien sein, um den Vorwurf vorsätzlicher Beihilfe zu stützen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2024 (Az. III ZR 176/22). Im Kontext eines komplexen Kapitalanlagebetrugs mit internationalen Verflechtungen erteilte der III. Zivilsenat der Praxis der Berufungsgerichte, sich einseitig auf ein schwaches Indiz zu stützen, eine klare Absage – und stärkte zugleich die Verteidigungsrechte im Zivilprozess.
(mehr …)Kategorie: Betrug
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.
Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.
Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
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- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Cybercrime im Fokus: Operation Endgame 2.0
Im Mai 2025 führten deutsche und internationale Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eine konzertierte Aktion gegen sogenannte Initial Access Malware durch, wie diese auch stolz berichten.
Der Fokus: das Fundament des digitalen Erpressungsgeschäfts, das die Ransomware-Ökonomie am Laufen hält. Diese zweite Phase der Operation „Endgame“ markiert einen signifikanten Meilenstein im Kampf gegen organisierte Cyberkriminalität – nicht nur wegen ihres Umfangs, sondern auch aufgrund ihrer strategischen Zielsetzung.
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BGH zur Schadensbestimmung beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug
Mit seinem Beschluss vom 4. Dezember 2024 (Az. 2 StR 352/23) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Grundsätze zur dogmatischen Bestimmung des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB geschärft.
Die Entscheidung befasst sich mit einem Fall besonders komplexer Täuschungskonstellationen im Immobiliensektor, in denen gutgläubige Makler über gefälschte Mietinteressenten zur Auszahlung hoher Provisionsanteile bewegt wurden. Die rechtliche Herausforderung lag nicht allein in der Bewertung des Täuschungsgeschehens, sondern vor allem in der exakten Abgrenzung des Vermögensschadens – sowohl für die Strafbarkeit als auch für die Strafzumessung.
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BVerfG zur Verzögerung von Beschwerdeentscheidungen beim Vermögensarrest: Effektiver Rechtsschutz duldet keinen Aufschub
In seinem Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 1 BvR 2116/24) äußert sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bemerkenswert deutlich zur verfassungsrechtlichen Problematik überlanger Bearbeitungszeiten bei Beschwerden gegen strafprozessuale Vermögensarreste (§ 111e StPO). Auch wenn die Verfassungsbeschwerde letztlich als unzulässig verworfen wurde, enthält die Entscheidung wesentliche verfassungsrechtliche Hinweise: Die faktische oder bewusste Verzögerung einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht kann gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen – also den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Strafbarkeit bei Geldwäsche-Logistik
BGH konkretisiert die Strafbarkeit bei bandenmäßigem Betrug: Mit Beschluss vom 22. April 2025 (Az. 5 StR 29/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zur Abgrenzung zwischen Betrug und Geldwäsche gefällt. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob ein Bandenmitglied, das innerhalb der Organisation Tatbeute weiterleitet, wegen Geldwäsche belangt werden kann – obwohl es selbst an der Vortat beteiligt war. Der BGH verneint dies unter bestimmten Voraussetzungen und hebt damit eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Geldwäsche auf. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Praxis der Strafverfolgung im Bereich organisierter Betrugsdelikte.
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Kunstrecht: Zwischen Kreativität und Kodifikation
Kunstrecht – Ein Überblick über ein unterschätztes Rechtsgebiet … Was ist Kunst? – eine Frage, die Philosophen, Kuratoren und Künstler seit Jahrhunderten umtreibt. Doch mit der Professionalisierung des Kunstmarkts und der Digitalisierung kreativer Prozesse drängt sich eine weitere Frage immer stärker in den Vordergrund: Was ist Kunst im rechtlichen Sinne – und wie wird sie geschützt?
Willkommen im Kunstrecht – einem interdisziplinären, dynamischen und zunehmend komplexen Rechtsgebiet, das weit über das klassische Urheberrecht hinausgeht. Es betrifft Künstlerinnen, Sammler, Museen, Galeristen, NFT-Plattformen, Auktionshäuser – und zunehmend auch Strafverteidiger.
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Die neue DNA des Verbrechens: Erkenntnisse aus dem EU-SOCTA 2025
Von geopolitischer Instrumentalisierung über Cybercrime bis KI-gestützte Gewaltökonomie – der aktuelle „Serious and Organised Crime Threat Assessment“ der EU (EU-SOCTA 2025) zeigt mit analytischer Schärfe: Organisierte Kriminalität ist längst kein Randphänomen mehr. Sie durchdringt Gesellschaft, Wirtschaft und Staatlichkeit – und sie verändert sich rapide. Wer strategisch denken will, muss verstehen, wie sich die DNA des Verbrechens neu zusammensetzt.
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BGH zur Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuerbetrugsketten
Mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (1 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Bochum teilweise aufgehoben, das sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Umsatzsteuerbetrugsketten befasste. Die Entscheidung bietet aufschlussreiche Einblicke in die Anforderungen, die an die Feststellungen des Tatgerichts in Fällen der Steuerhinterziehung gestellt werden. Zugleich rückt sie ein strafrechtsdogmatisch und wirtschaftlich relevantes Phänomen in den Fokus: den organisierten Umsatzsteuerbetrug mittels Briefkastenfirmen.
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Einkommen aus Straftaten und Hartz IV: OLG Oldenburg verlangt Abzug von „Kosten des Verbrechens“
Mit Beschluss vom 25.03.2025 (Az. 1 ORs 51/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein bemerkenswertes Urteil zu einem ungewöhnlichen, aber rechtlich relevanten Fall gefällt: Es ging um die Frage, ob und wie Einnahmen aus Betäubungsmittelhandel bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens im Sozialleistungsrecht berücksichtigt werden müssen. Im Mittelpunkt stand die rechtstechnisch brisante Konstellation: Können bei illegalem Einkommen Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
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Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU
Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?
Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.
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Keine erhöhten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bei Steuerstraftaten
BVerfG bekräftigt den Status quo: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in Steuerermittlungsverfahren – insbesondere bei sogenannten Umsatzsteuerkarussellen – erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Durchsuchungsbeschlüssen zu stellen sind.
In seinem Beschluss vom 11. November 2024 (Az. 1 BvR 1085/24) hat das Gericht klargestellt: Nein, eine Sonderbehandlung für Steuerdelikte hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsanordnungen existiert nicht. Die Entscheidung fügt sich ein in eine Linie restriktiver Annahmepraxis und ist zugleich ein Signal an die Praxis der Steuerfahndung.
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Auslieferung nach und von Dubai – Eine gefährliche Grauzone?
Die Vereinigten Arabischen Emirate, allen voran Dubai, gelten vielen als luxuriöses Refugium: Sonne, Steuerfreiheit, Anonymität – und scheinbar weit entfernt von der Reichweite deutscher Strafverfolger. Doch in der Realität hat sich dieses Bild in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Es gibt erste, deutliche Anzeichen dafür, dass die Zahl der Auslieferungen deutscher Staatsbürger von Dubai nach Deutschland zunimmt – und umgekehrt auch deutsche Stellen zunehmend bereit sind, Auslieferungsersuchen aus den Emiraten ernsthaft zu prüfen. Grund genug, einen genaueren Blick auf die rechtlichen und praktischen Besonderheiten dieser Konstellation zu werfen.
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BGH zur Einziehung beim Finanzagenten im Rahmen von Bandenbetrug
Mit Urteil vom 26. März 2025 (Az. 5 StR 436/24) hat der Bundesgerichtshof ein bedeutsames Urteil zur erweiterten Einziehung von Taterträgen gefällt, das insbesondere die Rolle sogenannter Finanzagenten im Kontext organisierter Betrugsdelikte in den Fokus rückt. Die Entscheidung setzt sich mit der Frage auseinander, wann eine Person, die lediglich als Mittelsmann fungiert, Vermögen „durch“ eine Straftat im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt – und wann lediglich ein transitorischer Besitz vorliegt, der die Einziehung ausschließt. Die Antwort des Gerichts fällt differenziert, aber in der Tendenz vermögensabschöpfungsfreundlich aus.
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Keine zeitliche Grenze für die Abschöpfung: BGH zur erweiterten Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB
Mit seinem Beschluss vom 3. März 2025 (Az. 5 StR 312/23) hat der Bundesgerichtshof eine gewichtige Klarstellung zur erweiterten Einziehung von Vermögensgegenständen vorgenommen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob ein Vermögensgegenstand, der dem Täter erst nach der sogenannten Anknüpfungstat zugeflossen ist, dennoch unter die Regelung des § 73a Abs. 1 StGB fallen kann.
Die Antwort des 5. Strafsenats fällt eindeutig aus: Ja – und zwar unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang. Diese Auslegung hat weitreichende Folgen für die Praxis der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und stärkt das staatliche Interesse an einer effektiven Rückführung deliktischer Gewinne.
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