Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Betrug

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.

Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.

Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Subventionsbetrug auf dem Prüfstand: BGH konkretisiert Anforderungen an die Subventionserheblichkeit

    Subventionsbetrug auf dem Prüfstand: BGH konkretisiert Anforderungen an die Subventionserheblichkeit

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Beschluss vom 8. April 2025 (Az.: 1 StR 475/23) erneut zur Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs geäußert und dabei wichtige Klarstellungen zur sogenannten Subventionserheblichkeit getroffen. Im Fokus stand die Vergabe eines sogenannten Mikrodarlehens während der Corona-Pandemie. Die Entscheidung liefert prägnante Maßstäbe dafür, wann falsche Angaben im Subventionsantrag tatsächlich strafrechtlich relevant werden – und wann (noch) nicht.

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  • Coaching als freier Beruf? Zur rechtlichen Abgrenzung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit

    Coaching als freier Beruf? Zur rechtlichen Abgrenzung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit

    Die zunehmende Professionalisierung des Coachings stellt nicht nur gesellschaftlich, sondern auch rechtlich eine Herausforderung dar. Besonders brisant wird die Frage, ob Coaching eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit darstellt, wenn dies über Steuerpflichten, Zulassungen oder sogar berufsrechtliche Verbote entscheidet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Au 4 K 08.799) vom 23.12.2008 gibt einen aufschlussreichen Einblick in die maßgeblichen Abgrenzungskriterien – mit einer klaren, wenngleich ernüchternden Botschaft für die Coachingbranche.

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  • Kein Beweisverwertungsverbot bei zulässiger Detektivüberwachung

    Kein Beweisverwertungsverbot bei zulässiger Detektivüberwachung

    LAG Köln stärkt Arbeitgeberrechte bei Arbeitszeitbetrug: Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 7 Sa 635/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln eine vielbeachtete Entscheidung zum Einsatz privater Detektive zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug getroffen und dabei die Voraussetzungen für die Erstattung entsprechender Überwachungskosten durch den Arbeitnehmer klar umrissen.

    Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass die heimliche Beobachtung eines Mitarbeiters durch eine Detektei unter engen Voraussetzungen auch im Lichte der DSGVO und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulässig sein kann. Das Urteil konkretisiert die Grenzen zulässiger Arbeitnehmerüberwachung und formuliert zugleich rechtsdogmatisch präzise Kriterien für den Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten.

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  • Betrug durch Kfz-Reparaturauftrag:  Grenzen der Vermögensgefährdung bei Werkunternehmerpfandrecht

    Betrug durch Kfz-Reparaturauftrag: Grenzen der Vermögensgefährdung bei Werkunternehmerpfandrecht

    Mit Beschluss vom 25. März 2025 (Az. 4 ORs 19/25) hat das Oberlandesgericht Hamm eine strafrechtlich wie zivilrechtlich bemerkenswerte Entscheidung gefällt, in der es die Voraussetzungen eines Vermögensschadens im Rahmen des Betrugstatbestands (§ 263 Abs. 1 StGB) in Zusammenhang mit einem Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) präzisiert. Im Zentrum des Verfahrens stand ein selbstständiger Kfz-Eigentümer, der trotz objektiver Zahlungsunfähigkeit eine Kfz-Reparatur in Auftrag gab – in der Hoffnung auf eine baldige Besserung seiner Lage. Die Entscheidung zeigt, wann ein vertraglich begründetes Pfandrecht zur Kompensation eines drohenden Schadens taugt – und wann gerade nicht.

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  • Wenn die Bankverbindung manipuliert wurde: Wer haftet bei gefälschten Handwerkerrechnungen?

    Wenn die Bankverbindung manipuliert wurde: Wer haftet bei gefälschten Handwerkerrechnungen?

    Ein Phänomen, das noch vor wenigen Jahren fast ausschließlich größere Unternehmen betraf, ist mittlerweile bei kleinen Handwerksbetrieben und deren Kundschaft angekommen: Die Rede ist von manipulierten Rechnungen, bei denen Kriminelle sich in die Kommunikation einschalten und Bankverbindungen austauschen. Am Ende steht ein Handwerker, der keine Zahlung erhalten hat, und ein Kunde, der überzeugt ist, ordnungsgemäß überwiesen zu haben. Es beginnt ein Streit, der selten einfach zu entscheiden ist.

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  • LSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau

    LSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau

    Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) hat das Hessische Landessozialgericht einmal mehr die rechtliche Realität auf deutschen Baustellen in Erinnerung gerufen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein über Jahre hinweg tätiger Bauarbeiter tatsächlich als selbstständiger Unternehmer für ein Bauunternehmen gearbeitet hatte – oder ob es sich um eine verdeckte abhängige Beschäftigung handelte.

    Die Antwort des Gerichts fällt eindeutig aus: Die tatsächlichen Arbeitsumstände sprachen mit solcher Klarheit für eine Eingliederung in den Betrieb, dass formale Selbstständigkeitserklärungen nicht ins Gewicht fielen. Die Entscheidung markiert damit einen weiteren Baustein in der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Dogmatik zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – insbesondere im prekären Umfeld des Baugewerbes.

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  • Berufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Bundesgerichtshof zur Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen

    Berufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Bundesgerichtshof zur Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen

    Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2024 (Az. III ZR 79/23) und vom 23. Januar 2025 (Az. III ZR 371/23) geben Anlass zur vertieften Auseinandersetzung mit der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung von Berufsträgern, deren Tätigkeiten typischerweise „neutral“ erscheinen, im konkreten Einzelfall aber eine strafrechtliche Relevanz entfalten können.

    Im Fokus steht dabei die schwierige Abgrenzung zwischen sozialadäquater Berufsausübung und strafbarer Beihilfe zu fremdem Unrecht. Beide Entscheidungen zeichnen eine differenzierte, zugleich aber strenge Linie: Die bloße Berufsausübung schützt nicht vor straf- und haftungsrechtlicher Verantwortlichkeit, wenn der Akteur sich mit einem fremden Tatplan solidarisiert oder zumindest dessen Durchführung mit bedingtem Vorsatz unterstützt.

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  • Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde

    Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde

    Seit dem 1. Januar 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über eine neue zentrale Behörde zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität. Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) werden die bisherigen zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung organisatorisch zusammengeführt. Dieser Schritt markiert eine grundlegende Neustrukturierung der Steuerfahndung im bevölkerungsreichsten Bundesland und soll die Effizienz im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und organisierte Finanzkriminalität deutlich steigern.

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  • Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.

    Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.

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  • Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/23) eine Entscheidung getroffen, die sich mit einem großangelegten Fall des Abrechnungsbetrugs befasst. Die Revisionsinstanz betraf zwei Angeklagte, die sich in Hunderten von Fällen der betrügerischen Abrechnung schuldig gemacht hatten. Neben den Strafurteilen der Vorinstanz spielte insbesondere die Einziehung von Taterträgen eine Rolle. Das Urteil des BGH hebt zentrale Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts hervor und hat eine hohe praktische Relevanz für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

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  • Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigung wenn Arbeitsplatz durch unternehmerische Entscheidung wegfällt

    Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigung wenn Arbeitsplatz durch unternehmerische Entscheidung wegfällt

    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 3 SLa 156/24) hat am 15. Januar 2025 eine für arbeitnehmer wie Arbeitgeber interessante Entscheidung zur rechtlichen Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen gefällt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Wegfall eines Großauftrags die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin rechtfertigen kann, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen nach § 1 Abs. 2 und 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

    Das Gericht bejahte dies und bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung. Die Entscheidung ist nicht nur wegen ihrer präzisen Analyse der betriebsbedingten Erfordernisse bemerkenswert, sondern auch, weil sie die Grenzen der unternehmerischen Freiheit und die Anforderungen an die Sozialauswahl konkretisiert.

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  • Lotus Blossom: Unbekannte stille Gefahr aus dem Cyberspace

    Lotus Blossom: Unbekannte stille Gefahr aus dem Cyberspace

    In der Welt der Cyberkriminalität gibt es wenige Gruppen, die so effektiv und langlebig agieren wie die Hackergruppe Lotus Blossom. Seit mindestens 2012 führt diese Gruppe gezielte Spionagekampagnen in Südostasien durch und hat dabei eine bemerkenswerte Fähigkeit zur Anpassung und Tarnung entwickelt. Ihr Hauptwerkzeug: ein raffiniertes Backdoor-Malware-Programm namens Sagerunex, das über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt wurde.

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  • Digitale Sklaverei: Betrugsfabriken in Südostasien

    Digitale Sklaverei: Betrugsfabriken in Südostasien

    Aktuelle Razzien in Myanmar haben das erschütternde Ausmaß eines Phänomens offengelegt, das bislang nur am Rande der öffentlichen Wahrnehmung existiert: Betrugsfabriken, auch bekannt als „Fraud Factories“. Tausende Menschen wurden aus illegalen Callcentern befreit, in denen sie wie Sklaven gehalten wurden. In diesen Einrichtungen, die von mächtigen kriminellen Netzwerken betrieben werden, mussten sie systematisch Online-Betrügereien durchführen. Doch Myanmar ist kein Einzelfall. Auch in Kambodscha, Laos und den Philippinen blüht dieses düstere Geschäft, das jährlich Milliardenumsätze generiert. Update im Januar 2026: Aktualisiert um die Festnahme von Chen Zhi.

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  • Cyberdiplomatie als strategische Notwendigkeit begreifen

    Cyberdiplomatie als strategische Notwendigkeit begreifen

    Cyberwar, Cyberkriminalität und die neue Geopolitik der digitalen Souveränität: Die digitale Sphäre ist längst nicht mehr nur ein technologisches Terrain, sondern ein Schlachtfeld geopolitischer Interessen. Staaten ringen um Einfluss, Unternehmen um Marktanteile, und nichtstaatliche Akteure nutzen Cyberspace als Arena für Spionage, Erpressung oder gar digitale Sabotage – ein Grund, warum ich das Thema immer wieder aufgreife.

    Mit Interesse habe ich das Handbuch für die Praxis der Cyberdiplomatie zur Kenntnis genommen, das von führenden Experten auf diesem Gebiet herausgegeben wurde und die zunehmende Bedeutung diplomatischer Strategien im Cyberspace beleuchtet. Es bietet sowohl eine historische Einordnung als auch eine pragmatische Analyse der bestehenden diplomatischen Mechanismen, mit denen Staaten versuchen, Ordnung in ein digital fragmentiertes, von Machtinteressen durchzogenes globales System zu bringen.

    Dabei geht es um weit mehr als um reine Cybersecurity: Es geht um Machtprojektion, wirtschaftliche Dominanz und die Frage, wer die Regeln im digitalen Raum setzt.

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  • Internationale KI-Sicherheit: AI Safety Report 2025 mit Blick auf Unternehmen

    Internationale KI-Sicherheit: AI Safety Report 2025 mit Blick auf Unternehmen

    Der International AI Safety Report 2025, herausgegeben von einem internationalen Konsortium führender KI-Wissenschaftler und Experten, bietet eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit KI. Das Ziel des Berichts ist es, eine globale, gemeinsame Wissensbasis zu schaffen, auf der sich effektive Strategien zur Risikominimierung und verantwortungsvollen Nutzung von KI entwickeln lassen.

    Doch was genau sind die Kernaussagen des Reports, und was bedeutet das (möglicherweise) für Unternehmen?

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