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Kategorie: Betrug

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.

Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.

Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    Die nicht mehr zu ignorierende Bedeutung von Kryptowerten stellt das Strafrecht vor Herausforderungen, für die es bisher weder terminologische noch konzeptionelle Klarheit gibt. Besonders der Umgang mit sogenannten „Kryptodiebstählen“ erweist sich als juristische Nagelprobe: Was bedeutet es, digitale Vermögenswerte zu „stehlen“, wenn die Entziehung allein auf dem Zugriff mittels eines privaten Schlüssels beruht?

    Mit seinem Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig – soweit ersichtlich erstmals – eine grundlegende Klärung dieses Spannungsverhältnisses versucht – mit bemerkenswerter Konsequenz, wobei ich recht skeptisch bin ob man das so halten kann. Die Entscheidung verweigert dem strafrechtlichen Zugriff auf bestimmte Konstellationen der unbefugten Token-Übertragung konsequent die Grundlage und lehnt eine Kriminalisierung bloßer Vertragsuntreue ab.

    Hinweis: Eine fachliche Besprechung von mir zu dieser Entscheidung erschien im Juris Praxisreport IT-Recht! Hier im Blog stelle ich, wie üblich, das ganze nur mit ein wenig Tiefgang vor. Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • OLG Dresden: Haftung von Bank und Bankkunde bei Phishing-Angriffen

    OLG Dresden: Haftung von Bank und Bankkunde bei Phishing-Angriffen

    Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aktuellen Urteil vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen: 8 U 1482/24) grundlegende Fragen zur Haftung von Banken und Bankkunden bei Phishing-Angriffen geklärt. Der Fall betrifft einen Bankkunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei erhebliche finanzielle Verluste erlitt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwieweit der Kunde für die entstandenen Schäden haftet und ob die Bank aufgrund von Sicherheitsmängeln in ihrem Online-Banking-System ebenfalls eine Mitschuld trifft.

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  • Berufstypische Tätigkeiten im Schneeballsystem

    Berufstypische Tätigkeiten im Schneeballsystem

    Der BGH zur zivilrechtlichen Beihilfehaftung von Steuerberatern: Die Rolle von Steuerberatern in betrügerischen Kapitalanlagesystemen rückt zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung, insbesondere wenn deren Tätigkeit die Geschäftsabwicklung faktisch ermöglicht. In zwei bemerkenswerten Entscheidungen hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. April 2025 – III ZR 70/24 und vom 14. März 2024 – III ZR 23/24) mit der deliktsrechtlichen Haftung eines Steuerberaters befasst, der über Jahre hinweg für ein betrügerisches „Schneeballsystem“ tätig war. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen berufstypisch „neutrale“ Tätigkeiten zur zivilrechtlichen Haftung wegen Beihilfe zum Betrug oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung führen.

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  • Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    BGH zum Umgang mit wirtschaftskriminellen Corona-Fällen: Die Corona-Pandemie stellte nicht nur das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, sondern öffnete auch Tür und Tor für Missbrauch. Insbesondere die staatlich finanzierten Bürgertestungen gerieten früh in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, da sich durch unzureichende Kontrollen erhebliche Summen betrügerisch vereinnahmen ließen.

    Der Bundesgerichtshof hatte nun in einem Urteil vom 12. März 2025 (2 StR 100/24) Gelegenheit, sich zur strafrechtlichen Bewertung eines besonders aufwendig betriebenen Abrechnungsbetrugs im Bereich der COVID-19-Testvergütung zu äußern. Die Entscheidung ist nicht nur aus kriminologischer, sondern vor allem aus dogmatischer Sicht bemerkenswert – insbesondere im Hinblick auf den Vermögensschadenbegriff, die formale Struktur des Betrugstatbestands und die Strafzumessung.

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  • Keine Haftung der Bank bei grober Fahrlässigkeit des Kunden

    Keine Haftung der Bank bei grober Fahrlässigkeit des Kunden

    Phishing und Social Engineering gehören zu den größten Sicherheitsrisiken im Onlinebanking. Das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 13. Mai 2025, 2 O 233/24) hatte im Mai 2025 zu klären, ob eine Bank ihren Kunden für nicht autorisierte Überweisungen entschädigen muss, wenn dieser leichtfertig einen Freischaltcode an Betrüger weitergibt. Die Entscheidung setzt die bekannten Grundsätze des Zahlungsdiensterechts konsequent um und betont, wie hoch die Sorgfaltsanforderungen für Kontoinhaber im digitalen Zahlungsverkehr sind.

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  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten

    Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. Mai 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 77/25) wichtige Fragen zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 27.02.2025 (Aktenzeichen: 5 U 30/24) wichtige Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der werblichen Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel entschieden. Der Fall betraf einen Streit zwischen einem Verbraucherverband und einem Handels- und Dienstleistungsunternehmen, das einen Online-Marktplatz betreibt. Der Verbraucherverband hatte gegen das Unternehmen lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht, insbesondere wegen fehlender Bereitstellung eines sogenannten Gastzugangs zur Bestellung im Online-Handel und wegen der werblichen Verwendung personenbezogener Daten.

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  • BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    Ein Unternehmensleiter beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bat um Verfahrenskostenstundung, um die Gerichtskosten nicht sofort zahlen zu müssen. Dabei erklärte er, wie gesetzlich gefordert, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer sogenannten Insolvenzstraftat (wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott) zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurde. Tatsächlich war er aber kurz zuvor wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und mehrfachen Bankrotts zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

    Die Einzelstrafen betrugen:

    • 130 Tagessätze für Insolvenzverschleppung
    • 4×70 Tagessätze für Bankrott

    Das Insolvenzgericht hob daraufhin die Stundung der Verfahrenskosten auf, weil es meinte, der Schuldner habe falsche Angaben gemacht: Die Verurteilung zu einer so hohen Gesamtstrafe sei verschwiegen worden.

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  • Tateinheit bei Online-Bestellungen mit gefälschten Daten

    Tateinheit bei Online-Bestellungen mit gefälschten Daten

    OLG Hamm zur konkurrenzrechtlichen Behandlung von Mehrfachbetrug im digitalen Raum: In seinem Beschluss vom 7. Januar 2025 (Az. 2 ORs 60/24) hat das OLG Hamm eine strafrechtlich wie systematisch bedeutsame Klarstellung getroffen: Wird ein Benutzerkonto im Internet unter unrichtigen Angaben eingerichtet und sodann planvoll für mehrere betrügerische Bestellungen genutzt, so liegt nicht zwangsläufig eine Mehrzahl rechtlich selbstständiger Taten vor. Vielmehr kann eine Tateinheit im Sinne des § 52 StGB gegeben sein – mit unmittelbaren Folgen für den Schuldspruch und die Strafzumessung.

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  • Organisierte Täuschung im transnationalen Raum: OLG Hamm zur Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitendem gewerbsmäßigem Betrug

    Organisierte Täuschung im transnationalen Raum: OLG Hamm zur Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitendem gewerbsmäßigem Betrug

    Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 (Az. 1 Ws 90/25) hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aufsehenerregenden Einziehungsverfahren entschieden, dass deutsches Strafrecht auch dann zur Anwendung gelangen kann, wenn ein Teil der betrügerischen Handlung im Ausland verübt wurde – vorausgesetzt, der Taterfolg tritt (teilweise) im Inland ein.

    Im konkreten Fall ging es um einen millionenschweren, grenzüberschreitenden Betrug im Zusammenhang mit sogenannten „Schulungspaketen“, die in Wahrheit dem Vertrieb einer nicht existenten Kryptowährung dienten. Die Entscheidung ist dogmatisch besonders bemerkenswert, weil sie die Kategorie des „uneigentlichen Organisationsdelikts“ heranzieht, um das gesamte Verhalten als eine einzige einheitliche Tat im Sinne des deutschen Strafrechts zu qualifizieren.

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  • Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Zur zivilrechtlichen Einhegung des Geldwäschetatbestands im „Love-Scamming“-Kontext: In seinem Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2025 (Az. 13 U 146/24) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Empfänger und Weiterleiter betrügerisch erlangter Gelder unter engen Voraussetzungen weder deliktisch noch bereicherungsrechtlich haftet.

    Die Entscheidung betrifft ein Szenario, das zunehmend in der Praxis auftritt: sogenannte „Love-Scamming“-Fälle, bei denen Dritte – häufig ahnungslos – als Zwischenstation für Geldtransfers missbraucht werden. Das Gericht entwickelt die zivilrechtlichen Anforderungen an Leichtfertigkeit im Sinne von § 261 Abs. 5 StGB a.F. und die Grenzen des Bereicherungsrechts in diesem Kontext weiter.

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  • Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    BGH zur abredewidrigen Verwendung einer Geldkarte: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 409/24) hat der Bundesgerichtshof erneut die maßgeblichen dogmatischen Grenzen des § 263a StGB (Computerbetrug) konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die strafrechtliche Bewertung einer EC-Kartenzahlung*, die ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers, jedoch unter Verwendung korrekter Zugangsdaten und durch einen formal Bevollmächtigten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jede unbefugte Nutzung technischer Zugangsmittel den Straftatbestand erfüllt – und dass die „Unbefugtheit“ im Sinne des Computerbetrugs strikt „betrugsspezifisch“ zu verstehen ist.

    * Hinweis: Der BGH spricht bis heute (wie manche Literatur) von der „EC-Karte“, so auch in dieser Entscheidung. Dabei gibt es genau genommen heute gar keine EC-Karte mehr, sauberer wäre es, von der Geldkarte zu sprechen. Da der BGH dies ausdrücklich so benennt, behalte ich es als synonyme Bezeichnung bei.

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  • Strafbarkeit von Sozialbetrug in großem Ausmaß?

    Strafbarkeit von Sozialbetrug in großem Ausmaß?

    OLG Köln zur Strafzumessung und zu Verteidigungsspielräumen bei § 263 StGB: Eine – durch unsere Revision entstandene – Entscheidung des OLG Köln vom 30. November 2023 (Az. III-1 ORs 145/23, 83 Ss 53/23) beleuchtet einen strafrechtlich wie sozialrechtlich hochbrisanten Themenkomplex: den Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB im Kontext von EU-Bürgern mit tatsächlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands. Dabei eröffnet der Beschluss nicht nur Einblicke in die Dogmatik des Betrugstatbestands, sondern weist auch Verteidigern juristisch relevante Angriffspunkte auf – insbesondere im Bereich der Strafzumessung.

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  • „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Irreführung durch umweltbezogene Werbung gefällt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Werbeaussage „Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung zulässig ist. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an die Klarheit und Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen – mit deutlichen Auswirkungen auf die Praxis der „Green Claims“.

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