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Kategorie: Medien- & Presserecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Meinungsfreiheit und Kritik an der Bundesregierung

    Meinungsfreiheit und Kritik an der Bundesregierung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Aktenzeichen 1 BvR 2290/23) eine Entscheidung des Kammergerichts aufgehoben, die es einem Journalisten und Produzenten untersagte, eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung zu tätigen.

    Die kritische Äußerung des Journalisten bezog sich auf die Zahlung von Entwicklungshilfe an Afghanistan, die seiner Meinung nach indirekt den Taliban zugutekommen könnte. Diese Äußerung war von einer einstweiligen Verfügung betroffen, welche das Kammergericht in einem früheren Urteil erlassen hatte.

    Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Kammergerichts das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzte. Der Journalist hatte auf seinem YouTube-Kanal und über soziale Medien eine Kurznachricht verbreitet, die mit einem Artikel verlinkt war und somit einen Kontext herstellte, der bei der Beurteilung der Äußerung berücksichtigt werden muss. Das BVerfG kritisierte, dass das Kammergericht diesen Kontext nicht angemessen gewürdigt und die Äußerung fälschlicherweise nur als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft hatte.

    Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Meinungsfreiheit in Deutschland, da sie verdeutlicht, dass auch kritische und polemische Äußerungen gegenüber der Regierung vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, insbesondere wenn sie in einen sachlichen Kontext eingebettet sind. Das BVerfG betonte, dass der Staat auch scharfe Kritik aushalten muss und dass der Schutz staatlicher Einrichtungen nicht dazu führen darf, dass sachliche Kritik an der Amtstätigkeit abgeblockt wird.

    Die aufgehobene Entscheidung des Kammergerichts wird nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.

  • Berichterstattung über getilgte Vorstrafe

    Berichterstattung über getilgte Vorstrafe

    In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Kammergerichts Berlin (KG Beschluss vom 11.03.2024 – 10 U 113/23) wurde ein wichtiger Fall in Bezug auf die Spannung zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz entschieden.

    Der Fall betraf die Berichterstattung über eine längst getilgte Vorstrafe einer Person und beleuchtet die feinen Abwägungen, die das Gericht zwischen dem Recht auf Information der Öffentlichkeit und dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit eines Einzelnen vornimmt.

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  • Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit

    Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur Unterlassung und Beseitigung reichen.

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  • Persönlichkeitsrecht und §353d StGB

    Persönlichkeitsrecht und §353d StGB

    Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (VI ZR 116/22) vom 19. September 2023 betrifft eine Anhörungsrüge gegen ein vorheriges Urteil des Senats vom 16. Mai 2023. Die Anhörungsrüge des Klägers wurde zurückgewiesen, da der Senat entschied, dass das Urteil vom 16. Mai 2023 den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat.

    Dieser Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte des Zivilprozessrechts, insbesondere die Anforderungen an die Berücksichtigung von Parteivortrag und die Grenzen des Schutzes persönlicher Aufzeichnungen, speziell mit Blick auf §353d StGB.

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  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft: Rechtliche Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft: Rechtliche Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat am 21. März 2024 (Aktenzeichen 7 CE 24.218) in einem Fall entschieden, der die Balance zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen betrifft. Der Fall dreht sich um eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft während eines laufenden Ermittlungsverfahrens und wirft Fragen zur Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung auf.

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  • Die Grenzen der Litigation-PR in der Strafverteidigung

    Die Grenzen der Litigation-PR in der Strafverteidigung

    In einem aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Nötigung einer Polizistin, wurde der Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg freigesprochen – und zieht weitere juristische Kreise. Im Zentrum einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (I-4 U 129/23) steht eine Presseerklärung der Verteidigung, genauer der Strafverteidigerin des Angeklagten, die wohl vor Beginn der Hauptverhandlung („Die Beklagte hat vor Beginn der Hauptverhandlung am 21. April 2023 eine Presseerklärung an Medienvertreter verteilen lassen“) an Medienvertreter verteilt wurde. Diese Erklärung enthält mehrere brisante Aussagen über das Tatopfer, darunter Behauptungen über dessen Aussageverhalten, Intimleben und Motive – und gibt nun Anlass, dass das Gericht sich zur Litigation-PR im Strafverfahren äußert.

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  • Meinungsfreiheit in der journalistischen Praxis: LG Hamburg entscheidet über Unterlassungsansprüche

    Meinungsfreiheit in der journalistischen Praxis: LG Hamburg entscheidet über Unterlassungsansprüche

    Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 17. Januar 2024 (Aktenzeichen: 324 O 563/23) wichtige Fragen zur Meinungsäußerung und journalistischen Sorgfalt geklärt. Der Fall dreht sich um den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen bestimmte Äußerungen in einem Online-Streitgespräch.

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  • Konfrontation zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum

    Konfrontation zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum

    In einem Fall des LG Ellwangen (Aktenzeichen 1 O 73/22, Entscheidungsdatum 24.01.2024) ging es um die Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Person, die der Querdenken-Bewegung zuzurechnen ist, durch Äußerungen auf der Plattform X (ehemals Twitter).

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  • Derbe Kritik an Gericht: Meinungsäußerung oder Beleidigung

    Derbe Kritik an Gericht: Meinungsäußerung oder Beleidigung

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 11. Januar 2024 (Aktenzeichen: 1 ORs 163/23) ein bemerkenswertes Urteil des Amtsgerichts Bonn aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung zurückverwiesen. Die Entscheidung wirft interessante Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz auf.

    Die Entscheidung verdeutlicht – wieder einmal – wie elementar die Defizite von Amtsgerichten im Bereich der Meinungsäußerungsfreiheit sind. Es ist ein ständiges Problem, dass gerade Amtsgerichte sich vollkommen verschätzen, wo die Meinungsäußerungsfreiheit endet. Insbesondere verwechselt man im Alltagsgeschäft allzu gerne eine geschmacklose Meinung mit einer rechtlich nicht gebilligten Meinung. Dabei lernen Juristen spätestens im zweiten Semester, dass die eigene Wertung, ob Inhalte wertvoll sind oder nicht, nichts mit der grundrechtlichen Prüfung zu tun haben. Dazu auch die früher von mir erstrittene Entscheidung beim OLG Köln beachten.

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  • Begrenzung der Nutzerrechte in sozialen Netzwerken

    Begrenzung der Nutzerrechte in sozialen Netzwerken

    Der Kläger, ein Nutzer des sozialen Netzwerks S., klagte gegen die Deaktivierung seines Nutzerkontos und die Löschung seiner Beiträge durch die Beklagte. Das Landgericht Köln verurteilte die Beklagte zur Wiederherstellung des Profils und zur Auskunftserteilung. Weitere Klageanträge, einschließlich Unterlassung weiterer Sperrungen und Schadensersatz, wurden abgewiesen. Der Kläger verfolgte diese Anträge in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 25. Januar 2024, Aktenzeichen: 15 U 45/23) weiter.

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  • Sperrung in Sozialen Netzwerken und Feststellungsinteresse

    Sperrung in Sozialen Netzwerken und Feststellungsinteresse

    Im vorliegenden Fall, thematisiert beim Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 5. Februar 2024, Az.: 4 U 1325/23), klagte der Betreiber eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk gegen die teilweise Deaktivierung seines Kontos durch den Betreiber des Netzwerks, ohne vorherige Anhörung oder Information. Der Kläger stellte außerdem einen Antrag auf Datenlöschung aller Datensätze zu Sperr- und Löschvermerken.

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  • BGH zu Privatsphäre und Berichterstattung über Beziehungsende

    BGH zu Privatsphäre und Berichterstattung über Beziehungsende

    Beim Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023, Aktenzeichen VI ZR 1214/20) ging es um einen Kläger, ein Rechtsanwalt aus Berlin, der von der Beklagten, einer Verlagsgesellschaft, Unterlassung der Berichterstattung über das Ende seiner Liebesbeziehung mit einer bekannten ehemaligen Eiskunstläuferin forderte. Die Berichterstattung erfolgte in einer Zeitschrift, wobei der Kläger in seiner Beziehung nicht explizit genannt, jedoch durch Umschreibungen wie „Berliner Anwalt“ indirekt identifiziert wurde.

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  • Virtuelles Hausverbot: Blockade auf schein-behördlichem Social Media Account

    Virtuelles Hausverbot: Blockade auf schein-behördlichem Social Media Account

    Ein Journalist wurde von einem privat betriebenen Social Media-Account des Bundesgesundheitsministers blockiert und forderte daraufhin über eine einstweilige Verfügung den Zugang zu diesem Account. Der Minister argumentierte, dass sein Account privat und nicht hoheitlich sei, womit eine Blockade gerechtfertigt sei.

    Das Amtsgericht Berlin-Mitte (151 C 167/23 eV) hatte sich mit der Frage der rechtlichen Einordnung eines Social Media-Accounts eines Bundesministers und diederFrage nach einem Anspruch auf Zugang zu diesem Account zu beschäftigen.

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  • Pflichten eines sozialen Netzwerkbetreibers bei Kontosperrung

    Pflichten eines sozialen Netzwerkbetreibers bei Kontosperrung

    Der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20.02.2023 (10 W 85/22) behandelt Ansprüche eines Nutzers gegen ein soziales Netzwerk hinsichtlich der Aufhebung einer Kontosperrung, der Freischaltung eines gelöschten Beitrags sowie Unterlassungsansprüche bezüglich erneuter Sperren oder Löschungen.

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  • Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesagentur für Arbeit

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesagentur für Arbeit

    Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 02.11.2023 (AN 14 E 23.1992) behandelt die Erteilung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesagentur für Arbeit.

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