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Kategorie: Compliance

Compliance schützt Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Im Mittelpunkt stehen Criminal Compliance zur Prävention strafrechtlicher Verstöße sowie KI-Compliance für den rechtskonformen Einsatz künstlicher Intelligenz. Als Rechtsanwalt in Aachen informieren wir über Organisationspflichten, interne Kontrollen, den AI Act und den Umgang mit Compliance-Verstößen. Die Beiträge verbinden Strafrecht, IT-Recht und unternehmerische Praxis. Der AI Act verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz und stellt je nach KI-Anwendung unterschiedliche Anforderungen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Zu Subventionserheblichkeit (§264 StGB) und Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG)

    Zu Subventionserheblichkeit (§264 StGB) und Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG)

    In einer umfangreichen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Thema Subventionsbetrug befasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage des Vorliegens einer Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG) – aber auch darüber hinaus hat der BGH die Begriffe der Subventionserheblichkeit und des Scheingeschäfts nochmals scharf konturiert.

    Es gilt: Eine Scheinhandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 SubvG liegt nur dann vor, wenn über die Falschangabe hinaus eine dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachte tatsächliche Handlung vorgenommen wird, die geeignet ist, den Anschein eines in Wirklichkeit nicht bestehenden Sachverhalts zu erwecken (so jetzt BGH, 2 StR 243/22).

    Hinweis: Die Entscheidung macht nochmals deutlich, dass beim Vorwurf des Subventionsbetruges mitunter erhebliches Verteidigungspotenzial vorhanden sein kann – insbesondere sind formalhafte Verweisungen in den Unterlagen ein Anhaltspunkt für die Verteidigung!

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  • Vertragsklausel zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam

    Vertragsklausel zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam

    Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. 

    Hinweis: Es gibt derzeit nicht mehr Informationen als die Pressemitteilung des Amtsgerichts. Die Entscheidung wird im Zuge eines Verfahrens nach §495a ZPO ergangen sein, dies ist ein beweistechnisch stark eingeschränktes Verfahren im vergleich zu „normalen“ ZPO-Verfahren. Der besonders spannende Teil, die AGB-rechtliche Bewertung der Klausel inkl. Interessenabwägung, fehlt in der Pressemitteilung leider.

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  • Arbeitsverhältnis und Datenschutz: Anspruch auf Zurverfügungstellung von Datenkopien nach Art. 15 DSGVO

    Arbeitsverhältnis und Datenschutz: Anspruch auf Zurverfügungstellung von Datenkopien nach Art. 15 DSGVO

    Auskunfts- und Abschriftverlangen nach Art. 15 DSGVO sind auch dann wirksam, wenn sie nicht ausschließlich dem Zweck dienen, Kenntnis von der Datenverarbeitung zu erlangen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, so das LArbG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1046/22). Das Auskunftsrecht besteht jedoch nicht, wenn dadurch Informationen offenbart würden, die insbesondere wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen.

    Es ist eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftsberechtigten und den Geheimhaltungsinteressen erforderlich.

    Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!

    In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

    Der Verantwortliche, hier der Arbeitgeber, muss darlegen, warum bestimmte personenbezogene Daten nicht ohne Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen offenbart werden können, wobei die konkreten Informationen zu benennen sind, ohne jedoch die personenbezogenen Daten selbst zu offenbaren:

    Es wird vertreten, dass Anträge auf Auskunft und Erteilung einer Datenkopie nicht auf Artikel 15 DSGVO gestützt werden können, wenn sie nicht dem in Erwägungsgrund 63 Satz 1 zur DSGVO genannten Zweck dienen, sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können, und denen daher – ausschließlich oder ganz überwiegend – andere als datenschutzrechtliche Belange zugrunde liegen. In solchen Fällen sei das Begehren rechtsmissbräuchlich und könne als offenkundig unbegründet oder exzessiv im Sinne von Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 DS-GVO zurückgewiesen werden (vergleiche die in BGH, EuGH-Vorlage vom 29. März 2022 – VI ZR 1352/20 –, Randnummer 15, angeführten Zitate).

    Dem ist nicht zu folgen. Artikel 15 DSGVO macht seinem Wortlaut nach das Bestehen der dort geregelten Rechte und Pflichten nicht von einer dem oben genannten Schutzzweck entsprechenden Motivation des Betroffenen abhängig und verlangt von dem Betroffenen nicht, sein Begehren auf Erteilung von Auskunft und Kopie zu begründen. Dies deutet darauf hin, dass der Unionsgesetzgeber es grundsätzlich dem freien Willen des Betroffenen überlassen wollte, ob und aus welchen Gründen er seine Rechte aus Artikel 15 DSGVO einfordert. Dafür spricht auch, dass die betroffene Person sich durch die Erteilung von Auskunft und Kopie auf der Grundlage von Artikel 15 DSGVO der Datenverarbeitung auch dann bewusst werden und deren Rechtmäßigkeit überprüfen kann, wenn sie diese aus anderen Gründen verlangt hat, der Zweck der Vorschrift also letztlich unabhängig von der Motivation des Betroffenen erreicht werden kann (BGH am angegebenen Ort, Randnummer 18).

    Weil das Motiv dafür, die Ansprüche nach Artikel 15 DSGVO zu erheben, unerheblich ist, kann auch dahinstehen, ob die vom Kläger angegebene Motivation, Beweismittel für Mobbing der Beklagten zu erhalten, glaubhaft erscheinen kann, wenn der Kläger gleichzeitig Ansprüche wegen behaupteten Mobbings geltend macht, ohne die Zurverfügungstellung der ungeschwärzten Kopien der Gesprächsprotokolle abzuwarten.

  • CE-Kennzeichnung: Was ist das CE-Kennzeichen?

    CE-Kennzeichnung: Was ist das CE-Kennzeichen?

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    CE-Kennzeichnung: Immer wieder sorgt das „CE-Kennzeichen“, die CE-Kennzeichnung, für einige Verwirrung, weil gerade Verbraucher glauben, es handelt sich hier um ein Qualitätsmerkmal.

    Dabei handelt es sich bei dem CE-Kennzeichen gerade um kein Qualitätsmerkmal, sondern alleine um eine „Konformitätsbescheinigung“. Grundlage ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008, der man im Artikel 30 auch den Sinn des CE-Kennzeichens entnehmen kann:

    Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden. […] Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.

    EU-Verordnung zur CE-Kennzeichnung
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  • Werbung mit „Made in Germany“

    Werbung mit „Made in Germany“

    Made in Germany: Wann darf ein Produkt als „Made in Germany“ beworben werden, wie sieht es bei „made in germany“ mit der rechtlichen Grundlage aus?

    Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn in der heutigen Zeit werden Produkte mitunter an verschiedenen Orten gefertigt – und zugleich ist das Qualitätsmerkmal „Made in germany“ beliebt. Schnell kommt dann die Diskussion auf, welche Fertigungsschritte in Deutschland notwendig sind, damit das Produkt auch als „Made in Germany“ beworben werden darf. Denn wer sich hier unlauter verhält kann vollkommen zu Recht von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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  • Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)

    Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)

    Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken:

    Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss.

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  • Data-Sharing und Datenlizenzvertrag: Rechtliche Aspekte der Datennutzung

    Data-Sharing und Datenlizenzvertrag: Rechtliche Aspekte der Datennutzung

    Data-Sharing und Datenlizenzvertrag: Im digitalen Zeitalter sind Daten – so das geflügelte Wort – das „neue Gold“. Sie treiben Innovationen voran, ermöglichen fortschrittliche KI-Technologien und sind zentraler Bestandteil vieler Geschäftsmodelle. Doch mit der zunehmenden Bedeutung von Daten wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf einige der wichtigsten rechtlichen Fragen im Kontext der Nutzung von Daten.

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  • EU-Kommission nimmt die Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

    EU-Kommission nimmt die Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

    Die Kommission hat am 31.07.23 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen, die von allen Unternehmen, die unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, verwendet werden können. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

    Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Sie bieten Investoren Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie berücksichtigen auch die Diskussionen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), um ein hohes Maß an Interoperabilität zwischen den EU-Standards und den globalen Standards zu gewährleisten und eine unnötige Doppelberichterstattung der Unternehmen zu vermeiden. Die Berichtspflichten werden schrittweise für verschiedene Unternehmen eingeführt. Dazu auch die Q&A-Seite beachten.

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  • Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

    Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

    Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat die Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in den letzten Jahren ihre Bemühungen verstärkt, im Ausland hochwertige politische Informationen zu sammeln und Entscheidungen zu beeinflussen. Dieses globale Netzwerk wird hauptsächlich von der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (IDCPC) koordiniert.

    Daher wurde eine Warnung mit konkreten Handlungsempfehlungen herausgegeben, die auch Auswirkungen auf die Compliance von Unternehmen haben:

    • Lassen Sie bei Kontakten mit dem IDCPC oder IDCPC-Mitgliedern besondere Vorsicht und Zurückhaltung walten.
    • Vermeiden Sie im Umgang mit IDCPC-Angehörigen alle Handlungen, die den Tatbestand des § 99 StGB erfüllen könnten.
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  • Bußgelder in der Lieferkette

    Lieferketten (Supply Chains) stehen spätestens seit dem Lieferkettensorgepflichtengesetz (LkSG) im Fokus des Gesetzgebers. Der Schwerpunkt liegt mit §3 LkSG auf menschenrechtlichen und ökologischen Standards in der Lieferkette.

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  • OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    Beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/22 und 20 U 72/22, ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit dem Schlagwort „Klimaneutral“ – wobei die Klimaneutralität hier bilanziell mit Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde, das Produkt an sich aber nicht klimaneutral hergestellt wurde. Das OLG bestätigt, insoweit, als solche Produkte zwar als klimaneutral beworben werden dürfen, allerdings Aufklärungspflichten hinsichtlich der erlangten Klimaneutralität bestehen.

    Hinweis: Die in einem Verfahren vorhergehende und bestätigte Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (8 O 17/21) bespreche ich in einer der nächsten Ausgaben des JurisPR-IT-Recht!

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  • OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in Anspruch genommen worden sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu auch die Rechtsprechung des OLG Schleswig sowie des OLG Frankfurt. Die ausführliche Besprechung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden Sie hier bei uns!

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  • Geldbuße gegen GmbH bei Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen Bestechung

    Im Bereich der Unternehmensbußgelder konnte sich der Bundesgerichtshof (5 StR 278/21) klarstellend zu typischen Aspekten äußern und hervorheben:

    • Damit betont der BGH, dass Straftaten des Geschäftsführers Anlasstaten im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sein können, die zu Geldbußen der Gesellschaft führen.
    • Weiter erläutert der BGH, dass sowohl eine echte Selbstreinigung im Anschluss an einen Rechtsverstoß als auch die Installation von Compliance-Maßnahmen ein Bußgeld mindert.
    • Ferner wird die Berechnung des Abschöpfungsanteils der Geldbuße erläutert und die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dargestellt – dabei wird ausgeführt, dass geleistete Schmiergeldzahlungen abzugsfähig sind!
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  • Greenwashing

    Greenwashing

    Greenwashing ist ein Begriff, der sich auf Marketing- und PR-Praktiken bezieht, bei denen ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Es handelt sich dabei um irreführende Werbung, die darauf abzielt, ein „grünes“ oder ökologisch verantwortungsbewusstes Image zu schaffen, um den Verbrauchern das Gefühl zu geben, eine nachhaltige Wahl zu treffen.

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  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa)

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main nimmt das BAFA vielfältige Aufgaben wahr, die von der Wirtschaftsförderung über die Energie- und Umweltpolitik bis hin zur Außenwirtschaftskontrolle reichen.

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