ENISA

Die ENISA ist die Europäische Cybersicherheitsbehörde („European Union Agency for Cybersecurity„) und definiert Ihre Aufgabe so, dass sie in der EU die „erforderliche hochgradige Netz- und Informationssicherheit“ gewährleistet, indem sie

  • Einzelstaatlichen Behörden und den EU-Institutionen  fachkundige Ratschläge zur Netz- und Informationssicherheit erteilt,
  • Als Forum für den Austausch bewährter Verfahren fungiert und
  • Kontakte zwischen EU-Institutionen, staatlichen Behörden und Unternehmen erleichtert.

Es handelt sich also um eine Behörde in erster Linie zur Koordination und zum Informationsaustausch im weitesten Sinne, sie wurde mit dem Cybersecurity-Act massiv ausgebaut und soll zentrale Schnittstelle der Cybersicherheit in der EU sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.