ENISA

Die ENISA ist die Europäische Cybersicherheitsbehörde („European Union Agency for Cybersecurity„) und definiert Ihre Aufgabe so, dass sie in der EU die „erforderliche hochgradige Netz- und Informationssicherheit“ gewährleistet, indem sie

  • Einzelstaatlichen Behörden und den EU-Institutionen  fachkundige Ratschläge zur Netz- und Informationssicherheit erteilt,
  • Als Forum für den Austausch bewährter Verfahren fungiert und
  • Kontakte zwischen EU-Institutionen, staatlichen Behörden und Unternehmen erleichtert.

Es handelt sich also um eine Behörde in erster Linie zur Koordination und zum Informationsaustausch im weitesten Sinne, sie wurde mit dem Cybersecurity-Act massiv ausgebaut und soll zentrale Schnittstelle der Cybersicherheit in der EU sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.