ENISA

Die ENISA ist die Europäische Cybersicherheitsbehörde („European Union Agency for Cybersecurity„) und definiert Ihre Aufgabe so, dass sie in der EU die „erforderliche hochgradige Netz- und Informationssicherheit“ gewährleistet, indem sie

  • Einzelstaatlichen Behörden und den EU-Institutionen  fachkundige Ratschläge zur Netz- und Informationssicherheit erteilt,
  • Als Forum für den Austausch bewährter Verfahren fungiert und
  • Kontakte zwischen EU-Institutionen, staatlichen Behörden und Unternehmen erleichtert.

Es handelt sich also um eine Behörde in erster Linie zur Koordination und zum Informationsaustausch im weitesten Sinne, sie wurde mit dem Cybersecurity-Act massiv ausgebaut und soll zentrale Schnittstelle der Cybersicherheit in der EU sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.