„Cyberwar“: Pro Bono Verteidigung von Anonymous-Aktivisten

Der Krieg an den äußeren Grenzen Europas führte schon früh zu Cyberaktivitäten, inzwischen darf man wohl auch von einem offenen Cyberwar sprechen, in den sich das Anonymous-Kollektiv eingeschaltet hat. Dabei hat das Kollektiv sich eindeutig pro Ukraine postiert.

Fernab der Motive muss gleichwohl erkannt werden, dass hier die Begehung von Straftaten im Raum steht. Die letzten Jahre haben dabei gezeigt, dass insbesondere idealisierte, junge Menschen in das Fadenkreuz von Ermittlern geraten können.

Anonymous Kollektiv: Rechtsanwalt pro Bono für Anonymous Aktivisten. Rechtsanwalt + IT-Strafverteidiger Ferner verteidigt Ukraine-Anonymous-Aktivisten pro Bono

Mit meiner Cybercrime-Spezialisierung sehe ich mich in der sozialen Pflicht, nicht alleine zu lassen und möchte auf diesem Weg auch Position beziehen: Wer sich als Anonymous-Aktivist im Ukraine-Krieg für unsere Werte einsetzt, wird von mir pro bono verteidigt!

Um die Aktivisten an dieser Stelle nicht alleine zu lassen, habe ich entschieden, sämtlichen Anonymous-Aktivisten, die sich im Zuge Ihres aktivistischen Einsatzes für die Ukraine und europäische Werte von Freiheit und Demokratie in den nächsten Monaten mit einem Strafverfahren in Deutschland konfrontiert sehen, pro bono, also ohne Berechnung von Honorar, als Strafverteidiger beizustehen (wenn keine Pflichtverteidigung im Raum steht; im Rahmen unserer Ressourcen natürlich). .

Aber, ganz unmissverständlich: Dies gilt ausschließlich für , die im konkreten Zusammenhang mit einer Tätigkeit in diesem Rahmen stehen. Wir stehen mit unserer Kanzlei für klare Werte, so insbesondere Toleranz, Freiheit und den Kampf gegen . Wer es anders sieht, hetzen möchte, Fake-News verbreitet oder ein Problem mit Flüchtlingen hat, ist bei uns falsch.

Kontakt: Es wurde zusätzlich zu den bestehenden Kontaktmöglichkeiten eine Mailadresse eingerichtet unter Aktivist0815@protonmail.com!


Cyber-Straftaten von Aktivisten

Es ist unmöglich, keine Straftat zu begehen, indem man Webseiten verändert, Daten ausspioniert oder erlangte Daten öffentlich zugänglich macht. Die eigenen Motive sind dabei für unser Rechtssystem erst einmal ebenso belanglos wie die Tatsache, dass grenzüberschreitend agiert wird. Wer sich von Deutschland aus, über deutsche Server oder als deutscher Bundesbürger an Cyber-Aktivitäten mit Veränderung oder Erlangung von Daten betätigt, wird immer in einem strafrechtlich relevanten Bereich unterwegs sein.

Dabei zeigen die letzten Jahre, dass die einfachsten Aktivitäten zu Tätigkeiten der Behörden führen können, etwa wenn kriminelle Handlungen über seinen selbst betriebenen TOR-Exit-Node (durch Dritte!) stattfinden. Selbst wenn man hinterher rechtlich vieles geklärt bekommt, sorgt es doch für massiven Unfrieden, wenn eine Polizeieinheit etwa das Elternhaus auf Links kramt. Oder Ehefrau und Kinder aus den Betten geklingelt werden – gleich in welcher Lebenssituation man steckt, schön ist es nicht. Und man sollte es nicht unterschätzen, gleich wie ehrbar man (vermeintlich) handelt.

Europäische Werte

Es geht um nicht weniger als Europa, in Werten und Überzeugung, davon sind wir überzeugt. Menschliches Leid wird die nächsten Wochen oder gar Monate bestimmen. Jeder ist aufgerufen, sich auf seine Art und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beteiligen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.