Ist der Betrieb eines TOR-Exit-Nodes strafbar

Nur am Rande sei einmal auf die Frage eingegangen, ob der Betrieb eines TOR-Exit-Nodes strafbar ist: Derart pauschal gefragt würde ich zum Ergebnis kommen, dass jedenfalls grundsätzlich keine pauschale Strafbarkeit im Raum stehen dürfte, mir ist nicht ersichtlich, wie alleine der Betrieb eines TOR-Exit-Nodes in Deutschland eine strafrechtliche Relevanz entfalten sollte.

Abzugrenzen sind aber natürlich alle Tätigkeiten, wo es nicht alleine auf den Betrieb eines TOR-Exit-Nodes hinausläuft sondern weitere Umstände hinzukommen: Insbesondere wenn der Betreiber des Exit-Nodes diesen selber nutzt um kriminelle Handlungen zu begehen oder diesen bewusst einem Dritten zur Nutzung überlässt damit dieser hierüber Straftaten begeht (kollusives Zusammenwirken).

Hinweis: Anders kann es sein bei der Frage, ob man beim Betrieb eines TOR-Exit-Nodes zivilrechtlich nach Rechtsverletzungen auf Unterlassung haftet

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.