Werberecht: Werbung mit nicht bestehendem Markenschutz ist zu unterlassen

Wer mit einem nicht bestehenden Markenschutz für ein beworbenes Produkt wirbt, der sieht sich einem ausgesetzt, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 54/16). Eine solche Werbeaussage ist unlauter entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG, da sie eine unzutreffende Beschaffenheitsangabe enthält.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.