Werberecht: Werbung mit nicht bestehendem Markenschutz ist zu unterlassen

Wer mit einem nicht bestehenden Markenschutz für ein beworbenes Produkt wirbt, der sieht sich einem Unterlassungsanspruch ausgesetzt, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 54/16). Eine solche Werbeaussage ist unlauter entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG, da sie eine unzutreffende Beschaffenheitsangabe enthält.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.