Vergewaltigung tateinheitlich mit Körperverletzung

Eine durchaus wichtige Klarstellung traf Der quasi „am Rande“ im Sexualstrafrecht: „Eine zu der ausgeurteilten tateinheitlich begangene liegt jedenfalls darin, dass der Angeklagte durch den erzwungenen Geschlechtsverkehr bei der Nebenklägerin schmerzhafte Verletzungen im Genitalbereich verursacht hat“ (BGH, 2 StR 15/20). Mittelfristig dürfte diese Klarstellung einige Auswirkungen im Bereich der bei Vergewaltigungen haben.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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