Ich bin aktuell zunehmend mit Abmahnungen wegen Google-Adwords-Anzeigen beschäftigt, die – zumindest vermeintlich – rechtswidrig sind. Insgesamt zeigt sich bei mir, dass gerade Konkurrenten durchaus gezielt hinschauen, wenn Wettbewerber Werbeanzeigen bei Google schalten. Ich kann nur zur Vorsicht raten.
Schlagwort: Marke
Rechtsanwalt für Marke: Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Unternehmen benutzen, um ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann aus Buchstaben, Zahlen, Bildern, Symbolen oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Die Marke dient dazu, das Image des Unternehmens zu prägen und wiedererkennbar zu machen.
Im Wirtschaftsleben stellen sich rechtliche Fragen im Kontext des Markenrechts, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Marken durch Unternehmen rechtmäßig ist. Das Markenrecht regelt die Anmeldung, den Schutz und die Durchsetzung von Marken.
Auf EU-Ebene regelt die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 die Anmeldung und Eintragung von Unionsmarken sowie die Rechte und Pflichten der Inhaber solcher Marken. Auf nationaler Ebene in Deutschland regelt das Markengesetz (MarkenG) den Schutz und die Durchsetzung von Marken.
Für Unternehmen ist es wichtig, bei der Verwendung von Marken darauf zu achten, keine Rechte Dritter zu verletzen und Marken anderer Unternehmen nicht unbefugt zu verwenden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten beraten und unterstützen, um mögliche Rechtsverletzungen zu vermeiden und die Marke rechtlich abzusichern.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
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- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646

Störerhaftung: Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte auf einer Webseite?
Die Störerhaftung des Admin-C ist ein Thema, das seit langem die Rechtsprechung bewegt. Dabei vorwiegend unter zwei Aspekten der Rechtsverletzung:
- Im Domainrecht, wenn die Rechtsverletzung bereits durch den Domainnamen begangen wird – hierzu gibt es inzwischen BGH-Rechtsprechung.
- Daneben aber auch wenn es um rechtswidrige Inhalte auf der Domain gibt – hier gibt es eine zersplitterte Rechtsprechung.
- Am Rande sei darauf hingewiesen, dass man auch bei sonstigen an der Domain „hängenden“ Problemen an den Admin-C denken könnte, etwa bei SPAM-Mails, was aber bisher abgelehnt wird.
Hinsichtlich der rechtswidrigen Inhalte hat nun das Landgericht Potsdam (2 O 4/13) entschieden, dass der Admin-C jedenfalls nach Hinweis auf die rechtswidrigen Inhalte haften soll – auch wenn er auf die Inhalte vielleicht keinen unmittelbaren Einfluss hat, so kann er doch die Domain löschen lassen. Nicht ausreichend soll es jedenfalls sein, den tatsächlich verantwortlichen nur auf die Rechtsverletzung hinzuweisen und dann abzuwarten ob/bis er reagiert.
Dazu bei uns:
- Störerhaftung des Domainregistrars
- Strafrechtliche Haftung des Admin-C
- Domainregistrar haftet als Störer
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Was ändert sich nun wirklich?
Der Bundesrat hat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ durchgewunken (zu finden hier). Nachdem nunmehr die endgültige Fassung feststeht kann sich der Frage gewidmet werden, was dieser Gesetzentwurf für die Zukunft der Abmahnungen bedeuten kann. Von besonderer Relevanz ist dabei immer die Frage der Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits.
Zur Verdeutlichung: Wenn Abmahnungen eindeutig berechtigt sind, wird man regelmäßig die Angelegenheit sauber abschliessen. Wenn dagegen eine Abmahnung eindeutig unberechtigt bzw. rechtswidrig ist, wird man sie zurückweisen. Das Problem ist, dass man nicht selten gerade keinen eindeutigen Fall hat – da ist dann in der Sache die Abmahnung vielleicht berechtigt, es steht aber der Verdacht des Rechtsmissbrauchs im Raum. Oder es steht zwar kein Rechtsmissbrauch im Raum, dafür ist in der Sache sehr schwierig, ob wirklich ein abzumahnender Rechtsverstoss im Raum steht.
Die Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits geben dann nicht selten Anreiz, sich zähneknirschend auf einen Vergleich einzulassen, den man eigentlich nicht will. Kostenbeispiele:
- In urheberrechtlichen Sachen ist man relativ problemlos bei einem Streitwert von 10.000 Euro – das entspricht in 1. Instanz einem Prozesskostenrisiko von ca. 1.600 Euro. Ein Vergleich von 300 Euro erscheint da schnell in anderem Licht, wenn man sich ohne brauchbare Prognose streitet.
- In wettbewerbsrechtlichen Sachen ist man dagegen relativ schnell bei ca. 20.000 Euro (aufwärts), was einem Prozesskostenrisiko von ca. 2.200 Euro entspricht. Vergleiche um die 500 Euro lassen sich meistens problemlos erzielen.
Durch das nun kommende „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ soll sich das ändern.
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Haftung der Werbeagentur bei Erstellung einer Webseite
Es ist so selbstverständlich – sollte man meinen: Wer sich für seine erbrachte Leistung entlohnen lässt, sollte bei der Bemessung seines Lohns auch immer im Auge haben, welche dauerhaften Risiken bestehen, die ggfs. aufgefangen werden müssen. Mich erschrickt dabei zunehmend, wie viele Agenturen oder Einzelunternehmer Designs oder ganze Webseite entwerfen und dabei schlicht unrealistisch abrechnen.
(mehr …)Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Abmahnungen
Der fliegende Gerichtsstand ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Zur Erinnerung: Nach §32 ZPO ist bei einer unerlaubten Handlung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Bei Internetdelikten ist das quasi … überall. Das Ergebnis ist, dass bei Streitigkeiten nach Urheberrechtsverletzungen der Verletzte sich quasi sein Gericht aussuchen kann. Und damit nicht nur das Gericht mit der genehmen Rechtsprechungstendenz, sondern zugleich auch sonstige Kosten, wie Reisekosten, in die Höhe treiben kann.
Während bis Ende 2012 bundesweit von der Rechtsprechung – mit vereinzelten Ausreißern – eher keine Kritik am „fliegenden Gerichtsstand“ bei Klagen nach Filesharing-Abmahnungen kam, hat sich dies im Jahr 2013 geändert. Ein Hoffnungsschimmer?
ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU
Urheberrecht: Das Anfertigen von Produktfotos ist zulässig – Abfotografieren von Produkten
Es mag etwas seltsam klingen, aber die Frage musste der Bundesgerichtshof entscheiden: Darf man Produkte abfotografieren, um Produktfotos zu erstellen – etwa zur Vermarktung? Tatsächlich wird ein Design häufig geschützt sein, etwa das Cover eines Buches oder die Form eines Parfums, ist insofern die Fotografie zulässig um das Produkt zu vermarkten?
Der BGH (I ZR 256/97) hat entschieden dass es zulässig ist. Die Gedanken der Erschöpfung sind hier heran zu ziehen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass der Hersteller des Produktes letztendlich sein Urheberrecht nutzt, um einen Markt „abzuschotten“:
Denn das nationale Urheberrecht möchte die Verkehrsfähigkeit der einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren ebenso sichern, wie die Bestimmungen des EG-Vertrages die Verkehrsfähigkeit der Güter innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten sollen. Die dargestellten Grundsätze sind daher dort heranzuziehen, wo die Gestaltung eines Produkts urheberrechtlichen Schutz genießt und insofern in seinen Wirkungen mit einem markenrechtlichen Schutz der Ausstattung verglichen werden kann. Könnte hier der Hersteller mit Hilfe des Urheberrechts eine übliche werbende Ankündigung des Produkts unterbinden, wäre ihm ein Instrument zur Kontrolle des Weitervertriebs an die Hand gegeben, über das er im Interesse der Verkehrsfähigkeit der mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachten Waren gerade nicht verfügen soll.
Das Ergebnis: Die Erstellung von Produktfotos ist grundsätzlich zulässig. Diese werden als Lichtbildwerke auch grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen (dazu hier von mir) wobei der Schutz schon sehr frühzeitig eintreten wird (siehe etwa hier).
Werberecht: Nutzung einer Domain und Einsatz von Meta-Tags sind Werbung
Der EUGH (C‑657/11) hat sich mit Werbungsfragen rund um eine geschäftliche Webseite beschäftigt und Antworten dazu gegeben, wann genau „Werbung“ vorliegt. Dabei ist zu unterscheiden:
- Registrierung einer Domain: Alleine die Registrierung eines Domain-Namens ist noch keine „Werbung“ im rechtlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen rein formalen Akt ohne weiteren Sinngehalt.
- Die Nutzung einer geschäftlichen Webseite unter einer Domain dagegen ist eine werbende Tätigkeit
- Ebenso ist auch die Verwendung von Begriffen in Meta-Tags eine werbende Handlung
Das Ergebnis ist, dass in den benannten Fällen werbende Handlungen vorliegen und somit das Wettbewerbsrecht betroffen ist bei unlauterem Verhalten. Dies insbesondere auch bei Meta-Tags, denn
Solche aus Schlüsselwörtern bestehende Metatags („keyword metatags“), die von den Suchmaschinen gelesen werden, wenn diese das Internet durchsuchen, um die zahlreichen dort befindlichen Websites zu referenzieren, stellen einen der Faktoren dar, mit denen diese Suchmaschinen eine Klassifizierung der Websites je nach ihrer Relevanz im Hinblick auf das vom Internetnutzer eingegebene Suchwort vornehmen können.
Betonung auf dem letzten Wort „können“ – nicht müssen! Es spielt keine Rolle, welche praktische Relevanz Meta-Tags heute überhaupt noch zu kommt, letztendlich genügt die Absicht der Verwendung und die Tatsache, dass sie von Suchmaschinen heran gezogen werden können. Das bedeutet, man muss in Meta-Tags weiterhin vorsichtig sein hinsichtlich der Frage, welche Begriffe genutzt werden.
Zum Thema bei uns:
Kosmetikrecht: EU-Kosmetikverordnung in Kraft getreten
Es ist soweit, die VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 (hier zu finden) über kosmetische Mittel ist umfänglich in Kraft getreten. Die in Deutschland bisher geltende Kosmetikverordnung wurde damit endgültig abgelöst. Im Folgenden ein Überblick der Verordnung, die auch zum Download angeboten wird.
(mehr …)Durchgestrichene Preise: Werbung mit durchgestrichenen Preisen
Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist beliebt, immerhin kann hier ein durchaus beachtlicher Kaufanreiz (nämlich Geld zu sparen) geliefert werden. Allerdings darf Werbung nicht irreführend sein, so dass auch die Werbung mit durchgestrichenen Preisen Grenzen unterliegt. Auf keinen Fall darf nämlich der Eindruck entstehen, der durchgestrichene Preis beinhalte wahrheitswidrig eine Ersparnis. Die Rechtsprechung hierzu ist umfangreich, im Folgenden gibt es einen Überblick zur Werbung mit einem durchgestrichenen Preis.
Betrug mit Bio-Eiern: Vorsicht beim Öko-Siegel
Der Spiegel berichtet darüber, dass angeblich in grossem Stil Bio-Eier in den Markt gebracht wurden, die gar keine waren. Sprich: Man hat „normalen Eiern“ ein Bio-Siegel aufgeklebt, dass sie nicht verdient haben. Der Spiegel dazu:
Es geht dabei um Betrug sowie Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Öko-Landbaugesetz. Womöglich haben die Betriebe auch Tierschutzvorschriften und Umweltgesetze missachtet.
Dieser Ansatz ist schon zu kompliziert. Man mag hier von einem „Betrug am Verbraucher“ sprechen, tatsächlich wird man einen Betrug aber nur dort erkennen können, wo vorsätzlich getäuscht wurde und dadurch ein Vermögensschaden entstanden ist. In erster Linie wird das zwischen demjenigen festzustellen sein, der die Eier vorsätzlich falsch etikettiert in den Verkehr brachte und dem ersten in der dann stattfindenden Lieferkette.
Was aber nicht so bekannt ist: Das Bio-Siegel fälschlich anbringen ist eine eigene Straftat! Nach §1, 3 ÖkoKennzG („Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus“) droht bei falsch-Etikettiertung eine Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Dass daneben wohl ein (tateinheitlicher) Verstoss gegen §11 I Nr.1 LFB vorliegt, sei nur kurz festgestellt.
Daneben ist aber ein weiterer Bereich relevant: Ein Verstoss gegen das ÖkoKennzG sowie die dazugehörige Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens ist nicht nur darüber hinaus Bussgeld bewährt. Ein Veräußern derartiger Produkte wird zudem wettbewerbswidrig sein (§4 Nr.11 UWG i.V.m. den Kennzeichnungsvorschriften; §3 UWG i.V.m. Nr.2 der Anlage zu §3 UWG). Ein Händler, der nicht umgehend falsch etikettierte Eier aus seinem Sortiment nimmt, wird sich Unterlassungsansprüchen ausgesetzt sehen, ebenso wie der ursprüngliche Lieferant. Es drohen also wettbewerbsrechtliche Sanktionen.
Übrigens: Geneppte Verbraucher dürften ein Umtauschrecht hinsichtlich der „fehlerhaften“ Eier bei Ihrem Supermarkt haben, da die Eier offenkundig mit einem Sachmangel behaftet sind und die nachträgliche Bio-Zertifizierung nicht möglich sein wird, so dass nur die Nachlieferung für den verkaufenden Supermarkt zur Option steht.
Im kurzen Fazit wird diese gesamte Aktion, auch wegen des wohl enormen Ausmasses, erhebliche juristische Folgen für alle Beteiligten haben. Insbesondere auch die betroffenen Supermärkte sollten umgehend reagieren und sicherstellen, inkriminierte Ware nicht im Bestand zu halten.
Kein deutsches Datenschutzrecht für Facebook (?)
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (8 B 60/12 und 8 B 61/12) hat im Zuge des Eilrechtsschutzes festgestellt, dass deutsche Datenschutzbehörden für Facebook nicht zuständig sind. Dabei hat das Verwaltungsgericht folgenden Sachverhalt angenommen:
Die Facebook Ltd. Ireland erfülle mit dem dort vorhandenen Personal und den dortigen Einrichtungen alle Voraussetzungen einer Niederlassung in diesem Sinne mit der Folge, dass ausschließlich irisches Datenschutzrecht Anwendung finde. Die Facebook Germany GmbH hingegen sei ausschließlich im Bereich der Anzeigenaquise und des Marketing tätig.
Unter dieser Voraussetzung käme deutsches Datenschutzrecht nicht zur Anwendung, sondern irisches Datenschutzrecht. Dies ergibt sich insoweit wohl u.a. aus der europäischen Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG), dort Artikel 4. Dementsprechend ist bei einer Niederlassung der verarbeitenden Stelle in einem Mitgliedsstaat der EU die Anwendbarkeit des dortigen Datenschutzrechts eröffnet. Sofern es also dabei bleibt, dass in einem anderen Mitgliedsstaat die Niederlassung von Facebook bezüglich der Datenverarbeitung erkannt wird, ist diese Entscheidung wohl korrekt.
Auch wenn es sich um eine Entscheidung im Zuge des Eilrechtsschutzes handelt, wo nur summarisch alles geprüft wird, gehe ich davon aus, dass es bei der Entscheidung inhaltlich bleiben wird.
Update: Es gab eine kurzzeitige erste Fassung dieses Artikels, in der die Entscheidung falsch dargestellt wurde und die Zuständigkeit der Behörde in Frage gestellt wurde. Dies ist natürlich falsch, selbstverständlich ist die nationale Aufsichtsbehörde zuständig (was in der Entscheidung auch noch einmal ausdrücklich klar gestellt ist, insofern ist Artikel 28 der Datenschutzrichtlinie auch zu beachten), die Frage ist vielmehr, welches Recht anwendbar ist. Ich bitte, die Problematik richtig zu erfassen und entschuldige den Fehler der ersten Fassung der dem Zeitdruck beim Abfassen geschuldet war.
Hinweis:
Urheberrecht: Abmahnung wegen Fotos einer Briefmarke
Ich bearbeite eine Interessante Abmahnung: Jemand hat ein Foto selbst gemacht, von einer Briefmarke. Auf der (ausländischen) Briefmarke wiederum findet sich ein Bild, an dem die Gegenseite sich der Rechte berühmt. Der Fotograf der Briefmarke nun soll eine Schadensersatzzahlung leisten.
Zur Rechtslage und meiner Bewertung möchte ich noch nichts schreiben. Die obskure Abmahnung war mir hier lediglich einen ersten Hinweis wert, eine „Abmahnwelle“ ist deswegen nicht zu befürchten. Kurz sei darauf verwiesen, dass grundsätzlich das Foto eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung sein kann (siehe dazu hier bei uns), im vorliegenden Fall ist dies m.E. aber so pauschal nicht zu sagen.

