Werbeanzeigen: Abmahnungen wegen Google-Adwords Anzeigen

Abmahnung wegen Google Adwords Werbung – ein kurzer Überblick über wichtige Aspekte.

Ich bin aktuell zunehmend mit Abmahnungen wegen Google-Adwords-Anzeigen beschäftigt, die – zumindest vermeintlich – rechtswidrig sind. Insgesamt zeigt sich bei mir, dass gerade Konkurrenten durchaus gezielt hinschauen, wenn Wettbewerber Werbeanzeigen bei Google schalten. Ich kann nur zur Vorsicht raten.

Dabei sind die Stolperfallen sehr vielfältig und lauern auch an Ecken, die man als Laie gar nicht erwartet. Ein kurzer Überblick über aktuelle Abmahnungen und Probleme:

  • Der Klassiker, der mir häufig vorliegt: Es wird ein fremder Markenname für eine Werbeanzeige genutzt. Das ist nicht grundsätzlich unzulässig (siehe hier bei uns), kann aber je nach konkreter Ausgestaltung immer noch ein Problem sein und die Rechtsprechung macht hier immer wieder Probleme.
  • Zunehmend beliebt: Irreführende Preiswerbung oder irreführende Werbung mit Lieferzusagen die nicht stimmen.
  • Der Spezialfall im Handwerk: Es wird (ggfs. konkludent, durch die Art der Gestaltung der Anzeige) damit geworben, dass eine Leistung von einem Meister vor Ort erbracht wird, dabei ist der Meister gar nicht vor Ort, sondern reist etwa nur an.

Das Problem ist wie immer: Abmahnungen ignorieren kann bei begründeten Abmahnungen nur noch teurer werden – und gerade in dem Bereich habe ich festgestellt, dass hier als abmahnende Rechtsanwälte einige Spezialisten am Werk sind, die gesondertes Wissen mitbringen, das man als Laie nicht unterschätzen darf. Wie so oft rächt sich dabei, dass man Google-Anzeigen mit wenigen Klicks und ohne grosse Hilfe erstellen kann, aber halt ebenso leicht auch Fehler begehen kann.  Leitfäden zur Erstellung von Adwords-Anzeigen empfehlen sich dabei m.E. nicht und ich sehe davon bewusst ab – die Stolperfallen sind zu individuell, wenn man vom Klassiker der Lieferzeiten und Preiswerbung absieht (dazu folgt noch ein eigener Artikel).

Allgemein zur Vorsicht zu raten, wird erfahrungsgemäß in dem Bereich wenig nutzen – wer grössere Summen in seinem Werbesystem verplant, der wird sich auch eine grundsätzliche Prüfung und Beratung leisten können. Alle anderen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie hier vielleicht auch mit wenig Geld handeln können – es sich zugleich aber um bundesweite Werbeanzeigen handelt. Das Risikopotential ungeprüfter Anzeigen ist damit kaum kalkulierbar.

Ich bin behilflich, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Google Adwords Anzeige erhalten haben, informieren Sie sich auf der Übersichtsseite zur “Abmahnung wegen Google Adwords”.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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