Urheberrecht: Abmahnung wegen Fotos einer Briefmarke

Ich bearbeite eine Interessante Abmahnung: Jemand hat ein Foto selbst gemacht, von einer Briefmarke. Auf der (ausländischen) Briefmarke wiederum findet sich ein Bild, an dem die Gegenseite sich der Rechte berühmt. Der Fotograf der Briefmarke nun soll eine Schadensersatzzahlung leisten.

Zur Rechtslage und meiner Bewertung möchte ich noch nichts schreiben. Die obskure Abmahnung war mir hier lediglich einen ersten Hinweis wert, eine „Abmahnwelle“ ist deswegen nicht zu befürchten. Kurz sei darauf verwiesen, dass grundsätzlich das Foto eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung sein kann (siehe dazu hier bei uns), im vorliegenden Fall ist dies m.E. aber so pauschal nicht zu sagen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.