Diese Lücke möchte der Bundesrat schliessen und die §§86, 86a StGB ausdrücklich bei Auslandstaten unter Strafe stellen, wenn die Propaganda über das Internet „im Inland oder im Inland wahrnehmbar verbreitet“ und der Täter seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs hat. Wie immer bleibt erst einmal abzuwarten, was hieraus überhaupt wird, es ist keine Seltenheit, dass Gesetzesentwürfe des Bundesrates letztlich „versacken“.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.