Das BKA-Gesetz sieht im §20k den „Verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“ vor. Dahinter verbirgt sich die Ermächtigung zu dem, was gemeinhin „Bundestrojaner“ genannt wird. Es geht darum, dass das Bundeskriminalamt in der Lage ist, in „informationstechnische Systeme“ mit einer Software einzudringen und hierüber Daten zu erheben. Dabei bieten sich vielzählige Anwendungsmöglichkeiten, speziell bei einer Überwachung des Umfelds des informationstechnischen Systems. Im Februar 2016 nun wurde angeblich der Einsatz der entsprechenden Software die als Bundestrojaner zum Einsatz kommen soll „genehmigt“, so dass man gespannt sein darf, wann erstmals Erkenntnisse aus dem Einsatz dieser Software eine Rolle spielen.
Aktuell läuft noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht; insgesamt ist es it herbem Beigeschmack verbunden, dass nicht nur der Eingriff heimlich ist, sondern die eingesetzte Software insgesamt „heimlich“ ist, also beispielsweise ein Missbrauchspotential nicht beurteilt werden kann, weil man eben nicht weiss, wie die Software arbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie es sich weiter entwickelt.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.