BKA-Gesetz: Bundestrojaner im Einsatz (?)

Das BKA-Gesetz sieht im §20k den „Verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“ vor. Dahinter verbirgt sich die Ermächtigung zu dem, was gemeinhin „Bundestrojaner“ genannt wird. Es geht darum, dass das Bundeskriminalamt in der Lage ist, in „informationstechnische Systeme“ mit einer Software einzudringen und hierüber Daten zu erheben. Dabei bieten sich vielzählige Anwendungsmöglichkeiten, speziell bei einer Überwachung des Umfelds des informationstechnischen Systems. Im Februar 2016 nun wurde angeblich der Einsatz der entsprechenden Software die als Bundestrojaner zum Einsatz kommen soll „genehmigt“, so dass man gespannt sein darf, wann erstmals Erkenntnisse aus dem Einsatz dieser Software eine Rolle spielen.

Aktuell läuft noch ein Verfahren beim ; insgesamt ist es it herbem Beigeschmack verbunden, dass nicht nur der Eingriff heimlich ist, sondern die eingesetzte Software insgesamt „heimlich“ ist, also beispielsweise ein Missbrauchspotential nicht beurteilt werden kann, weil man eben nicht weiss, wie die Software arbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie es sich weiter entwickelt.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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