BKA-Gesetz: Bundestrojaner im Einsatz (?)

Das BKA-Gesetz sieht im §20k den „Verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“ vor. Dahinter verbirgt sich die Ermächtigung zu dem, was gemeinhin „Bundestrojaner“ genannt wird. Es geht darum, dass das Bundeskriminalamt in der Lage ist, in „informationstechnische Systeme“ mit einer Software einzudringen und hierüber Daten zu erheben. Dabei bieten sich vielzählige Anwendungsmöglichkeiten, speziell bei einer Überwachung des Umfelds des informationstechnischen Systems. Im Februar 2016 nun wurde angeblich der Einsatz der entsprechenden Software die als Bundestrojaner zum Einsatz kommen soll „genehmigt“, so dass man gespannt sein darf, wann erstmals Erkenntnisse aus dem Einsatz dieser Software eine Rolle spielen.

Aktuell läuft noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht; insgesamt ist es it herbem Beigeschmack verbunden, dass nicht nur der Eingriff heimlich ist, sondern die eingesetzte Software insgesamt „heimlich“ ist, also beispielsweise ein Missbrauchspotential nicht beurteilt werden kann, weil man eben nicht weiss, wie die Software arbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie es sich weiter entwickelt.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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