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Cybercrime as a Service

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Unter dem Begriff „Cybercrime as a Service“ wird das Angebot von Dienstleistungen zur Begehung von digitalen Straftaten gefasst. Zu solchen Dienstleistungen gehört insbesondere:

  • Die Fertigung individueller Malware inklusive Ransomware, gerne basierend auf bestehenden Bausätzen;
  • das Verteilen lassen von Malware inklusive „Infection on Demand“
  • die Möglichkeit der Anmietung von Botnetzen
  • das Durchführen lassen von DDoS-Attacken;
  • das Durchführen von Datendiebstahls-Szenarien oder gleich der Verkauf/Ankauf erlangter sensibler Daten;
  • die Vermittlung von Finanz- oder Warenagenten;
  • hochprofessionalisierte Anonymisierungs- und Hostingdienste zum Verschleiern eigener Identität (was nicht zwingend illegal sein muss!);
  • die Nutzung von Dropzones um illegal erlangte physische Waren auch zustellen zu lassen.
Rechtsanwalt Jens Ferner