Unter dem Begriff “Cybercrime as a Service” wird das Angebot von Dienstleistungen zur Begehung von digitalen Straftaten gefasst. Zu solchen Dienstleistungen gehört insbesondere:
- Die Fertigung individueller Malware inklusive Ransomware, gerne basierend auf bestehenden Bausätzen;
- das Verteilen lassen von Malware inklusive „Infection on Demand“
- die Möglichkeit der Anmietung von Botnetzen
- das Durchführen lassen von DDoS-Attacken;
- das Durchführen von Datendiebstahls-Szenarien oder gleich der Verkauf/Ankauf erlangter sensibler Daten;
- die Vermittlung von Finanz- oder Warenagenten;
- hochprofessionalisierte Anonymisierungs- und Hostingdienste zum Verschleiern eigener Identität (was nicht zwingend illegal sein muss!);
- die Nutzung von Dropzones um illegal erlangte physische Waren auch zustellen zu lassen.
- Zerschlagung des Archetyp Markets - 17. Juni 2025
- Bundesweite Zoll-Razzia gegen Schwarzarbeit auf dem Bau 2025 - 17. Juni 2025
- BGH konkretisiert den Schutz der Privatsphäre Prominenter - 16. Juni 2025