Cybercrime as a Service

Unter dem Begriff „Cybercrime as a Service“ wird das Angebot von Dienstleistungen zur Begehung von digitalen Straftaten gefasst. Zu solchen Dienstleistungen gehört insbesondere:

  • Die Fertigung individueller Malware inklusive , gerne basierend auf bestehenden Bausätzen;
  • das Verteilen lassen von Malware inklusive „Infection on Demand“
  • die Möglichkeit der Anmietung von Botnetzen
  • das Durchführen lassen von -Attacken;
  • das Durchführen von Datendiebstahls-Szenarien oder gleich der Verkauf/Ankauf erlangter sensibler Daten;
  • die Vermittlung von Finanz- oder Warenagenten;
  • hochprofessionalisierte Anonymisierungs- und Hostingdienste zum Verschleiern eigener Identität (was nicht zwingend illegal sein muss!);
  • die Nutzung von Dropzones um illegal erlangte physische Waren auch zustellen zu lassen.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.