Am 14. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Strafsache 5 StR 80/24 eine weitreichende Entscheidung zur Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB) getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Feinheiten bei der Nutzung von EC-Karten, die durch Täuschung erlangt wurden. In diesem Blog-Beitrag analysieren wir die wesentlichen Punkte des Beschlusses und deren rechtliche Implikationen.
(mehr …)Kategorie: Betrug
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.
Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.
Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.
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- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Kein Nachweis eines Arbeitszeitbetruges durch Protokolle eines Schließsystems
Nachweis von Arbeitszeitbetrug: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 28. März 2024 (Az. 6 Sa 105/23) eine wichtige Entscheidung zur Frage der fristlosen Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs getroffen. Der Fall betraf die Vorlage von Protokollen eines Schließsystems als Beweismittel für den behaupteten Arbeitszeitbetrug. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts im Detail.
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Entscheidung des LG Bamberg zum strafbaren Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
Am 15. Dezember 2023 fällte das Landgericht Bamberg (45 KLs 640 Js 3283/22) ein wichtiges Cybercrime-Urteil in einem Fall, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet betraf. Im Zentrum stand ein Online-Shop, der hauptsächlich für den Handel mit Betäubungsmitteln genutzt wurde. Die Verurteilung basierte auf § 127 StGB, der das schlichte Betreiben solcher Plattformen unter Strafe stellt – und das Landgericht machte deutlich, dass ein teils legales Angebot nichts an der Strafbarkeit ändert.
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Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 12 KLs 504 Js 1820/21) am 28. März 2024 entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betruges abgelehnt wird.
Diese Entscheidung bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Problemen rund um Scheingesellschaften, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und die Abgrenzung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Personengesellschaften.
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Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Beweiswürdigung und Anforderungen an Urteilsgründe
In einem kürzlich ergangenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 30/22) ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 1. September 2021 teilweise aufgehoben.
Der Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Struktur der Urteilsgründe, insbesondere im Zusammenhang mit banden- und gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschung. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und nachvollziehbaren Beweiswürdigung durch das Tatgericht.
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KI-Washing
Der Begriff „KI-Washing“ (auch als „AI-Washing“ bekannt) bezeichnet eine Praxis, bei der Unternehmen und Organisationen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen oder vermarkten, obwohl diese Bezeichnung entweder irreführend oder stark übertrieben ist. Dabei zeigt sich, dass eine handfeste Strafbarkeit bei übertriebener Bewerbung von KI-Produkten im Zuge des KI-Washing im Raum stehen kann. Und man mag noch weiter gehen, denn KI-Washing kann mehr sein als nur Technik.
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OLG Bremen: Unmittelbares Ansetzen zum Betrug und Rücktritt vom Versuch
Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat in seinem Beschluss vom 19. März 2024 (Az. 1 Ws 28/24) wesentliche Klarstellungen zum Begriff des unmittelbaren Ansetzens zum Betrug und zu den Bedingungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch getroffen.
Diese Entscheidung ist besonders relevant für die strafrechtliche Bewertung von Betrugsmaschen wie derjenigen der „falschen Polizeibeamten“ oder „falschen Bankmitarbeiter“ in klassischen Phishing-Fällen.
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Versicherungsbetrug und die Konsequenzen unehrlicher Schadensmeldungen
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beleuchtet erneut die komplexen Herausforderungen und rechtlichen Konsequenzen, die mit Versicherungsbetrug verbunden sind. Der Fall (2 StR 119/23) betraf einen Arzt, der durch manipulierte Anträge und gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von seiner privaten Krankenversicherung unrechtmäßig Leistungen bezog.
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Geldwäsche und Sicherstellung von Kryptowährungen
Sicherstellung von Kryptowährungen: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero haben die Art und Weise, wie Menschen weltweit Geld transferieren, revolutioniert. Mit ihrer Fähigkeit, grenzüberschreitende Transfers schnell und ohne Zwischenhändler durchzuführen, bieten sie zahlreiche Vorteile. Doch diese Technologien haben auch eine dunklere Seite: Sie sind zu einem nützlichen Werkzeug für kriminelle Aktivitäten, insbesondere für Geldwäsche, geworden.
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Herausforderungen durch KI-Täuschung
Es lässt sich nicht ignorieren, dass künstliche Intelligenz (KI) in immer stärkerem Maße in unseren Alltag integriert wird. Besonders spannend finde ich das Potenzial für KI-basierte Täuschungen und die damit verbundenen Gefahren. Diese Täuschungen können von harmlosen Fehlinformationen bis hin zu gezielten Betrugsversuchen reichen. Wenn man etwa an Schul- oder Uniprüfungen denkt, wird schnell klar, dass die allgemeine Thematik der Täuschungen durch KI immer Folgen hat. Zunächst geht es um die Täuschung selbst, dann um die Konsequenzen und schließlich darum, wie man damit umgeht. Doch schnell geht es auch darum, wie man eine Ebene vorher mit der Problematik umgeht: Was sind Medien wert, deren Inhalt sich nicht verifizieren lässt? Und was sind Prüfungen wert, wenn ich das Ergebnis nicht nur beeinflusse, sondern durch das Befragen von KI erzeuge?
Eine aktuelle Studie beleuchtet dieses Thema ausführlich und bietet Einblicke in Beispiele, Risiken und mögliche Lösungen für das Problem der KI-Täuschung.
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Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Im Bereich des Gesundheitswesens wird das Thema Abrechnungsbetrug zunehmend brisant. Ein aktuelles Urteil (3 StR 163/23) bietet Anlass, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Das Verfahren beleuchtet den Abrechnungsbetrug einer Apotheke und deren Zusammenarbeit mit einer Vertragsärztin, wobei illegale Rückvergütungen und Provisionen im Mittelpunkt stehen.
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Rechtsmittel gegen Rechtshilfeersuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates gerichtet auf Vermögensarrest
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. April 2023 betrifft einen Vermögensarrest, der auf ein Rechtshilfeersuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates hin angeordnet wurde und die Frage, wie man sich hiergegen wehren kann. Dieser Fall beleuchtet die komplexen Interaktionen zwischen nationalen Gerichten und grenzüberschreitenden rechtlichen Anforderungen innerhalb der EU.
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Feststellungen zu Regelbeispiel in der Berufung
In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (3 ORs 18/24) wird die rechtliche Handhabung der Gewerbsmäßigkeit im Kontext des § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB beleuchtet. Diese Entscheidung verdeutlicht wichtige Aspekte der Strafzumessung und der Beschränkung der Berufung in Strafsachen.
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