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Kategorie: Betrug

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.

Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.

Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Silver Notice

    Silver Notice

    Silver Notice: Ein neues Werkzeug im Kampf gegen kriminelle Vermögenswerte – Am 10. Januar 2025 veröffentlichte INTERPOL seine erste sogenannte „Silver Notice“ – ein Meilenstein im globalen Kampf gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäsche. Diese neue Art von Benachrichtigung zielt darauf ab, kriminelle Vermögenswerte zu lokalisieren, zu identifizieren und Informationen darüber zu sammeln.

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  • Haftung der Bank bei Täuschung durch Call-ID-Spoofing-Betrüger

    Haftung der Bank bei Täuschung durch Call-ID-Spoofing-Betrüger

    Das Oberlandesgericht Bremen (1 U 32/24) hat in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss grundlegende Fragen zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen und zur Haftung bei Täuschung durch sogenannte Call-ID-Spoofing-Betrüger behandelt. Der Fall betraf die Freigabe einer pushTAN durch einen Bankkunden, der aufgrund einer Täuschung glaubte, eine Rückbuchung zu veranlassen, tatsächlich aber eine Echtzeitüberweisung autorisierte. Das Gericht klärte zentrale rechtliche Probleme zur Anfechtbarkeit von Autorisierungen, zur groben Fahrlässigkeit und zu Gegenansprüchen von Zahlungsdienstleistern.

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  • Copernicus-Klimareport 2024

    Copernicus-Klimareport 2024

    Der Copernicus-Klimareport 2024 bietet eine detaillierte Analyse der globalen Klimaentwicklung und hebt die drängendsten Herausforderungen des Klimawandels hervor. Der Bericht dokumentiert beispiellose Veränderungen im globalen Temperaturmuster und liefert wichtige Daten über die sich beschleunigenden Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels.

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  • Verklammerung von Betrugstaten

    Verklammerung von Betrugstaten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss (2 StR 340/23) wieder einmal zur Verklammerung mehrerer Betrugstaten ausgeführt, dass bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung mehrerer Straftaten bestimmte Grundsätze zu beachten sind. Hier die wesentlichen Punkte, verständlich zusammengefasst:

    1. Natürliche Handlungseinheit: Mehrere betrügerische Handlungen können als eine einheitliche Tat bewertet werden, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Beispiel: Wenn mehrere Betrugstaten an einem Tag oder aufeinanderfolgenden Tagen begangen werden, könnten sie Teil einer natürlichen Handlungseinheit sein.
    2. Verwendung falscher Identitäten: Wenn ein Täter für mehrere Betrugstaten ein Kundenkonto mit falschen Personalien anlegt und dieses Konto regelmäßig für die Taten verwendet, könnte dies ebenfalls als eine einheitliche Tat gewertet werden. Allerdings setzt dies voraus, dass durch die falschen Angaben eine unechte Datenurkunde im Sinne von § 269 StGB erstellt wird. Das ist z. B. bei Plattformen wie eBay Kleinanzeigen nicht automatisch gegeben, da dort nur eine E-Mail-Adresse für die Registrierung benötigt wird.
    3. Fehlende konkrete Feststellungen: Das Landgericht hatte in diesem Fall nicht ausreichend geprüft, ob die 111 Betrugstaten des Angeklagten miteinander verklammert werden könnten. Es fehlten detaillierte Feststellungen dazu, ob die einzelnen Taten in einem engen zeitlichen Zusammenhang standen oder ob durch die Nutzung falscher Daten eine einheitliche Tat begründet werden könnte.
    4. Auswirkung auf die Strafen: Aufgrund der fehlenden Feststellungen hob der BGH das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Gericht die Möglichkeit zu geben, die konkurrierenden Taten korrekt zu würdigen und ggf. eine einheitliche Tat anzunehmen.

    Mit der Rechtsprechung des BGH gilt also, dass die Betrachtung des Konkurrenzverhältnisses nicht nur formal erfolgen darf, sondern auch die konkreten Umstände der Taten – wie zeitlicher Zusammenhang und Verwendung falscher Identitäten – umfassend berücksichtigt werden müssen.

  • Zur Haftung des Kontoinhabers bei Buchung im Rahmen eines Phishing-Angriffs

    Zur Haftung des Kontoinhabers bei Buchung im Rahmen eines Phishing-Angriffs

    Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG, 5 U 11/24) setzte sich in diesem Urteil mit der Frage auseinander, ob eine Bank zur Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung verpflichtet ist, wenn die Klägerin im Rahmen eines Phishing-Angriffs persönliche Zugangsdaten sowie Transaktionsnummern (TANs) telefonisch an Betrüger weitergegeben hatte. Der Fall beleuchtet die rechtliche Bewertung von Autorisierungen, grober Fahrlässigkeit und der Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung.

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  • Zivilrechtliche Haftung für leichtfertige Geldwäsche

    Zivilrechtliche Haftung für leichtfertige Geldwäsche

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 19 O 4768/23) hat in einem bemerkenswerten Urteil die zivilrechtliche Haftung eines Empfängers täuschungsbedingt überwiesener Gelder bejaht. Im Zentrum der Entscheidung steht die Anwendung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) als Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB. Die Entscheidung zeigt exemplarisch, wie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte ineinandergreifen, insbesondere in der modernen Welt der Kryptowährungen.

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  • BGH-Beschluss zur Besorgnis der Befangenheit und Verfahrensführung

    BGH-Beschluss zur Besorgnis der Befangenheit und Verfahrensführung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 4. Juni 2024 (Az.: 2 StR 51/23) die Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters sowie die Bedeutung von Verfahrensabsprachen zwischen Gericht und Verteidigung konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine absprachewidrige Verfahrensgestaltung durch die Vorsitzende zu einer berechtigten Besorgnis der Befangenheit führen kann. Die Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und ist im Lichte weiterer Urteile zu ähnlichen Sachverhalten zu betrachten.

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  • Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

    Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

    In einem Urteil mit weitreichender Bedeutung für den Onlinehandel und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 213/19) am 14. Oktober 2020 über einen Fall, in dem durch europaweiten Onlinehandel Umsatzsteuer in Millionenhöhe hinterzogen wurde. Die Entscheidung beleuchtet sowohl die technische Durchführung solcher Straftaten als auch die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf steuerstrafrechtliche Maßnahmen wie die Einziehung von Taterträgen und die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung der Steuerhinterziehung.

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  • Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Dezember 2024 (III ZR 421/23) befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung einer ehemaligen Steuerberaterin und Buchhalterin eines Schneeballsystems. Dabei setzt sich der BGH mit grundlegenden Fragen des Beweiswertes eines Geständnisses in einem Strafverfahren auseinander und beleuchtet die juristischen Kriterien zur Erkennbarkeit eines betrügerischen Geschäftsmodells.

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  • BGH-Urteil zu den notwendigen Feststellungen im Strafurteil

    BGH-Urteil zu den notwendigen Feststellungen im Strafurteil

    Im Urteil vom 19. November 2024 (Az.: 5 StR 401/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) detaillierte Anforderungen an die Feststellungen in einem Strafurteil definiert. Dabei ging es insbesondere um die Sachverhaltsdarstellung, die Beweiswürdigung und die Strukturierung der Urteilsgründe gemäß § 267 StPO. Die Entscheidung beleuchtet, welche Informationen in einem Urteil notwendig sind, um die Nachvollziehbarkeit und Revisionsfestigkeit sicherzustellen, und greift zentrale Aspekte der bisherigen Rechtsprechung auf.

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  • Geografische Herkunftsangaben: Ein unterschätztes Problem in der Welt des geistigen Eigentums

    Geografische Herkunftsangaben: Ein unterschätztes Problem in der Welt des geistigen Eigentums

    Herkunftsangaben sind mehr als nur ein geografisches Label – sie repräsentieren Qualität, Tradition und den kulturellen Wert eines Produkts. Ob Parma-Schinken, Champagner oder Murano-Glas: Produkte mit geschützter geografischer Angabe (GI) haben eine besondere Bedeutung für Verbraucher und Produzenten. Doch was passiert, wenn diese Angaben missbraucht oder gefälscht werden? Solche Fälle sind nicht nur Verstöße gegen das geistige Eigentum, sondern schädigen auch das Vertrauen der Verbraucher und den Ruf ganzer Regionen.

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  • Der Eröffnungsbeschluss im Strafprozess

    Der Eröffnungsbeschluss im Strafprozess

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2024 (4 StR 167/24) erneut klargestellt, welche Bedeutung dem Eröffnungsbeschluss im Strafprozess zukommt. Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem der fehlende Eröffnungsbeschluss zur Teilaufhebung eines Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führte. Diese Entscheidung gibt Anlass, die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss sowie dessen Heilungsmöglichkeiten zu erörtern.

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  • Weiterer schwerer Schlag für die LockBit-Ransomware-Gruppe: Verhaftung von Rostislav Panev

    Weiterer schwerer Schlag für die LockBit-Ransomware-Gruppe: Verhaftung von Rostislav Panev

    Die globale Cyberkriminalität hat mit der Verhaftung von Rostislav Panev, einem 51-jährigen russisch-israelischen Staatsbürger, einen neuen Wendepunkt erreicht. Panev, ein Schlüsselentwickler der berüchtigten LockBit-Ransomware-Gruppe, wurde in Israel festgenommen und wartet auf seine Auslieferung in die USA. Dieser Fall beleuchtet nicht nur die Struktur und Arbeitsweise der LockBit-Gruppe, sondern auch die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

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  • Entscheidung des OLG Hamm zur Täuschungsäquivalenz beim Computerbetrug

    Entscheidung des OLG Hamm zur Täuschungsäquivalenz beim Computerbetrug

    Am 3. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 ORs 98/24) über eine Revision in einem Verfahren, das die Grenzen des Tatbestands des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB beleuchtet. Diese Entscheidung ist für Cybercrime-Interessierte von großer Bedeutung, da sie die Anforderungen an die „unbefugte“ Datenverwendung und den Tatentschluss bei einem versuchten Computerbetrug präzisiert. Im Folgenden beleuchten wir die zentralen Aspekte der Entscheidung.

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  • Entscheidung des BayObLG zur Nutzung aufgefundener EC-Karten und Computerbetrug

    Entscheidung des BayObLG zur Nutzung aufgefundener EC-Karten und Computerbetrug

    Am 29. Juli 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Beschluss (Az. 201 StRR 49/24) grundlegende Feststellungen zur strafrechtlichen Bewertung der Nutzung aufgefundener EC-Karten getroffen. Der Fall beleuchtet die (überraschend) komplexen rechtlichen Fragen, die sich bei der missbräuchlichen Nutzung solcher Karten ohne Eingabe der PIN stellen, insbesondere in Bezug auf den Straftatbestand des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB.

    Update: Der BGH hat die Entscheidung inhaltlich bestätigt!

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