Das Urteil des OLG Frankfurt vom 29. November 2024 (Az. 7 U 82/22) behandelt die Frage, in welchem Umfang Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) besteht, insbesondere in Bezug auf PR-Kosten und die Erschöpfung der Versicherungssumme.
(mehr …)Kategorie: Betrug
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.
Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.
Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.
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Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646


LG Bonn zu den Warnpflichten einer Bank bei einem „Enkeltrick“
Das Landgericht (LG) Bonn befasste sich in seinem Urteil vom 7. August 2024 (Az.: 2 O 112/24) mit der Frage, ob eine Bank verpflichtet ist, ihre Kunden vor möglichen Betrugsfällen wie dem „Enkeltrick“ zu warnen. Konkret ging es um eine Schadensersatzklage einer Kundin, die unter dem Eindruck eines sogenannten „Schockanrufs“ 25.000 Euro abgehoben und an Betrüger übergeben hatte. Die Klägerin warf der Bank vor, ihre Warn- und Hinweispflichten verletzt zu haben.
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Abrechnungsbetrug und Scheingestaltungen
In aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 156/24) geht es um ein komplexes Zusammenspiel zwischen strafrechtlicher Verantwortung und sozialrechtlicher Abrechnung ärztlicher Leistungen.
Der Fall bezieht sich auf einen Vertragsarzt, der durch vermeintlich gezielte Scheingestaltungen versucht haben soll, steuerliche und rechtliche Verpflichtungen zu umgehen. Der BGH bestätigte hierbei den Freispruch des Landgerichts, betonte jedoch, dass zur Verurteilung keine ausschließliche Gewissheit erforderlich ist.
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Operation Admiral 2.0 – Europas größte Enthüllung von Umsatzsteuerbetrug
Die europäische Strafverfolgung hat mit Operation Admiral 2.0 einen weiteren bedeutenden Schlag gegen internationale Steuerbetrugskriminalität geführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der ursprünglichen Operation Admiral aus dem Jahr 2022, ist dies ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung hochorganisierter Mehrwertsteuerkarussellbetrugsnetzwerke. Diese Netzwerke nutzen die grenzüberschreitenden Regelungen der EU für Transaktionen aus, um Milliarden an Steuergeldern zu unterschlagen.
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Massenhafte Ermittlungen gegen illegale IPTV-Netzwerke 2024
In den vergangenen Tagen wurde europaweit eine der größten Operationen gegen illegale IPTV-Dienste durchgeführt. Die „Operation Taken Down“ richtete sich gegen ein Netzwerk, das weltweit mehr als 22 Millionen Nutzer mit illegalen Streaming-Diensten versorgte. Dabei wurden über 100 Verdächtige ins Visier genommen, von denen elf in Kroatien festgenommen wurden. Die Ermittler durchsuchten zahlreiche Objekte in mehreren Ländern, beschlagnahmten über 29 Server, Kryptowährungen im Wert von 1,6 Millionen Euro sowie zahlreiche weitere Beweismittel.
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Quishing mit gefälschten QR-Codes an Parkautomaten
Kriminelle haben eine neue Methode entwickelt, um sensible Nutzerdaten zu stehlen: Quishing. Diese Betrugsmasche, ein Kofferwort aus QR-Code und Phishing, wurde kürzlich an Parkscheinautomaten in mehreren deutschen Städten entdeckt, darunter Hannover, Berlin und Landau. Besonders betroffen ist ein beliebter Parkdienstleister.
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LG Köln zu Call-ID-Spoofing und grober Fahrlässigkeit
In seinem Urteil vom 8. Januar 2024 (22 O 43/23) hatte sich das Landgericht Köln mit den rechtlichen Implikationen eines Online-Banking-Betrugsfalls zu befassen, der durch Call-ID-Spoofing ausgelöst wurde. Kernfragen betrafen die Autorisierung von Zahlungsvorgängen, die Haftung des Bankkunden und die Sorgfaltspflichten der Bank. Die Entscheidung stellt wesentliche Maßstäbe für die Beurteilung grober Fahrlässigkeit und Verbraucherschutz im digitalen Zahlungsverkehr auf.
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Dubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt
Die jüngste Enthüllung unter dem Namen „Dubai Unlocked“ gewährt Einblicke in die Schattenseiten des luxuriösen Immobilienmarktes von Dubai. Diese umfassende Recherche deckt auf, wie Personen aus der internationalen Elite, darunter auch Kriminelle, Politiker und sanktionierte Individuen, in das Immobiliengeschäft der Wüstenmetropole investieren. Durch geleakte Daten konnte das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) in Zusammenarbeit mit 74 Medienpartnern weltweit eine detaillierte Analyse der Eigentumsverhältnisse in Dubai durchführen und fragwürdige Transaktionen ans Licht bringen.
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LG Münster zu Onecoin
OneCoin war ein komplexes, global operierendes Schneeballsystem, das sich als Kryptowährungs- und Schulungsunternehmen präsentierte, tatsächlich jedoch auf systematischem Betrug basierte. Das
Landgericht Münster, 7 KLs-6 Js 167/16-2/20, hatte sich mit den strafrechtlichen Aspekten dieses Wirtschaftskrimis zu beschäftigen.Die Hauptverantwortliche (CA) schuf das OneCoin-Konzept zusammen mit einem Partner (CB), während sie sich diverser Firmen in Gibraltar, Dubai und auf den Seychellen bediente, die vordergründig für die Strukturierung und Verwaltung von OneCoin genutzt wurden. Zahlreiche Beteiligte, darunter die Angeklagten B., L., und D., waren auf verschiedenen Ebenen in das betrügerische System involviert und wurden nun verurteilt.
Hinweis: Wir vertreten als spezialisierte Strafverteidiger-Kanzlei keine Opfer von Straftaten, insbesondere nicht Opfer von Krypto-Scam. Sehen Sie von Anfragen dazu bei uns ab, wir übernehmen im Bereich Kryptowährungen nur Strafverteidigungen und Beratungen von Unternehmen.
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BGH zur Einziehung von „Spesen“
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 1 StR 50/24 vom 20. August 2024 bringt Klarheit über die Möglichkeit der Einziehung von sogenannten „Spesen“ im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Im Fokus der Revision stand die Frage, ob „Spesen“ als Kosten der Tatdurchführung, wie etwa für die Miete und Kaution eines Tatfahrzeugs, eingezogen werden dürfen. Die Analyse dieses Urteils verdeutlicht die Abgrenzung zwischen Taterträgen und Tatmitteln sowie die speziellen Voraussetzungen für die Einziehung solcher Mittel.
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Betrug mit Klimazertifikaten und die Verbindung zu Greenwashing
In den vergangenen Jahren haben Klimazertifikate eine zentrale Rolle im weltweiten Bemühen um Emissionsreduktionen eingenommen. Doch leider wurden die hehren Ziele dieser Zertifikate in jüngster Zeit immer wieder durch Fälle von Betrug und Greenwashing untergraben.
Insbesondere die sogenannten Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) und der Umgang mit Klimazertifikaten aus Ländern wie China und dem Biogas-Sektor in Europa haben gezeigt, wie Unternehmen sich möglicherweise durch zweifelhafte Praktiken als umweltfreundlich darstellen, obwohl reale Maßnahmen fehlen. Aber wie sieht diese Art von Greenwashing genau aus, und welche rechtlichen Folgen kann dies für die Verantwortlichen haben?
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FBI legt Kryptobetrüger mit gefälschtem Token herein: „Operation Token Mirrors“
Diese Ermittlungsaktion war beispiellos – und doch reiht sie sich in eine Vielzahl ähnlicher Ermittlungsvorgänge: Die US-Behörden entwickelten einen eigenen Kryptowährungstoken und nutzten diesen, um ein Netzwerk von Betrügern aufzudecken. Das Projekt zielte auf Marktmanipulation und illegale Handelspraktiken ab, die Investoren auf der ganzen Welt Millionen von US-Dollar kosteten.
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Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer nach Spoofing-Angriff?
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 334/17) beschäftigt sich mit einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem „Spoofing“-Betrug und der Frage, ob der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, was eine Haftung begründen würde. Hierbei wurde im konkreten Fall die grobe Fahrlässigkeit verneint.
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Umgang mit sichergestellten Kryptowerten
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 20/12874) befasst sich mit der Frage, wie Strafverfolgungsbehörden in Deutschland mit sichergestellten Kryptowerten umgehen. In den letzten Jahren haben Cyberkriminalität und die Nutzung von Kryptowährungen für illegale Aktivitäten stark zugenommen. Dabei stehen die Behörden vor der Herausforderung, Kryptowährungen zu beschlagnahmen, zu verwahren und ggf. zu veräußern.
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Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung von Wertersatzeinziehungen bei Entreicherung des Verurteilten
In seiner Entscheidung vom 7. Juni 2024 (Az.: 5 Ws 47/24) befasste sich das Kammergericht (KG) Berlin eingehend mit der Anwendung des § 459g Abs. 5 StPO, insbesondere in Bezug auf die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung von Wertersatzeinziehungen bei Entreicherung des Verurteilten.
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