Apotheken sehen sich – im Allgemeinen – leider immer wieder von Abmahnungen betroffen. Das mag daran liegen, dass das Werberecht in diesem Bereich durchaus Tücken bereit hält, aber vielleicht auch an dem spürbaren Wettbewerbsdruck im entsprechenden Bereich. Verschärft wird die Angelegenheit dadurch, dass manche Apotheken zwar Ihre Webseite eher „im kleinen“ betreiben, zugleich aber externe Shops angebunden sind, wodurch sich die wettbewerbsrechtliche Relevanz erheblich verschärft.
Es gibt einige Klassiker auch in diesem Bereich, speziell das jeweilige Bonussystem das nur unter Umständen zulässig ist (zu den rechtlichen Problemen bei Bonussystemen in Apotheken siehe hier bei uns) und natürlich immer wieder das allgemeine Thema Impressumspflicht.
Dabei zeigt meine Praxis, dass mitunter bereits bei Aussprache einer Abmahnung Fehler gemacht werden: Warum etwa ein Geschäftslokal vor Ort mit reiner Präsenzseite im Internet mit einem Online-Anbieter konkurrieren soll, ist eine Frage, die man stellen muss bevor man sich rechtlich austauscht. Weiterhin ist es besonders kritisch, dass immer häufiger auch wettbewerbsrechtlich offenkundig nicht versierte Rechtsanwälte hier Abmahnungen aussprechen. Wie immer gilt: Voreilig etwas unterschreiben ist genauso schädlich, wie voreilig nichts zu tun. Suchen Sie sich Rat bei einem im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt.
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