Wer von einer Berichterstattung in der Presse persönlich betroffen ist, wird häufig einen Anspruch auf den Abdruck einer Gegendarstellung haben. Das Kammergericht (10 W 15/12) hat sich in einem aktuellen Beschluss zur Frage geäußert, wo genau eine solche Gegendarstellung zu platzieren ist.
Schlagwort: Verdachtsberichterstattung
Unter Verdachtsberichterstattung versteht man im presserechtlichen Sinne die Berichterstattung über strafrechtlich relevante Sachverhalte, bei denen ein bestimmter Verdacht besteht, aber noch keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Dabei handelt es sich um eine komplexe Materie, die den Konflikt zwischen verschiedenen Grundrechten beinhaltet: der Pressefreiheit und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten auf der anderen Seite.
In Deutschland ist die Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Insbesondere muss es sich um einen Sachverhalt von erheblicher öffentlicher Bedeutung handeln und der Sachverhalt muss sorgfältig recherchiert worden sein. Zudem darf der Verdacht nicht als Tatsache dargestellt werden und die Unschuldsvermutung muss gewahrt bleiben.
Die Medien müssen bei der Verdachtsberichterstattung einen sensiblen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten des Betroffenen finden. Eine missbräuchliche oder unzutreffende Verdachtsberichterstattung kann dem Ansehen und den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten erheblichen Schaden zufügen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Presserecht: Gegendarstellungsanspruch und seine Umsetzung
Presserecht: OLG Saarland zur Verdachtsberichterstattung
Das OLG Saarbrücken bestätigt die Abweisung der Klage des Bürgermeisters der Gemeinde Wadgassen gegen den Saarländischen Rundfunk und einen Journalisten.
Gegenstand des Zivilrechtsstreits war ein Bericht in dem Programm SR3 Saarlandwelle vom 4.9.2008. Dort war von angeblichen Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauhofs der Gemeinde Wadgassen und des Parkbades gesprochen worden, die der Gewerkschaft ver.di gegenüber angeblich über eine Überwachung durch Videoanlagen geklagt haben sollen. Der Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen hat als Kläger den Widerruf der Aussagen dieses Rundfunkberichts verlangt. Er hatte die Vorwürfe bestritten und dem Saarländischen Rundfunk sowie dem verantwortlichen Journalisten eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Das LG hatte seine Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg.
(mehr …)Aktuelles zur Tatsachenbehauptung
Zwei Entscheidungen rund um die „Tatsachenbehauptung“: Das OLG München (18 W 688/10) stellt fest, dass eine Tatsachenbehauptung auch in einer Frage gesehen werden kann. Das interessante hierbei ist, dass man sich nicht lange damit aufhält, die Frage zu analysieren (ist es eine „offene“ Frage oder eine nur versteckte Tatsachenbehauptung – dazu BVerfG 1 BvR 417/98 & 1 BvR 232/97 sowie BGH VI ZR 38/03). Vielmehr wird hier festgestellt, dass auch eine „echte“ Frage eine Tatsachenbehauptung enthalten kann. Allerdings muss mit dem OLG Hamburg (7 U 12/08) gesehen werden, dass jedenfalls in der Presse die Grenze zur zulässigen Verdachtsberichterstattung eingehalten werden kann – dies ist zumindest dann anzunehmen, wenn die Frage als eben solcher Verdacht (und nicht Tatsache) im Laufe des Artikels herausgestellt wird.
Interessanter fand ich da eine Entscheidung des LG Berlin (27 O 59/10) in der es um eine unwahre Tatsachenbehauptung ging. Der Sachverhalt ist wie üblich: Da schreibt jemand über einen anderen etwas Unwahres. Der andere macht nun einen Unterlassungsanspruch geltend – und verliert. Die Worte aus Berlin – es wurde behauptet, ein in Wahrheit nicht zu Stande gekommener Vergleich sei geschlossen worden – finde ich durchaus beachtlich:
Der Beklagten ist darin Recht zu geben, dass es für das Ansehen der Klägerin völlig belanglos ist, ob der Vergleich nun zustande gekommen ist oder nicht. […] Der Umstand, dass das Angebot der Klägerin nicht angenommen worden ist, so dass sie zu einer Zahlung nicht verpflichtet ist, ist aber nicht geeignet, den mit dem zulässigen Teil der Berichterstattung möglicherweise verbundenen Ansehensverlust der Klägerin in irgendeiner Weise zu erhöhen. Die – nicht bestehende – Verpflichtung zur Zahlung von 30 000,00 € ist angesichts der Wirtschaftsmacht der Klägerin in keiner Weise geeignet, ihren Kredit zu gefährden.
Sprich: Unwahre Tatsachenbehauptung ja, aber deswegen noch lange kein Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin.
