Zur Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages konnte der BGH (XII ZR 120/04) eine Klärung herbeiführen.
(mehr …)Schlagwort: Sustainability
Rechtsanwalt für Sustainability & ESG: Das Schlagwort Sustainability, auch Nachhaltigkeit genannt, hat in der Rechtswissenschaft im Bereich des Umwelt- und Wirtschaftsrechts (etwa bei ESG-Kriterien) eine besondere Bedeutung. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass wirtschaftliches Handeln im Einklang mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der Gesellschaft stehen muss, um langfristig tragfähig zu sein. Im Umweltrecht bezieht sich Nachhaltigkeit auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Im Wirtschaftsrecht geht es darum, nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden. Unternehmen müssen sich daher mit Fragen der Nachhaltigkeit auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Produkte den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.
Unsere kleine Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen zu den Themen Sustainability / ESG. Unser Ziel ist die zielgerichtete Unterstützung im Bereich des sozialen Arbeitsrechts, der nachhaltigen Gestaltung von Verträgen und Beratung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsrichtlinien. Hierzu gehört auch die juristische Überprüfung von Lieferanten- und Beschaffungsketten. Ein Schwerpunkt ist natürlich der Bereich digitaler Produkte: IT-Sicherheit, IT-Arbeitsrecht, Batterierecht und Rohstoffrecht unter den Aspekten eines gemeinwohlverträglichen, sozialen Agierens spiegeln unsere eigene Kanzleiphilosophie wider. Dazu gehört, dass wir uns bewusst als kleine Kanzlei postiert haben, die zielgerichtet berät.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Testament: Ersatzerbfolge oder Nacherbfolge?
Die Formulierung in dem privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten „Sollte meine Frau ebenfalls sterben, so gilt Folgendes“ kann dahin ausgelegt werden, dass es sich bei der unter dieser Bedingung erfolgten Zuwendung an ein Kind nur um eine Ersatzerbeneinsetzung, nicht jedoch um eine weitergehende Nacherbenberufung handelt. (mehr …)

Untreue durch Pflichtverletzung des Vorstands
Der Vorstand unterliegt den in den §§ 76, 82, 93 AktG geregelten gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Gemäß § 76 Abs. 1 AktG hat der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Gemäß § 93 Abs. 1 AktG hat er bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden; gemäß § 82 Abs. 2 AktG unterliegt er gegenüber der Gesellschaft den Beschränkungen, die sich aus der Satzung, dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung und der Geschäftsordnung ergeben.
Vorstandshaftung im Blog

In unserem Blog bieten wir eine Vielzahl von Beiträgen rund um Cybersicherheit und Vorstandshaftung und wir sind als Strafverteidiger sowie Beratend tätig im Bereich der Managerhaftung:
- Managerhaftung bei Digitalisierung und Compliance
- Haftung der Geschäftsführung bei IT-Sicherheitslücken
- Haftung des CISO
- Vorstandshaftung aktuell (2025)
- Wissentliche Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung
- Mikromanagement als Problem begreifen
- Haftung des Aufsichtsrats
- Post-Quantum-Kryptographie als Management-Aufgabe
- Wirtschaftsspionage und Management-Aufgabe
- Strafbare Untreue bei Verletzung von Vorstandspflicht
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 571/04) ist dem Vorstand bei seinen Entscheidungen in Erfüllung der vorgenannten Pflichten ein weiter Ermessensspielraum zuzubilligen. Werden hingegen die – weit zu ziehenden – äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und damit eine Hauptpflicht gegenüber der zu betreuenden Gesellschaft verletzt, so liegt eine Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten vor, die so schwer wiegt, dass sie zugleich eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB begründet, wie der BGH bereits früher entschieden hat.
Haftung in Arztpraxis-Gemeinschaft
1. Im kooperativen Belegarztwesen verbundenen Ärzten stehen dieselben Rechtsformen zur Organisation ihrer Zusammenarbeit offen wie bei ambulanter ärztlicher Tätigkeit.
2. Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung einer Belegärztegemeinschaft.BGH Urteil vom 8.11.2005, Az: VI ZR 319/04 (mehr …)

Bundesgerichtshof zu Gesellschafterausschluss in GmbHs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14. März 2005 (Az. II ZR 153/03) eine bedeutsame Entscheidung zur Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters in einer GmbH getroffen. Dabei klärte das Gericht die Grenzen der gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstrich die Bedeutung sachlicher Gründe für den Ausschluss von Mitgesellschaftern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen gesellschaftsrechtlicher Bindung und unternehmerischer Freiheit und ist für Führungskräfte in Unternehmen von erheblichem Interesse.
(mehr …)Tätlichkeiten im Straßenverkehr können zum Fahrverbot führen
Tätlichkeiten eines Autofahrers, die im Zuge mit dem Führen eines Kfz stehen, weisen in aller Regel auf eine äußerst bedenkliche Fehlentwicklung hin. Diese gebietet in aller Regel die Verhängung eines Fahrverbots nach § 44 StGB.
Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.
Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04
Baurecht – Verspätete Fertigstellung: Umfang des Schadenersatzes
Der Bauherr ist nicht gehalten, eine von ihm genutzte Zweitwohnung zum Zwecke der Schadensminderung zu vermieten, wenn der Bauunternehmer mit der Erstellung einer weiteren Zweitwohnung in Verzug gerät (BGH, VII ZR 276/03).Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Bauherrn Recht, der den für ihn tätigen Bauunternehmer auf Schadenersatz wegen verspäteter Fertigstellung einer Wohnung in Anspruch genommen hatte. Diese Wohnung wollte er als Wochenendwohnung nutzen. Dafür wollte er seine bisher genutzte Ferienwohnung in der gleichen Stadt vermieten. Hierzu kam es jedoch wegen der verspäteten Fertigstellung der neuen Wohnung nicht. Der Bauunternehmer wies seine Forderung auf Nutzungsausfall mit der Begründung zurück, dass er zur Schadensminderung ohne weiteres die alte Ferienwohnung hätte vermieten können.Blutspende: Anscheinsbeweis bei HIV-Infektion
- Zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten (im Anschluß an BGHZ 114, 284).
- Zur Dokumentationspflicht und zur sekundären Darlegungslast des Verwenders von Blutprodukten hinsichtlich der Chargennummer des verabreichten Produkts.
- Ist eine Aufklärung über die Gefahr einer HIV-Infektion bei Verabreichung von Blutprodukten nicht möglich, ist der Patient jedenfalls nachträglich über diese Gefahr aufzuklären und ihm zu einem
HIV-Test zu raten (nachträgliche Sicherungsaufklärung). - Auch ein im Behandlungszeitpunkt noch nicht bekannter Ehepartner desPatienten ist in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung über die Gefahr einer transfusionsassoziierten HIV-Infektion einbezogen.
BGH Urteil vom 14.6.2005, Az: VI ZR 179/04
Aufklärungspflicht des Arztes zu Nebenwirkungen bei Medikamenten
Arztrecht: Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten (Urteil des BGH, VI ZR 289/03)Ein Arzt muss seine Patienten über die mit der Einnahme eines verschriebenen Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken hinweisen. Unterlässt er dies, kann er sich schadenersatzpflichtig machen.Beweislast beim Missbrauch einer EC-Karte nach Diebstahl
- Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Mißbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht bleiben.
- Die Möglichkeit eines Ausspähens der persönlichen Geheimzahl (PIN) durch einen unbekannten Dritten kommt als andere Ursache grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die ec-Karte in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an einem Geldausgabeautomaten oder einem POS-Terminal entwendet worden ist.
BGH, Urteil vom 5.10.2004, Az: XI ZR 210/03 (mehr …)
Arzt: Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung bei Notfalleinsatz
Überschreitet ein Arzt bei einem Notfalleinsatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit, kann ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall eines Arztes, der die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h missachtet hatte. Dabei war er in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Nach Abzug der Toleranz ergab sich eine Geschwindigkeit von 161 km/h. Die Bußgeldbehörde verhängte daraufhin ein Bußgeld von 275 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. (mehr …)

Rahmenbedingungen für die vernehmungsersetzende Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. April 2003 (Az. 1 StR 64/03) bietet eine tiefgehende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die vernehmungsersetzende Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen und die Anforderungen an Verfahrensrügen.
Der Beschluss klärt mehrere wesentliche Punkte, darunter die Voraussetzungen für die Vorführung von Aufzeichnungen, die Rolle der Akteneinsicht und die Pflichten zur ergänzenden Vernehmung. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden die Hintergründe der Entscheidung, die rechtlichen Probleme und die Implikationen für die Praxis detailliert besprochen.
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Tierhalterhaftung: Radfahrer mit angeleintem Hund trägt Alleinschuld an Unfall
Führt ein Radfahrer einen mit einer Leine an den Fahrradlenker festgebundenen Hund mit sich, überwiegt sein Mitverschulden an einem Unfall, wenn er in einer Gefahrensituation nicht anhält.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Klage eines Radfahrers zurück. Dieser war mit seinem Fahrrad über einen Deichweg gefahren. Dabei hatte er seinen Hund an einer Leine mitgeführt. Die Leine hatte er fest um den Fahrradlenker gewickelt. Zur gleichen Zeit gingen auf einem Feldweg unterhalb des Deichwegs zwei Kinder mit einem Hund spazieren. Dieser Hund war nicht angeleint und lief in Richtung des Hundes des Fahrradfahrers. Es kam zu einem Sturz des Radfahrers.
(mehr …)Beschränkung von Haftung auf den Nachlass: Alleinerbe kann Haftung beschränken
Beschränkung der Haftung auf den Nachlass: Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen inklusive der Schulden auf den Erben über. Dies bedeutet, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für sämtliche Schulden des Erblassers haftet. Er hat aber die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
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