Unwahre Tatsachenbehauptungen und ihre Grenzen: Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 74/24) eine zentrale Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen Medien über mutmaßliche Clanmitglieder berichten dürfen. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen.
Konkret ging es um die Frage, ob eine Zeitung behaupten darf, der Kläger sei ein Verwandter einer Person, die zuvor strafrechtlich angeklagt, aber freigesprochen worden war. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass es sich bei der veröffentlichten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, für die die Beklagte keine ausreichenden Beweise erbringen konnte. Damit bejahte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers und untersagte der Zeitung, die fragliche Äußerung weiter zu verbreiten.
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