Schlagwort: Pressefreiheit

Die Pressefreiheit als Grundpfeiler der Demokratie garantiert Medien die Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme und sichert die freie Berichterstattung – doch ihre Grenzen werden zunehmend in Konflikten mit Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Sicherheitsinteressen ausgelotet. Entscheidend ist dabei die Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und individuellen Schutzrechten, etwa bei Enthüllungen, Satire oder der Nutzung vertraulicher Quellen. Diese Übersicht beleuchtet die rechtlichen Instrumente zum Schutz journalistischer Arbeit, von der Weigerung zur Herausgabe von Redaktionsmaterial bis zur Verteidigung gegen strategische Klagen (SLAPP). Besonders brisant wird dies in der Ära digitaler Plattformen, wo Algorithmen und Löschpraktiken die Meinungsvielfalt bedrohen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Unwahre Tatsachenbehauptungen und ihre Grenzen: Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 74/24) eine zentrale Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen Medien über mutmaßliche Clanmitglieder berichten dürfen. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen.

    Konkret ging es um die Frage, ob eine Zeitung behaupten darf, der Kläger sei ein Verwandter einer Person, die zuvor strafrechtlich angeklagt, aber freigesprochen worden war. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass es sich bei der veröffentlichten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, für die die Beklagte keine ausreichenden Beweise erbringen konnte. Damit bejahte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers und untersagte der Zeitung, die fragliche Äußerung weiter zu verbreiten.

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  • Meinungsfreiheit in Deutschland

    Meinungsfreiheit in Deutschland

    Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut – es findet seine Grenzen in allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre. Die Balance zwischen Freiheit und Schutz ist essenziell für das gesellschaftliche Miteinander und den Rechtsstaat.

    Gerade nach der erschreckenden bis in Teilen peinlichen Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten JD Vance in München im jahr 2025 möchte ich als Jurist hier interessierten ausländischen Lesern erklären, was es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland auf sich hat.

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  • Fake News: BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil

    Fake News: BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil

    Die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, spielt in der medienrechtlichen Rechtsprechung regelmäßig eine zentrale Rolle. Besonders relevant wird diese Abgrenzung im Kontext der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2024 (VI ZR 230/23) wichtige Maßstäbe zur Beurteilung dieser Frage gesetzt. Im Kern ging es um die Unterlassungsklage eines Journalisten gegen einen Blogger, der ihn öffentlich als „Nachrichtenfälscher“ und „Produzenten von Fake News“ bezeichnet hatte.

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  • Zulässigkeit der Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“

    Zulässigkeit der Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“

    Die Digitalisierung hat auch den Journalismus grundlegend verändert, wobei Künstliche Intelligenz (KI) natürlich eine zunehmende Rolle bei der Erstellung von Artikeln spielt. Schon jetzt werden wahrscheinlich sowohl einfache Meldungen als auch komplexere Berichte zumindest in Teilen durch Algorithmen generiert (etwa als Arbeitsbasis). Dies wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf – etwa dann, wenn darum gestritten wird, wie dies in die Öffentlichkeit getragen werden darf. Beim LG Berlin ging es wohl nun erstmals überhaupt um genau diese Frage.

    Mit seinem Beschluss vom 17. Januar 2025 (Az. 27 O 4/25 eV) hat das Landgericht (LG) Berlin II in einem einstweiligen Verfügungsverfahren klargestellt, dass die Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“ unter bestimmten Umständen zulässig ist. Der Antrag eines Medienhauses, das sich gegen eine solche Bezeichnung gewehrt hatte, wurde abgewiesen.

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  • BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    Eine richtungsweisende Entscheidung zur identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeieinsätze hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 87/24) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Zeitung einen Polizeibeamten mit Foto und Ortsangabe in Verbindung mit dem Vorwurf unverhältnismäßiger Polizeigewalt identifizierend darstellen darf.

    Das Gericht entschied, dass die Presse zwar grundsätzlich über Vorwürfe gegen Polizeibeamte berichten darf, dass jedoch die namentliche oder bildliche Identifizierung eines nicht prominenten Beamten ohne zwingenden öffentlichen Informationswert unzulässig ist.

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  • OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 14 W 95/24) eine bedeutsame Entscheidung zum Umfang des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts getroffen. Konkret ging es um die Frage, inwieweit sich Journalisten auf § 383 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen können, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeugen geladen werden.

    Das Gericht stellte klar, dass sich Journalisten grundsätzlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, wenn die Beweisfrage darauf abzielt, eine vertrauliche Quelle zu enttarnen. Hingegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht nicht anwendbar, wenn lediglich geklärt werden soll, ob eine in einem Bericht dargestellte Person die Äußerungen tatsächlich getätigt hat oder ob eine Berichterstattung mit dieser Person abgesprochen war.

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  • OLG Bremen: Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Pressevertreter

    OLG Bremen: Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Pressevertreter

    Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat mit Beschluss vom 25. September 2024 (Az.: 2 W 46/24) eine beachtenswerte Entscheidung zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Pressevertretern getroffen. Dabei ging es um die Frage, ob eine Journalistin sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berufen kann, wenn sie die Identität und Inhalte der Kommunikation mit ihren Informanten bereits offengelegt hat. Das Gericht verneinte dies und verwies dabei auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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  • LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    Die Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22) vom 13. September 2023 bringt neue Klarheit in die rechtliche Bewertung eines kontroversen Themas: Darf ein Bürger Polizeieinsätze filmen, insbesondere wenn dabei auch Gespräche der Beamten aufgezeichnet werden? Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Das Gericht setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Polizeibeamte auch während ihrer Tätigkeit vor unbefugten Aufnahmen geschützt sind.

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  • Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

    Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde.

    Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei zentrale rechtliche Probleme, wie die Erkennbarkeit der betroffenen Person, den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen sowie die Anforderungen an die Pressefreiheit.

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  • Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Die Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren ist gemäß den Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung u.a. daran gebunden, dass der betroffene Angeklagte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und seine Reaktion in die Berichterstattung einfließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 07.11.2024 hebräische Veröffentlichungen des Beklagten über ein laufendes Strafverfahren gegen einen israelischen Staatsbürger ohne vorherige Anhörung untersagt.

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  • Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Die Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 2 Qs 33/23) wirft zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Telekommunikationsüberwachung mit den Rechten der Pressefreiheit und den Grundsätzen des Datenschutzes auf. Im Zentrum stand die Frage, ob die Überwachung eines als Pressetelefon gekennzeichneten Anschlusses der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ rechtmäßig war und ob dabei die Rechte von Journalisten angemessen berücksichtigt wurden. Der Beschluss beleuchtet die Spannungsfelder zwischen Strafverfolgung, Grundrechten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben an Ermittlungsmaßnahmen.

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  • Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Das Landgericht Berlin hat am 5. Dezember 2024 (Az. 27 O 226/22) eine wegweisende Entscheidung zur Abgrenzung von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht gefällt. Der Fall betraf eine spekulative und boulevardeske Berichterstattung über eine angebliche außereheliche Beziehung eines prominenten Klägers, die auf heimlich erlangten Informationen beruhte. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote die Rechte Betroffener schützen können und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

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  • OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    Am 31. Oktober 2024 entschied der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem brisanten Fall, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen rufschädigende Berichterstattung im Internet und Printmedien betraf (Az. 15 W 99/24). Das Urteil bietet einen tiefen Einblick in die Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle der Medienberichterstattung und den Umfang von Unterlassungsverfügungen.

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  • Presse und Veröffentlichung einer Tonaufnahme

    Presse und Veröffentlichung einer Tonaufnahme

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 16 U 26/23) hat in einem Urteil vom April 2024 eine entscheidende Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit vorgenommen.

    Im Mittelpunkt stand die Veröffentlichung einer Tonaufnahme, die im Rahmen einer öffentlichen Strafverhandlung abgespielt und anschließend von Medien verbreitet wurde. Der Kläger machte geltend, dass die Veröffentlichung seiner Stimme in einem journalistischen Beitrag sein Persönlichkeitsrecht verletze, während die Beklagten sich auf die Pressefreiheit beriefen.

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  • Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

    Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. März 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 605/24) in einem Eilverfahren entschieden, dass die Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel durch das Landgericht Hamburg die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Das Urteil beleuchtet zentrale Aspekte der Pressefreiheit und der prozessualen Gleichbehandlung im Eilverfahren.

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