Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Marke

Rechtsanwalt für Marke: Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Unternehmen benutzen, um ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann aus Buchstaben, Zahlen, Bildern, Symbolen oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Die Marke dient dazu, das Image des Unternehmens zu prägen und wiedererkennbar zu machen.

Im Wirtschaftsleben stellen sich rechtliche Fragen im Kontext des Markenrechts, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Marken durch Unternehmen rechtmäßig ist. Das Markenrecht regelt die Anmeldung, den Schutz und die Durchsetzung von Marken.

Auf EU-Ebene regelt die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 die Anmeldung und Eintragung von Unionsmarken sowie die Rechte und Pflichten der Inhaber solcher Marken. Auf nationaler Ebene in Deutschland regelt das Markengesetz (MarkenG) den Schutz und die Durchsetzung von Marken.

Für Unternehmen ist es wichtig, bei der Verwendung von Marken darauf zu achten, keine Rechte Dritter zu verletzen und Marken anderer Unternehmen nicht unbefugt zu verwenden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten beraten und unterstützen, um mögliche Rechtsverletzungen zu vermeiden und die Marke rechtlich abzusichern.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Markenrecht: Zur Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marke in Werbung

    Das LG München I (17 HK O 21868/15) hat sich zur wettbewerbsrechtlichen Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marke in eigener Werbung geäußert und hier die Grundsätze nochmals zusammengefasst:

    Unter Rufbeeinträchtigung im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ist zu verstehen die Herabsetzung oder Verunglimpfung des Kennzeichens, welches ein Mitbewerber verwendet. Eine solche Herabsetzung oder Verunglimpfung ist im vorliegenden Falle jedoch keinesfalls ersichtlich, es liegt keinerlei ablehnende oder kritisierende vergleichende Werbung vor.

    Eine Ausnutzung des Rufes eines von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens liegt dann vor, wenn seine Verwendung bei den angesprochenen Verkehrskreisen zu einer Assoziation zwischen dem Werbenden und dem Mitbewerber in der Weise führen kann, dass die Verkehrskreise den Ruf der Erzeugnisse des Mitbewerbers auf die Erzeugnisse des Werbenden übertragen, also ein sogenannter Imagetransfer vorliegt. Ob es dabei zu einer Rufausbeutung kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vergleiche Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage 2016, Randnummer 153 zu § 6).
    Unter „Ruf ist das Ansehen zu verstehen, das einem Kennzeichen im Verkehr zukommt, wobei dieses Ansehen auf unterschiedlichen Faktoren beruhen kann, welche entsprechende Wertvorstellungen bei den angesprochenen Verkehrskreisen begründen. Bei Waren oder Dienstleistungen können diese insbesondere die besondere Preiswürdigkeit, die besondere Qualität, die Exklusivität oder der Prestigewert sein. (…) Im Übrigen setzt § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG voraus, dass die Rufausnutzung zusätzlich „ in unlauterer Weise“ erfolgen muss. Es müssen über die bloße Nennung des Kennzeichens des Mitbewerbers hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen, um den Vorwurf einer unlauteren Rufausbeutung zu begründen, wobei alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, insbesondere das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der Marke, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken sowie der Art der betroffenen Waren und der Dienstleistungen und der Grad ihrer Nähe. Es muss insoweit eine Interessenabwägung vorgenommen werden, zwischen den Interessen des Werbenden, des Mitbewerbers und der Verbraucher unter Berücksichtigung der legitimen Funktion der vergleichenden Werbung. (…)

    Die Verwendung einer fremden Marke in eigenen Internet -Verkaufsangeboten stellt für sich alleine noch keine unlautere Rufausnutzung dar (vergleiche Köhler/Bornkamm, UWG, RdNr. 159 zu § 6).

  • Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarkemit beschreibendem Anklang

    Das OLG Frankfurt am Main (6 U 75/15) hat entschieden, dass eine Wortmarke (hier: „Pferdesalbe“), die für die Waren, für die sie eingetragen ist (hier: Badezusätze), nicht glatt beschreibend ist, jedoch einen stark beschreibenden Anklang hat, nicht rechtserhaltend benutzt wird, wenn sie als Bestandteil eines zusammengesetzten Wortzeichens verwendet wird, das weitere beschreibende Elemente enthält (hier: „Apothekers Original Pferdesalbe“):

    Dem Begriff „Pferdesalbe“ kommt zwar – bei Verwendung für einen Badezusatz – keine glatt beschreibende Funktion zu. Gleichwohl hat er auch für diese Ware einen stark beschreibenden Anklang, weil der angesprochene Verkehr ihm entnimmt, dass der so bezeichnete Badezusatz auf der Grundlage einer ursprünglich für Pferde entwickelten Salbe hergestellt sei. Unter diesen Umständen wird der – ohnehin schwach ausgeprägte – kennzeichnende Charakter der Wortmarke „Pferdesalbe“ durch die vorangestellten Worte „Apothekers Original …“ im Sinne von § 26 III 1 MarkenG verändert. Denn diese weiteren Begriffe dienen ungeachtet ihres ebenfalls beschreibenden Gehalts aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs ersichtlich dazu, das so bezeichnete Produkt von anderen, ebenfalls auf Basis von Pferdesalbe hergestellten Badezusätzen herkunftsmäßig zu unterscheiden.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass im Rahmen der Aufmachung gemäß Anlage B 3 der Bestandteil „Pferdesalbe“ innerhalb des Gesamtzeichens „Apothekers Original Pferdesalbe“ durch etwas größere Buchstaben und eine andere Farbe gegenüber den anderen Bestandteilen geringfügig hervorgehoben ist. Diesem Umstand kommt für die Einordnung und das Verständnis des Begriffs „Pferdesalbe“ keine entscheidende Bedeutung zu, da es auch und gerade bei Parfümerie- und Kosmetikbereich nicht unüblich ist, selbst glatt beschreibende Sachangaben in ähnlicher Weise hervorzuheben.

  • Computerbetrug: Zur Eigentumslage bei durch Computerbetrug erlangten Gegenständen

    Beim Stöbern in der Rechtsprechung habe ich ein echtes Kuriosum mit erheblichem Praxisbezug entdeckt: Eine Entscheidung zur Frage des Eigentums nach einem Computerbetrug. Den Sachverhalt kann man in aller Kürze so zusammenfassen, dass jemand bei einer Personenkontrolle am Bahnhof mit Reisetaschen aufgegriffen wird, in denen sich sage und schreibe 14 originalverpackte iPads befinden (später kommt es samt Hausdurchsuchung auf sechzehn Apple iPads und vier Mobiltelefone der Marken Apple iPhone und Samsung Galaxy). An der Stelle möchte ich es so zusammenfassen, dass die Gesamtumstände durchaus verdächtig waren: Zuerst wurde auf die Frage was er dabei hat gelogen, es gab widersprüchliche Angaben zum Erwerb der Hardware die letztlich nicht verifiziert werden konnten und er war auch noch gut vorbestraft. Letztlich wurde das Ermittlungsverfahren (wegen Hehlerei) mangels Tatverdacht eingestellt, weil die Umstände nicht aufzuklären waren.

    Jetzt kommt der an dieser Stelle wichtige Teil: Die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Hardware hätte man an den Betroffenen wieder aushändigen müssen. Das fand die Polizei nicht gut und ordnete per Bescheid die Sicherstellung und Überführung der Gegenstände in ein öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis sowie gleichzeitig ein gesetzliches Veräußerungsverbot an. Kurzum: Die Polizei wollte die Hardware behalten. Dagegen wehrte sich der Betroffene erfolgreich, wobei der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten war, weswegen das Verwaltungsgericht München (7 K 13.3043) sich damit zu beschäftigen hatte.
    (mehr …)

  • Bußgeld nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Verifizierung des ordnungsgemäßen Zustands des Geschwindigkeitsmessgeräts

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 Ws 221/15) macht deutlich, dass man niemals bei „Blitzerfotos“ unterschätzen sollte, wie viel Verteidigungsmöglichkeit im technischen Bereich liegt:

    Wird für ein Geschwindigkeitsmessgerät keine Lebensakte geführt, obliegt der Bußgeldbehörde die Klärung der Frage, ob an dem Gerät nach der letzten Eichung Reparaturen vorgenommen worden sind. Hat sie dies nicht getan, kann das Amtsgericht die Sache gemäß § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG an die Verwaltungsbehörde zurückzuverweisen. (…) Entschließen sich die Überwachungsbehörden, Private bzw. Geräte Privater für Verkehrsüberwachungen heranzuziehen, liegt es nahe, eine Beauftragung von der ordnungsgemäßen Dokumentation von Reparaturen etc. an den Geräten abhängig zu machen. Der bloße Verweis auf die Unversehrtheit der Sicherungsmarken reicht jedenfalls nicht aus.

    Hält das Gericht die Klärung der Frage, ob das Gerät nach der Eichung repariert oder sonst- wie verändert worden ist, für erforderlich, kann es erwarten, dass diese Frage durch die Bußgeldbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Ermittlungen durch Beifügen von Dokumenten bzw. Zeugenvernehmungen geklärt worden ist. Ist das nicht der Fall, liegt es nahe, die Sache gemäß § 69 Abs. 5 Satz 1 OWiG an die Verwaltungsbehörde zurückzuverweisen.

    Wie immer aber entscheidet die nur an den Rechtsanwalt gewährte Akteneinsicht, inwieweit man sich hier erfolgreich zur Wehr setzen kann.

  • Werberecht: In Werbeprospekt für Küche sind Marke und Typbezeichnung von Küchengeräten anzugeben

    Das LG Würzburg (1 HKO 1781/15) hat festgehalten, dass in einer Werbeanzeige für Küchen, in der mit eingebauten Elektrogeräten geworben wird, zwingend Marke und Typbezeichnung anzugeben sind. Interessant ist, dass die Frage, ob der Verkäufer sich so konkret gar nicht festlegen möchte, keine grosse Rolle gespielt hat (dies ist denkbar, wenn zu einem Festpreis ein Geschirrspieler mit bestimmten Eigenschaft en angeboten ist, der erst beim Abschluss des Kaufvertrages, je nach Vorratslage, konkretisiert wird). Auch das typische Argument, dass bei Küchen erst bei Abschluss des Vertrages das konkrete Angebot festgehalten wird, wird – unter Hineeis auf den BGH im Kern zu Recht – abgewiesen:

    Die Vorstellung des Kunden von der beworbenen Küche ist schon so konkret, dass dieser sich in vielen Fällen dafür oder gegen sie entscheiden kann.
    Zwar wird bezüglich vieler Detailfragen noch eine genauere Nachfrage vor Ort nötig sein, wo die Musterküche dann im Original aufgebaut ist.
    Dies kann daran aber nichts ändern, da der Kunde auch bei Einzelgegenständen, die durch eine Werbung hinreichend beschrieben wurden, noch vor Ort einige zusätzliche Informationen einholen wird, bis er sich endgültig für oder gegen die Ware entscheiden wird.

    (mehr …)

  • OLG Düsseldorf: Keine Werbung mit CE-Kennzeichen als Prüfsiegel

    In aller Kürze ist erst einmal festzuhalten, dass das OLG Düsseldorf (15 U 58/15) erneut und nicht überraschend die Rechtsprechung bestätigt hat, dass etwaige Werbehinweise auf das CE-Zeichen so erfolgen müssen, dass die Suggestion einer Ähnlichkeit des CE-Zeichens mit echten Prüfsiegeln vermieden wird. Dies ist gefestigt und darf niemanden mehr überraschen: Das Konformitätskennzeichen darf nicht dazu gebraucht werden, um zu behaupten, es gäbe ein (amtliches) Prüfsiegel.

    Die Entscheidung des OLG ist aber aus einem anderen Grund für mich von Interesse gewesen: Es wird nochmals sehr umfassend und ausführlich die bisherige rechtliche Lage zum CE-Kennzeichen dargestellt und aufgearbeitet. Aus dem Grund habe ich den entsprechenden langen Teil der Entscheidung hier aufgenommen.
    (mehr …)

  • Gesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda

    Der Bundesrat möchte eine vermeintliche rechtliche Lücke schliessen: Es soll eine Straverfolgung möglich sein, wenn Personen Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus in das Internet einstellen. Dabei ist die Rechtsprechung im Bereich der Propagandadelikte durchaus komplex: Während die Volksverhetzung (§130 StGB) mit dem Bundesgerichtshof in Deutschland auch durch ausländische Internetseiten eine Straftat darstellen kann ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit dem Bundesgerichtshof in Deutschland aus dem Ausland heraus nicht strafbar. Die Rechtsprechung zur internationalen Problematik bei Propagandadelikten über das Internet habe ich hier zusammengefasst.

    Diese Lücke möchte der Bundesrat schliessen und die §§86, 86a StGB ausdrücklich bei Auslandstaten unter Strafe stellen, wenn die Propaganda über das Internet „im Inland oder im Inland wahrnehmbar verbreitet“ und der Täter seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs hat. Wie immer bleibt erst einmal abzuwarten, was hieraus überhaupt wird, es ist keine Seltenheit, dass Gesetzesentwürfe des Bundesrates letztlich „versacken“.

  • Vernetztes Auto: Datenschutz und Gewährleistung bei vernetzten Fahrzeugen

    Immer stärker rückt die Datenspeicherung in modernen PKW in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und auch der juristischen Auseinandersetzung. Viele Autohersteller haben sich inzwischen zusammen getan, um über das Projekt „Here“ u.a. eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen Fahrzeugen aufzubauen und als de Facto Standard zu etablieren. Dabei sind die von PKW erhobenen Daten durchaus „Gold wert“:

    • Schon alleine die in Echtzeit erhobenen Wetterdaten und Daten zum Zustand der Strasse dürften einen brauchbaren Wert haben, jedenfalls in Masse;
    • In jedem Fall sind Informationen zum Verkehr, also Verkehrsfluss und auch bevorzugte Routen der Autofahrer, sortiert nach „ortskundig“ und „ortsunkundig“ von besonderem Wert;
    • Darüber hinaus muss man aber auch weiter denken: Aus dem Verhalten des Fahrers oder Eigentümers lassen sich Rückschlüsse ziehen, die evt. für die Werbebranche von Interesse sind, etwa wenn man feststellt, dass je nach Marke besonders schnell oder langsam auf Probleme oder anstehende Inspektionen reagiert wird;
    • Und natürlich sind Daten über das Fahrverhalten auch für Versicherungen von hohem Interesse.

    Bei näherer Betrachtung zeigt sich somit nicht nur ein umfassender schon vorhandener Datenschatz im Auto, sondern darüber hinaus noch viele andere Ansatzpunkte für weitere interessante Daten. Grund genug, dieses Thema nicht (weiter) datenschutzrechtlich zu ignorieren, zumal es bereits EU-weit koordiniert wird.
    (mehr …)

  • Haftung der Werbeagentur bei rechtswidriger Werbung

    Haftung der Werbeagentur bei rechtswidriger Werbung

    Haftung der Werbeagentur: Ein gerne und vielfach übersehener Aspekt bei Werbeagenturen ist, dass diese – selbstverständlich – dafür zu sorgen haben, dass die von ihnen erstellte Werbeanzeige mangelfrei ist. Streitigkeiten drehen sich hier häufig um die Frage, ob bei von der Agentur ausgewählten Material fremde Urheberrechte gewahrt sind bzw. entsprechende Lizenzen erworben werden. Tatsächlich aber geht die Problematik erheblich weiter, denn Agenturen schulden generell eine rechtskonforme Leistung.

    (mehr …)
  • Ermittlungsverfahren wegen des Kaufs von gebrauchter Software oder Productkeys

    Da kauft man sich eine gebrauchte Software im Internet bei einem Händler – und bekommt plötzlich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. So kann es leider geschehen, denn es gibt durchaus Fälle, in denen arglose Käufer mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass hier eher schnell als langsam eine Einstellung mangels Tatverdacht zu erreichen ist, wobei je nach Staatsanwaltschaft aber diverse befremdliche Diskussionen geführt werden müssen – etwa wenn ein Staatsanwalt meint, der isolierte Erwerb eines Productkeys sei per se verdächtig. Weiterhin überfordern die zugehörigen Marken- und urheberrechtlichen Fragen mitunter die Ermittlungsbehörden, was allerdings als Risiko einer Fehlerquelle zu sehen ist und nicht als Potential dass sich zu Gunsten des Beschuldigten auswirkt!

    Betroffene sollten ruhig bleiben, Panik ist fehl am Platz, jedenfalls in den typischen Sachverhalten besteht zudem erhebliches Verteidigungspotential. Es kommt aber wie immer stark auf den jeweiligen Einzelfall an, durch einen erfahrenen Strafverteidiger sollte die Ermittlungsakte angefordert werden um sodann die Sach- und Rechtslage zu bewerten.

    Im Übrigen werden zum Thema diverse Informationen auf unserer Webseite angeboten:

  • Verkehrsunfall: Fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt

    Der BGH (IV ZR 426/14) hat zu den fiktiven Aufwendungen hinsichtlich einer Reparatur in markengebundener Werkstatt festgestellt:

    • In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als „erforderliche“ Kosten im Sinne von A.2.7.1 b) AKB 2008 anzusehen sein.
    • Dies ist zum einen dann zu bejahen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nur in einer markengebundenen Werkstatt erfolgen kann, zum anderen aber regelmäßig auch dann, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
  • Versicherungsrecht: Zum Versicherungsschutz bei einem Kurzzeitkennzeichen

    Beim Bundesgerichtshof (IV ZR 429/14) ging es um die „roten Kennzeichen“, die Kurzzeitkennzeichen, und die Frage, wie es sich hier mit dem Versicherungsschutz verhält. der BGH hat hierzu klar gestellt:

    Wird Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch den Versicherer in der Weise gewährt, dass im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist, so ist die Versicherung auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt.

    Hintergrund der Entscheidung ist offenkundig der verbreitete Missbrauch, dass solche Kennzeichen zweckentfremdet werden für die Benutzung etwa über das Wochenende durch Dritte. Und eben die Verhinderung dieses Missbrauchs erkennt der BGH auch ausdrücklich an. So stellt er fest:

    (…) besteht im Hinblick auf einen offenbar ver-breiteten Handel mit Kurzzeitkennzeichen und die damit verbundene Missbrauchs- und Betrugsgefahr (…) ein berechtigtes Interesse des Versicherers daran, Deckung nur für solche Halter zu gewähren, die in diesem Zusammenhang noch nicht auffällig geworden sind.

    Es besteht damit die Gefahr des Verlustes des Versicherungsschutzes wenn ein solches Kennzeichen an Dritte überlassen wird.

  • Kuttenverbot: Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen – Rockerkutte

    Kuttenverbot: Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen – Rockerkutte

    Mit Spannung hatte ich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (3 StR 33/15) zum Thema Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen im Rahmen des so genannten Kuttenverbots gewartet, die inzwischen veröffentlicht wurde.

    Hintergrund des Rechtsstreits zum Kuttenverbot, dass sich zwei Mitglieder einer Mottoradgruppe eines lokalen Chapters selber angezeigt hatten, die Clubjacken getragen haben, die (natürlich) auch in einem anderen allerdings inzwischen verbotenen Chapter getragen wurden. Die Clubjacken waren in vielerlei Hinsicht identisch, insbesondere bei den jeweiligen Symbolen und Schriftzügen, allerdings wird jeweils der Zusatz des Ortsnamens des jeweiligen Chapters mit aufgenommen.

    Es stellte sich daher die Frage, ob eine Strafbarkeit wegen des Tragens der Rockerkutte im Raum stand.
    (mehr …)

  • Selbstgemachtes Verkaufen – Rechtsfragen beim Verkauf handgemachter Sachen

    Handgemachte Artikel sind wieder schwer in Mode, Konsumenten wissen Individualität und auch Qualität selbstgemachter Waren immer stärker zu schätzen – und Plattformen wie Dawanda gewinnen weiterhin enorm an Beliebtheit. Doch daneben etabliert sich auch das Modell, dass Geschäftslokale für Kleinunternehmer entstehen, die hier Ladenfläche mieten und ihre selbst gemachten Produkte ausstellen können. Eine Bereicherung für Konsumenten und die Gelegenheit für viele, zumindest zu versuchen ein kleines Zubrot zu verdienen.

    Doch Vorsicht: Einfach so verkaufen, so einfach ist es nicht. Ein paar Hinweise für Startups.
    (mehr …)