„Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.
(mehr …)Schlagwort: Kryptowährung
Kryptowährungen sind Dreh und Angelpunkt zahlreicher rechtlicher Themenkomplexe, insbesondere im Bereich Steuern und Softwareentwicklung ist die Kryptowährung ein Dauerbrenner.
Im Steuerrecht stellen sich im Zusammenhang mit Kryptowährungen besondere Probleme, da es aufgrund der Anonymität der Transaktionen schwierig ist, die korrekte Höhe der Steuerschuld zu ermitteln. Darüber hinaus ist es schwierig, Kryptowährungen in traditionelle Steuerklassen einzuordnen, da sie sowohl Währungs- als auch Vermögenseigenschaften aufweisen. In einigen Ländern sind Kryptowährungen daher noch nicht ausreichend gesetzlich geregelt, was zu Unsicherheiten bei der steuerlichen Behandlung führen kann. Die Steuerbehörden haben jedoch damit begonnen, Richtlinien und Vorschriften zu entwickeln, um sicherzustellen, dass Kryptowährungen ordnungsgemäß besteuert werden.
Aus Entwicklersicht ist die Entwicklung von Software, die Kryptowährungen unterstützt, ebenfalls mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Entwickler müssen sicherstellen, dass ihre Software den geltenden Steuergesetzen entspricht und dass die Nutzer in der Lage sind, ihre Kryptowährungstransaktionen korrekt nachzuverfolgen und ihre Steuern zu zahlen. Darüber hinaus müssen Entwickler sicherstellen, dass ihre Software sicher und robust ist und dass Benutzerkonten und private Schlüssel vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Treten Sicherheitsverletzungen oder andere Probleme auf, können Entwickler haftbar gemacht werden und müssen sich gegen mögliche Klagen verteidigen. Es ist daher wichtig, dass Entwickler eng mit Juristen und Steuerexperten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Software ordnungsgemäß konzipiert und implementiert ist und den geltenden Gesetzen entspricht.
Unsere Tätigkeit bei Kryptowährungen: In unserer auf Strafrecht und IT-Recht spezialisierten Kanzlei widmen wir uns der Thematik im Bereich der Strafverteidigung, wenn es um Steuerhinterziehung oder Geldwäsche geht. Ferner werden Unternehmen beraten beim Einsatz von Kryptowährungen oder der Entwicklung von Software. Sie finden in diesem Abschnitt in unserem Blog Beiträge zum Thema Kryptowährung.

Russische Hacker und ihre Aktivitäten
Russische Hackergruppen sind weltweit für ihre hochentwickelten und weitreichenden Cyberangriffe bekannt. Oft werden diese Gruppen mit staatlicher Unterstützung in Verbindung gebracht. Sie verfolgen eine Vielzahl von Zielen, darunter politische Manipulation, Spionage, wirtschaftliche Sabotage und Desinformation. Insofern sind sie auch längst Teil einer hybriden Kriegsführung. Seit dem großflächigen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland diese Form der Kriegsführung weiter ausdifferenziert.
Neben klassischen Cyberangriffen durch Gruppen wie Fancy Bear oder Sandworm nutzt der Kreml zunehmend kriminelle Netzwerke als „Force Multiplier“. Dies hat zur Folge, dass laut aktuellen Erhebungen über 27 % der für russische Sabotageakte in Europa identifizierten Personen Vorstrafen haben – von Kleinkriminalität bis zu organisierter Kriminalität. Diese als „Spook-Gangster-Nexus“ bezeichnete Symbiose zwischen Geheimdiensten und kriminellen Akteuren ermöglicht es Moskau, Angriffe plausibel abzustreiten und gleichzeitig operative Flexibilität zu gewinnen. Diese Hacker-Aktivitäten haben, wie zu erwarten, erhebliche Auswirkungen auf die globale Cybersicherheit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für staatliche und private Organisationen dar.
Das russische Hacker-Ökosystem ist als komplexes und vielseitiges Netzwerk von Akteuren, Plattformen und Methoden wahrzunehmen, das sowohl für finanziell motivierte als auch staatlich unterstützte Cyberangriffe genutzt wird. Die enge Verknüpfung zwischen kriminellen Akteuren und staatlichen Stellen macht dieses Ökosystem besonders gefährlich und schwer zu bekämpfen.
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Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?
Rückkehr der Kaperbriefe: Die USA stehen möglicherweise vor einem beispiellosen Schritt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Mit dem Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025 will der Kongress ein jahrhundertealtes Instrument wiederbeleben – die Letters of Marque and Reprisal, auch bekannt als Kaperbriefe. Historisch erlaubten diese privaten Schiffseignern, im Namen ihres Landes feindliche Handelsflotten zu kapern.
Nun sollen Cyber-Freibeuter ähnliche Rechte erhalten, um ausländische Hacker, Betrugsnetzwerke und staatlich unterstützte Cyberkriminelle zu bekämpfen. Doch was auf den ersten Blick wie eine innovative Lösung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als höchst umstrittenes Unterfangen, das tiefgreifende rechtliche, ethische und strategische Fragen aufwirft.
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Vermögensarrest
Ein Rechtsanwalt für Vermögensarrest erklärt: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf das Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. So können beispielsweise Konten oder Arbeitslohn gepfändet werden, wodurch schnell eine existenzbedrohende Lage eintreten kann. Die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes sind erschreckend schnell geschaffen, da der Staat leichtfertig auf Vermögenswerte zugreifen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
IPTV: Ermittlungen wegen illegalen Streamings 2025
Strafverfolgung gegen illegales IPTV-Streaming im industriellen Maßstab – und was nun? Jüngster Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Kriminalpolizeiinspektion Weiden markieren einen neuen Höhepunkt in der Strafverfolgung von illegalem IPTV-Streaming in Deutschland.
Was sich hinter den nüchternen Pressemitteilungen verbirgt, ist ein zunehmendes systematisches Vorgehen gegen ein Geschäftsmodell, das sich über Jahre professionalisiert und zugleich zunehmend kriminalisiert hat. Als Strafverteidiger in solchen Verfahren – darunter aktuell auch mit Bezug zu einem der größten deutschen Anbieter – beobachte ich die Entwicklungen mit entsprechendem Blick für juristische Tiefenstruktur, technische Realität und strategische Ausrichtung der Strafverfolger.
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Nach Ransomwareangriff: Kein Herausgabeanspruch für beschlagnahmte Kryptowährungen
Ein Ransomware-Angriff, die Zahlung eines Lösegelds in Bitcoin und schließlich die Sicherstellung von Solana-Coins durch die Strafverfolgungsbehörden: Eine Entscheidung des Landgerichts Verden (2 Qs 35/25) verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen im strafprozessualen Umgang mit Kryptowerten. Zentrale Frage war: Kann eine geschädigte Gesellschaft im Ermittlungsverfahren die Herausgabe digitaler Vermögenswerte verlangen, die durch staatliche Sicherstellungsmaßnahmen beschlagnahmt wurden? Die Antwort des Landgerichts ist ebenso klar wie restriktiv und folgt einer konsequent formalen Auslegung des geltenden Rechts.
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OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos
Die nicht mehr zu ignorierende Bedeutung von Kryptowerten stellt das Strafrecht vor Herausforderungen, für die es bisher weder terminologische noch konzeptionelle Klarheit gibt. Besonders der Umgang mit sogenannten „Kryptodiebstählen“ erweist sich als juristische Nagelprobe: Was bedeutet es, digitale Vermögenswerte zu „stehlen“, wenn die Entziehung allein auf dem Zugriff mittels eines privaten Schlüssels beruht?
Mit seinem Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig – soweit ersichtlich erstmals – eine grundlegende Klärung dieses Spannungsverhältnisses versucht – mit bemerkenswerter Konsequenz, wobei ich recht skeptisch bin ob man das so halten kann. Die Entscheidung verweigert dem strafrechtlichen Zugriff auf bestimmte Konstellationen der unbefugten Token-Übertragung konsequent die Grundlage und lehnt eine Kriminalisierung bloßer Vertragsuntreue ab.
Hinweis: Eine fachliche Besprechung von mir zu dieser Entscheidung erschien im Juris Praxisreport IT-Recht! Hier im Blog stelle ich, wie üblich, das ganze nur mit ein wenig Tiefgang vor. Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.
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movie2k-Bitcoins veräußert
Strafrecht trifft Kryptomarkt: Im Schatten des Strafverfahrens zum Streamingportal movie2k.to hat sich in Sachsen ein Vorgang abgespielt, der sowohl juristisch als auch wirtschaftlich bemerkenswert ist: Fast 50.000 Bitcoins wurden zwischen Juni und Juli 2024 im Wege einer sogenannten Notveräußerung zu Geld gemacht. Der Freistaat Sachsen sicherte damit rund 2,64 Milliarden Euro – ein Vorgang von bislang einzigartiger Dimension in der deutschen Rechtsgeschichte.
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Notveräußerung von Kryptowerten nach § 111p StPO
Mit Beschluss vom 15. April 2025 (Az. 1 Qs 10/25) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hanau eine praxisrelevante Entscheidung zur vorläufigen Sicherung und Verwertung von Kryptowährungen im strafprozessualen Kontext getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Kryptowerte, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt worden waren, zum Zwecke des Werterhalts veräußert werden dürfen – gegen den ausdrücklichen Willen des mutmaßlichen Eigentümers. Das Landgericht bejaht dies und positioniert sich damit klar zugunsten einer funktionalen, risikoaversen Strafverfolgungspraxis.
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Zerschlagung des Archetyp Markets
Die verkündete Zerschlagung des „Archetyp Market“ markiert einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen die illegale Aktivitäten im Darknet. Wieder einmal zeigt sich, dass internationale Zusammenarbeit und fortgeschrittene Ermittlungstechniken effektiv sein können – und wie proaktiv Behörden inzwischen in diesem Umfeld kommunizieren.
Es war nicht die erste Aktion dieser Art und in Zukunft wird es wohl weitere solche Operationen geben, da Behörden weltweit ihre Fähigkeiten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität kontinuierlich verbessern. Für Nutzer des Darknets bleibt es entscheidend, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken im Klaren zu sein.
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Organisierte Täuschung im transnationalen Raum: OLG Hamm zur Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitendem gewerbsmäßigem Betrug
Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 (Az. 1 Ws 90/25) hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aufsehenerregenden Einziehungsverfahren entschieden, dass deutsches Strafrecht auch dann zur Anwendung gelangen kann, wenn ein Teil der betrügerischen Handlung im Ausland verübt wurde – vorausgesetzt, der Taterfolg tritt (teilweise) im Inland ein.
Im konkreten Fall ging es um einen millionenschweren, grenzüberschreitenden Betrug im Zusammenhang mit sogenannten „Schulungspaketen“, die in Wahrheit dem Vertrieb einer nicht existenten Kryptowährung dienten. Die Entscheidung ist dogmatisch besonders bemerkenswert, weil sie die Kategorie des „uneigentlichen Organisationsdelikts“ heranzieht, um das gesamte Verhalten als eine einzige einheitliche Tat im Sinne des deutschen Strafrechts zu qualifizieren.
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Krypto-Kidnapping in Frankreich: Wenn digitale Vermögen blutig real werden
Die jüngsten Entwicklungen in Frankreich führen auf beklemmende Weise vor Augen, wie die virtuelle Welt der Kryptowährungen längst zur sehr realen Bühne für extreme Gewalt geworden ist. Was mit „Wrench Attacks“ – also der schlichten Androhung physischer Gewalt zur Herausgabe von Wallet-Zugangsdaten – begann, hat sich zu einer systematischen Entführungsindustrie entwickelt, die sich gezielt gegen vermögende Krypto-Investoren und deren Angehörige richtet. In Frankreich wurden allein Ende Mai über 20 Personen in diesem Kontext festgenommen, inzwischen laufen Verfahren gegen 25 Tatverdächtige.
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Cybercrime im Fokus: Operation Endgame 2.0
Im Mai 2025 führten deutsche und internationale Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eine konzertierte Aktion gegen sogenannte Initial Access Malware durch, wie diese auch stolz berichten.
Der Fokus: das Fundament des digitalen Erpressungsgeschäfts, das die Ransomware-Ökonomie am Laufen hält. Diese zweite Phase der Operation „Endgame“ markiert einen signifikanten Meilenstein im Kampf gegen organisierte Cyberkriminalität – nicht nur wegen ihres Umfangs, sondern auch aufgrund ihrer strategischen Zielsetzung.
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Durchsuchung bei Geldwäscheverdacht
LG Saarbrücken konkretisiert Anforderungen an den doppelten Anfangsverdacht: Mit Beschluss vom 18. Juli 2024 (Az. 13 Qs 19/24) hat die 4. Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken eine wichtige Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Begrenzung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen getroffen.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei Geldwäscheverdacht erfüllt sein müssen – insbesondere unter der seit März 2021 geltenden Fassung des § 261 StGB im „all-crimes“-Modell. Das Gericht stellt klar: Auch nach neuer Gesetzeslage muss ein „doppelter Anfangsverdacht“ vorliegen – ein bloßer Verdacht auf eine Geldwäschehandlung genügt nicht.
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Krypto-Swapping-Dienst „eXch“ abgeschaltet – Millionenfund und Millionenrisiko
Am 30. April 2025 haben das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT), unterstützt von der niederländischen Steuerfahndung FIOD, die Plattform „eXch.cx“ abgeschaltet. Die Ermittler sicherten dabei Kryptowährungen im Gegenwert von rund 34 Millionen Euro sowie mehr als acht Terabyte an Daten. Laut Behörden handelt es sich um die drittgrößte Sicherstellung von Kryptowerten in der Geschichte des BKA.
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