Schlagwort: Irrtum

Ein Irrtum ist eine falsche Annahme über die Wirklichkeit, die aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen getroffen wird. Im Strafrecht kann ein Irrtum unter Umständen zum Freispruch führen, wenn er bei Begehung der Tat so erheblich war, dass dem Täter keine Strafbarkeit vorgeworfen werden kann.

In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit Irrtümern besonders viele strafrechtliche Fragen. So kann ein Irrtum den Vorsatz bei einer Tat ausschließen. Auch bei der Beurteilung von Schuld- oder Schuldfähigkeitsfragen kann ein Irrtum relevant sein.

Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und kann Unternehmen und Privatpersonen in Irrtumsangelegenheiten unterstützen und beraten. Er kann z. B. bei der Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Irrtümern behilflich sein oder bei der Beurteilung von Fragen der Schuld oder der Schuldfähigkeit beratend zur Seite stehen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 12 KLs 504 Js 1820/21) am 28. März 2024 entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betruges abgelehnt wird.

    Diese Entscheidung bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Problemen rund um Scheingesellschaften, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und die Abgrenzung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Personengesellschaften.

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  • OLG Nürnberg: Entscheidung zu Vorkasse-Zahlungen im Online-Shop

    OLG Nürnberg: Entscheidung zu Vorkasse-Zahlungen im Online-Shop

    Am 30. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ein wichtiges Urteil in Bezug auf Vorkasse-Zahlungen im Online-Handel gefällt (Az.: 3 U 1594/23). Gegenstand des Verfahrens war die Praxis einer Shop-Betreiberin, von ihren Kunden eine Vorkasse-Zahlung zu verlangen, während der Vertrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erst mit der Zustellung der Ware zustande kommen sollte.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte dagegen geklagt und in erster Instanz verloren. In der Berufung gab das OLG Nürnberg dem Kläger jedoch recht und verurteilte die Shop-Betreiberin zur Unterlassung dieser Praxis sowie zur Zahlung der Abmahnkosten. In diesem Beitrag werden die einzelnen Fehler, die im Online-Shop gemacht wurden, detailliert erläutert und die entsprechenden Ausführungen des OLG Nürnberg dazu besprochen.

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  • BayObLG: Nothilfe und die Grenzen der Verteidigung zugunsten Dritter

    BayObLG: Nothilfe und die Grenzen der Verteidigung zugunsten Dritter

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in seinem Beschluss vom 12. März 2024 (Az. 203 StRR 73/24) wesentliche Klarstellungen zur Nothilfe zugunsten Dritter und den Grenzen der zulässigen Verteidigung getroffen. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die strafrechtliche Beurteilung von Verteidigungshandlungen und deren Angemessenheit in konkreten Bedrohungssituationen.

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  • Irreführung durch Preisangaben für Elektronikprodukte mit enthaltenen Versicherungen

    Irreführung durch Preisangaben für Elektronikprodukte mit enthaltenen Versicherungen

    Das Landgericht Kiel hat am 25.01.2024 (Az. 6 O 86/23) ein Urteil gefällt, das die Irreführung durch Preisangaben bei einem Elektronikmarkt thematisiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen eine große Elektronikmarktkette geklagt. Streitpunkt war die Preisgestaltung eines DVD-Players, bei dem die Kosten für eine zusätzliche Plusgarantie nicht klar ausgewiesen waren.

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  • Wirksamkeit eines Prozessvergleichs im Fokus

    Wirksamkeit eines Prozessvergleichs im Fokus

    In der deutschen Rechtsprechung bildet der Prozessvergleich ein wichtiges Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten. Diese Methode ermöglicht es den Parteien, einen Rechtsstreit einvernehmlich und ohne ein finales Urteil zu beenden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (26 U 2/23) vom 12. April 2024 bietet Anlass, die Wirksamkeit und die rechtlichen Nuancen eines solchen Vergleichs näher zu beleuchten.

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  • Unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse

    Unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse

    Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich in einem Fall entschieden, der das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse auf der Autobahn betraf (Aktenzeichen 5 ORbs 35/24 vom 28. März 2024). In diesem Fall wurde der Betroffene ursprünglich vom Amtsgericht Witten zu einer Geldbuße verurteilt, allerdings wurde von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen .

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  • Betrug durch Verkehrsunfall

    Betrug durch Verkehrsunfall

    Der Bundesgerichtshof (BGH, 4 StR 293/23) hat in einem Beschluss vom 13. Februar 2024 die Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dabei zeigt sich, wie schwierig Feststellungen zu Betrügereien zu Lasten von Versicherungen sein können.

    Hinweis: Beachten Sie unsere Ausführungen zum fingierten Verkehrsunfall!

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  • Cannabisgesetz 2024: Sprachliche Irrungen und Wirrungen

    Cannabisgesetz 2024: Sprachliche Irrungen und Wirrungen

    Das Cannabisgesetz 2024 (ein Artikelgesetz, mit dem das Konsumcannabisgesetz eingeführt wird, das ich im folgenden kurzerhand „Cannabisgesetz“ nenne) soll „der große Wurf“ sein, wenn es darum geht, den Konsum samt zugehörigen Handlung einer (Teil-)Legalisierung zu unterziehen. Dabei ist aus hiesiger Sicht festzustellen, dass das Gesetz unter erheblichen sprachlichen Mängeln leidet, die sich auch in der Praxis rasch zeigen werden. Im Folgenden einige wenige Beispiele.

    Hinweis: Der Beitrag ist ausdrücklich nicht für juristische Laien gedacht, sondern wendet sich ausschließlich an Profis mit Praxiserfahrung. Sehen Sie von mehr oder minder konstruktiven Mails zum Thema bitte ab, es geht hier um das Fachpublikum.

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  • Lastschriftreiterei und das Ausfallrisiko des Zahlungsdienstleisters

    Lastschriftreiterei und das Ausfallrisiko des Zahlungsdienstleisters

    Trägt der Zahlungsdienstleister das Ausfallrisiko für Rücklastschriften im elektronischen Lastschriftverfahren, so ist ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Zahlungsdienstleisters bereits mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Point-of-Sale-Terminals vollendet, wenn der Kunde bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen hat, dass er das Terminal vertragswidrig für rechtsmissbräuchliche Lastschrift verwenden werde (BGH, 6 StR 258/23).

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  • Zur Annahme bedingt vorsätzlichen Handelns bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Zur Annahme bedingt vorsätzlichen Handelns bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein wesentliches Indiz für (bedingt) vorsätzliches Handeln darstellen kann. Das Bewusstsein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben, setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass der Betroffene die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wahrgenommen hat. Kennt der Täter hingegen die im konkreten Fall zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht und geht er von einer unbeschränkten Geschwindigkeit oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit aus, die die Differenz zwischen der festgestellten und der angenommenen Höchstgeschwindigkeit als gering erscheinen lässt, kommt ggf. nur fahrlässiges Handeln in Betracht.

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  • Pflichten des Unterlassungsschuldners im digitalen Zeitalter

    Pflichten des Unterlassungsschuldners im digitalen Zeitalter

    Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Beschluss vom 26. April 2023 (29 W 1697/21) ein klares Signal gesetzt: Im digitalen Zeitalter reichen Halbherzigkeiten bei der Einhaltung von Unterlassungsverpflichtungen nicht aus. Das Gericht hat sich ausführlich mit der Verhängung von Ordnungsgeldern bei Nichtlöschung von irreführenden Aussagen im Cache eines Internet-Auftritts beschäftigt. Die Entscheidung unterstreicht die umfassenden Pflichten eines Unterlassungsschuldners.

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  • Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung für Strafgefangenen

    Mit Beschluss vom 19. Mai 2023 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 78/22) der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg, mit dem ihm eine Geldentschädigung versagt wurde, die er nach einer mit vollständiger Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung begehrte. Zuvor hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts bereits die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt. 

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  • Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

    Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.

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  • Ordnungsgeldes wegen mangelnder Löschung irreführender Aussagen aus Cache eines Internet-Auftritts 

    Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, etwaige titelwidrige Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Äußerungen auch über gängige Internetsuchmaschinen – auch im Wege der Cache-Speicherung – nicht mehr erreichbar bzw. abrufbar sind (so OLG München, 29 W 1697/21).

    Diese im Bereich von Unterlassungstiteln zu bestimmten Internetinhalten bestehende Verpflichtung, auch Cache-Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen oder durch Dritte löschen zu lassen, entspricht, wie das Gericht zutreffend ausführt, ständiger Rechtsprechung. Ein Titelschuldner hat insoweit auch dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Titel vollständig nachkommt. Er hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum kann sich der Schuldner nicht berufen.

  • Rückzahlung von Lizenzgebühren

    In Lizenzabrechnungen kann ein kausales Schuldanerkenntnis gesehen werden, so das LG München I (7 O 23064/16). Hier wurde in der handschriftlich unterzeichneten Bestätigung der Wahrheit und Richtigkeit der geleisteten Zahlungen in den Lizenzabrechnungen ein kausales Anerkenntnis der entsprechenden Lizenzschuld für die verkauften Produkte gesehen. Hintergrund war ein Verfahren, in dem die Klägerin die Rückzahlung von nach ihrer Auffassung zu Unrecht an die Beklagte gezahlten Patentlizenzgebühren verlangte.

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