Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
Es trifft den IT-Leiter mittelständischer Unternehmen mit voller Wucht in dem Moment, in dem er aussteigen will: Die Daten liegen bei einem US-Hyperscaler, die Schnittstellen sind proprietär, das Datenformat ist anbieterspezifisch, und ein Wechsel würde Monate dauern und Unsummen kosten. Wer einmal drin ist, kommt kaum wieder heraus. Genau diese Erfahrung – über Jahre als unvermeidlicher Preis der Cloud hingenommen – steht seit September 2025 unter einem neuen rechtlichen Vorzeichen. Die Europäische Union hat das Lock-in zum Regelungsgegenstand erklärt, und damit verschiebt sich die Cloud-Compliance vom freiwilligen Risikomanagement hin zu einer Pflichtenlage, die jeden Anbieter und mittelbar jeden Nutzer betrifft.
Beim Landgericht Frankfurt findet sich ein Urteil vom 10. September 2025 (Az: 2-06 O 271/25) mit einer beachtlichen Entscheidung zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für falsche KI-generierte Informationen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen für unzutreffende, durch KI erstellte Übersichten in Suchergebnissen haftbar gemacht werden kann – und ob darin ein Missbrauch der Marktstellung liegt. Es ging also vor allem um kartellrechtliche Fragen.
Der Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen. Diese Entscheidung fügt sich ein in eine Serie datenschutzrechtlicher Grenzverschiebungen, die im Lichte der technologischen Dynamik, aber auch der politischen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse zu bewerten sind.
Beachten Sie dazu auch meinen Aufsatz „Memorisierung in Large Language Models: Technische Grundlagen und urheberrechtliche Bewertung der Memorisierung bei LLM“ erschienen in Ferner, AnwZert ITR 5/2026 Anm. 3
Die digitale Landschaft in der Europäischen Union (EU) wird von einer Vielzahl an Verordnungen und Richtlinien geprägt, die alle Bereiche von Datenschutz bis hin zu Cybersecurity, Wettbewerb, Konsumentenschutz und Technologien wie künstliche Intelligenz abdecken. Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen und Institutionen in der EU besteht darin, den Überblick über diese komplexe Gesetzgebung zu behalten und die Einhaltung sicherzustellen.
Der Bericht konzentriert sich dabei auf die Einhaltung von Artikel 5 Abs. 2 (Datenzusammenführung) und Artikel 5 Abs. 8 (Kopplungsverbot). Dieser Blog-Beitrag stellt die wichtigsten Erkenntnisse der VZBV-Studie vor und beleuchtet, warum diese Untersuchungen für den Schutz der Verbraucher:innen so wichtig sind.
Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union enthält spezifische Vorschriften zur Interoperabilität, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Monopolstellung von Gatekeepern zu verhindern. Im Folgenden möchte ich kurz darauf eingehen, was Interoperabilität im Sinne des DMA bedeutet.
Wichtige Regelungen der EU-Plattformregulierung:
AI-Act: Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung und KI-Richtlinie) [Hier bei uns]
Dark Patterns – Rechtliche Grenzen für manipulative Designstrategien im digitalen Raum: Dark Patterns bezeichnen in der digitalen Welt Techniken und Gestaltungselemente, die Nutzerinnen und Nutzer subtil zu bestimmten Handlungen verleiten oder sie sogar manipulieren.
Ihre Bedeutung im IT-Recht wächst stetig, denn sie berühren zentrale Aspekte wie Verbraucherschutz und Datensicherheit. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht liegt mein Fokus auf der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken, die zwischen Überzeugung und Täuschung balancieren.
Das Industrial Metaverse als Erlebnisraum für digitale Zwillinge industrieller Anwendungen eröffnet neue Chancen für die Industrie und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Es stellt eine Weiterentwicklung des Internets dar und ist eine Sammlung von unendlich vielen, miteinander verbundenen virtuellen Welten, die speziell auf industrielle Anwendungen ausgerichtet sind. Im Industrial Metaverse können Nutzer in Echtzeit mit physischen Objekten, Prozessen und Umgebungen in einer virtuellen Umgebung interagieren oder reale Umgebungen mit virtuellen Inhalten überlagern.
Die europäische Plattformregulierung ist ein vielschichtiges Thema, das sich über mehrere Rechtsakte erstreckt. Diese Rechtsakte sind für IT-Rechtler von grundlegender Bedeutung, da sie die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung des Rechtsrahmens in der digitalen Welt bilden. Hier zeigt sich ganz besonders, warum im IT-Recht nicht nur auf nationaler Ebene, sondern vielmehr im Bereich des europäischen IT-Rechts gedacht werden muss.
Im Folgenden geht es um einige der wichtigsten Rechtsakte, die die Regulierung von Plattformen, Websites und Daten in der EU regeln.
Der Bundestag hat am 6.7.23 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet.
Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:
Erstens ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen und als ultima ratio – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür ist die Marktuntersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.
Zweitens wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Das bisher bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Voraussetzungen vom Bundeskartellamt noch nicht genutzt, da sehr hohe rechtliche Hürden galten. Diese werden nun abgesenkt.
Drittens schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.
(Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums)
Der Digital Markets Act (DMA) ist eine bahnbrechende Verordnung der Europäischen Union, die am 14. September 2022 verabschiedet wurde, um faire und bestreitbare Märkte im digitalen Sektor sicherzustellen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und die Macht einiger weniger dominanter Akteure zu begrenzen, die als „Torwächter“ auf den digitalen Märkten agieren.
Mit einem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von Whistleblowern ausgebaut werden. Mit dem Gesetz soll der durch Whistleblower geleistete Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen gewürdigt werden.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit immer wieder Fälle in die Öffentlichkeit gelangten, in denen nach einer Meldung oder Offenlegung von Missständen erhebliche Nachteile für Hinweisgeber eingetreten sind. Inzwischen ist das längst überfällige Gesetz beschlossen und inhaltlich konturiert.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass wir zum Thema Geschäftsgeheimnisschutz oder Whistleblowing nur für Unternehmen tätig sind und Mandate von Arbeitnehmern nicht übernehmen (ausgenommen Strafverteidigungen!)