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Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste deutsche Gericht in Fragen des Verfassungsrechts. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht aus zwei Senaten mit insgesamt 16 Richterinnen und Richtern. Das BVerfG entscheidet darüber, ob Gesetze und andere staatliche Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dabei kann es auch einzelne Bestimmungen oder Passagen von Gesetzen für verfassungswidrig erklären und damit deren Aufhebung oder Änderung erzwingen. Dem Bundesverfassungsgericht kommt damit eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Grundrechte und der Sicherung des demokratischen Rechtsstaates in Deutschland zu.

  • Auslieferung im deutschen Strafrecht

    Auslieferung im deutschen Strafrecht

    Auslieferung von und nach Deutschland: Die Auslieferung von Personen im Strafrecht ist ein hochkomplexes und oft unterschätztes Themenfeld, das an der Schnittstelle von Völkerrecht, nationalem Verfassungsrecht und praktischem Strafverfahrensrecht liegt. Deutschland steht dabei sowohl als ersuchender Staat als auch als ersuchter Staat regelmäßig vor einer Vielzahl an rechtlichen und politischen Herausforderungen. Der folgende Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Auslieferungen nach und von Deutschland stellen.

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  • Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Hanseatisches OLG Hamburg zum Verhältnis von Fiktion, Realität und rechtlicher Grenze im Roman: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 7 W 23/25) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen medienrechtlich wie grundrechtlich bedeutsamen Maßstab zur Frage entwickelt, wann ein Roman, dessen Figuren erkennbare reale Vorbilder haben, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre real existierender Personen. Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an eine rechtlich relevante Identifizierbarkeit, die Bedeutung der Fiktionalisierung und die Rolle der Gesamtanmutung eines literarischen Werks.

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  • Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).

    Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.

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  • OLG Karlsruhe zur sarkastischen Äußerung eines Kommunalpolitikers

    OLG Karlsruhe zur sarkastischen Äußerung eines Kommunalpolitikers

    In einem bemerkenswerten Beschluss vom 18. Februar 2025 (Az. 2 ORs 370 SRs 552/24) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen kommunalen Mandatsträger vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen und zugleich eine markante Wegmarke für den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit gesetzt. Im Zentrum des Falls stand eine ironisch zugespitzte Äußerung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung während der Corona-Pandemie, mit der der Angeklagte unterstellte, ein politischer Kontrahent habe ihn mit dem Virus angesteckt. Der Sachverhalt wirft exemplarisch die Frage auf, inwieweit Meinungsäußerungen mit tatsächlichem Bezug, aber satirischer Zuspitzung, unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG stehen – insbesondere dann, wenn sie öffentlich geäußert und gegen Personen des politischen Lebens gerichtet sind.

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  • Meinungsfreiheit bei politischer Polemik

    Meinungsfreiheit bei politischer Polemik

    Mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 206 StRR 433/24) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine gleichermaßen präzise wie wegweisende Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Meinungsfreiheit getroffen.

    Im Zentrum stand die Frage, ob die Bezeichnung führender Regierungsmitglieder auf einem Demonstrationsplakat als „Volksschädling“ oder die Verwendung der Formulierung „10-Punkte-Plan zur Volksvernichtung“ den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt – oder aber als polemische Kritik unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG steht. Das Gericht hat dabei nicht nur die Voraussetzungen der Beleidigung (§ 185 StGB), sondern auch die Anforderungen an die neue Fassung des § 188 Abs. 1 StGB (beleidigende Äußerungen gegenüber Personen des politischen Lebens) rechtsdogmatisch und grundrechtlich sorgfältig analysiert.

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  • Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.

    Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.

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  • Notwendige Rechtsbeistandschaft im Auslieferungsverfahren

    Notwendige Rechtsbeistandschaft im Auslieferungsverfahren

    Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) Jena hat mit Beschluss vom 14. Februar 2025 (Az. 1 OAus 33/24) eine wegweisende Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine verfolgte Person im Auslieferungsverfahren einen zwingenden Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand hat.

    Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Auslegung von § 40 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Das Gericht stellte klar, dass eine notwendige Rechtsbeistandschaft nur dann gegeben ist, wenn die Festnahme der verfolgten Person unmittelbar aufgrund des Auslieferungsverfahrens erfolgt. Wird die Person jedoch wegen einer anderen Straftat inhaftiert und die Auslieferungshaft nur als „Überhaft“ notiert, besteht kein automatischer Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

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  • OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten.

    Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), insbesondere die Abgrenzung zwischen psychischem und physischem Zwang sowie die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und den Rechten unbeteiligter Dritter. Das OLG Karlsruhe hob eine Freisprechung des Landgerichts Freiburg auf und bejahte eine Strafbarkeit der Blockierer.

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  • BVerfG zur Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung

    BVerfG zur Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvR 1677/24) eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung als unzulässig verworfen. Ausschlaggebend war die unzureichende Darlegung der Wahrung der Beschwerdefrist.

    Gleichzeitig äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsanordnung. Die Entscheidung verdeutlicht sowohl die formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde als auch die hohen materiellen Hürden für Wohnungsdurchsuchungen, die stets unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG stehen.

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  • LG Berlin: Bezeichnung als „unseriöser Märchenonkel“ als zulässige Meinungsäußerung

    LG Berlin: Bezeichnung als „unseriöser Märchenonkel“ als zulässige Meinungsäußerung

    Das Landgericht Berlin (Zivilkammer 27) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Bezeichnung eines Journalisten als „unseriöser Märchenonkel“ eine unzulässige Schmähkritik oder eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten auf – ein Thema, das insbesondere für die Presse- und Medienbranche von großer Bedeutung ist.

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  • Meinungsfreiheit in Deutschland

    Meinungsfreiheit in Deutschland

    Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut – es findet seine Grenzen in allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre. Die Balance zwischen Freiheit und Schutz ist essenziell für das gesellschaftliche Miteinander und den Rechtsstaat.

    Gerade nach der erschreckenden bis in Teilen peinlichen Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten JD Vance in München im jahr 2025 möchte ich als Jurist hier interessierten ausländischen Lesern erklären, was es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland auf sich hat.

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  • Freispruch im „Feindeslisten“-Verfahren: AG Köln zu Meinungsfreiheit und Verbreiten personenbezogener Daten

    Freispruch im „Feindeslisten“-Verfahren: AG Köln zu Meinungsfreiheit und Verbreiten personenbezogener Daten

    Die Grenzen der Meinungsfreiheit im digitalen Raum sind immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Insbesondere bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten stellt sich die Frage, wann eine zulässige Kritik vorliegt und wann die Grenze zur strafbaren Gefährdung überschritten wird – hier spielt der noch recht junge Tatbestand der Verbreitung von Feindeslisten eine Rolle.

    Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 12. Juni 2024, Az. 539 Ds 156/24) hat nun einen Angeklagten freigesprochen, dem das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorgeworfen wurde. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit abwägen müssen.

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  • LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    Mit dem Landgericht Lübeck (Az. 15 O 269/23) hat ein weiteres Gericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Datenerhebung durch die „Meta Business Tools“ getroffen. Die zentrale Frage war, ob Meta personenbezogene Daten von Internetnutzern erheben, speichern und weiterverarbeiten darf, wenn diese außerhalb der Meta-Plattformen auf Drittseiten und Apps unterwegs sind.

    Das Gericht stellte klar, dass diese Praxis ohne eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen einen gravierenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Insbesondere betonte das LG Lübeck, dass Meta selbst als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO einzustufen ist und somit direkt für die Datenverarbeitung haftet.

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  • OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    OLG Karlsruhe zum Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 14 W 95/24) eine bedeutsame Entscheidung zum Umfang des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts getroffen. Konkret ging es um die Frage, inwieweit sich Journalisten auf § 383 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen können, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeugen geladen werden.

    Das Gericht stellte klar, dass sich Journalisten grundsätzlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, wenn die Beweisfrage darauf abzielt, eine vertrauliche Quelle zu enttarnen. Hingegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht nicht anwendbar, wenn lediglich geklärt werden soll, ob eine in einem Bericht dargestellte Person die Äußerungen tatsächlich getätigt hat oder ob eine Berichterstattung mit dieser Person abgesprochen war.

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