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Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste deutsche Gericht in Fragen des Verfassungsrechts. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht aus zwei Senaten mit insgesamt 16 Richterinnen und Richtern. Das BVerfG entscheidet darüber, ob Gesetze und andere staatliche Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dabei kann es auch einzelne Bestimmungen oder Passagen von Gesetzen für verfassungswidrig erklären und damit deren Aufhebung oder Änderung erzwingen. Dem Bundesverfassungsgericht kommt damit eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Grundrechte und der Sicherung des demokratischen Rechtsstaates in Deutschland zu.

  • LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    Rechtswidrig – und zugleich ein Blick auf verbreitete Ermittlungsroutine: In einer Beschwerdeentscheidung vom 1. August 2025 stellt die 2. Große Jugendkammer des LG Arnsberg fest, dass ein vom AG Arnsberg am 28. Februar 2025 erlassener Durchsuchungsbeschluss gegen eine damals 17-Jährige rechtswidrig war (Az. 2 Qs-211 Js 151/25-10/25). Ausschlaggebend war das Fehlen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den erforderlichen Anfangsverdacht gemäß § 102 StPO; die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

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  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

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  • BVerfG zum „Staatstrojaner“ (Trojaner I)

    BVerfG zum „Staatstrojaner“ (Trojaner I)

    Staatliche Überwachung im digitalen Zeitalter: Am 24. Juni 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Trojaner-I“-Beschluss (1 BvR 2466/19) grundlegende Weichen für die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Überwachung im digitalen Raum gestellt. Im Mittelpunkt stand die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der Behörden mithilfe von Überwachungssoftware – umgangssprachlich „Staatstrojaner“ – direkt auf IT-Systeme zugreifen, um verschlüsselte Kommunikation auszulesen.

    Das Gericht bestätigte zwar die Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung in § 20c PolG NRW, entwickelte dabei aber präzise Maßstäbe für den Schutz der digitalen Privatsphäre und klärte das Verhältnis zwischen Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und dem IT-System-Grundrecht (Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG). Die Entscheidung ist nicht nur für die Polizeiarbeit, sondern auch für den grundrechtlichen Schutz in einer zunehmend digitalisierten Welt von zentraler Bedeutung.

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  • Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Öffentliche Bibliotheken gelten als Orte der freien Meinungsbildung, an denen Bürgerinnen und Bürger ungehindert Zugang zu Informationen erhalten sollen. Doch was passiert, wenn eine Bibliothek selbst inhaltlich Stellung bezieht – nicht durch die Auswahl ihrer Bestände, sondern durch warnende Hinweise an einzelnen Werken? Mit dieser Frage setzte sich das Oberverwaltungsgericht Münster (5 B 451/25) in einem aktuellen Beschluss auseinander.

    Der Fall betrifft einen Autor, dessen Buch mit dem Vermerk „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“ versehen wurde. Das Gericht entschied: Ein solcher Hinweis stellt einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors dar. Die Begründung ist nicht nur für Bibliotheksrecht von Bedeutung, sondern berührt grundlegende Prinzipien des demokratischen Diskurses.

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  • Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.

    Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?

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  • Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Spionage: Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit, geregelt in § 99 des Strafgesetzbuches (StGB), adressiert spezifische Formen der Spionage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieses Tatbestands und wie das Gesetz durch Gerichte interpretiert und angewendet wird.

    Achtung: Wir übernehmen nur Strafverteidigungen in diesem Bereich und vertreten niemanden, der sich verfolgt, gestalkt oder überwacht fühlt!

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  • Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“.

    Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext politischer Debatten, insbesondere bei polemischen Wortmeldungen in sozialen Medien. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Tatbestände der §§ 185, 188 StGB (Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) sowie der §§ 86, 86a StGB (Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen).

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  • Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews

    Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews

    In einem Beschluss vom 7. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 07.07.2025 – 206 StRR 196/25) hebt der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine Verurteilung wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Nr. 2 StGB auf. Die Entscheidung befasst sich mit den Anforderungen an die Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews. Im Zentrum steht dabei die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlicher Sanktion – sowie die methodisch präzise Auslegung von Äußerungstatbeständen.

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  • Kein Anspruch auf Gegendarstellung bei unwesentlicher Unrichtigkeit

    Kein Anspruch auf Gegendarstellung bei unwesentlicher Unrichtigkeit

    Mit Beschluss vom 29. Juli 2025 (Az. 27 O 258/25 eV) hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin eine einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zurückgewiesen. Die Entscheidung betrifft die Reichweite des Gegendarstellungsanspruchs nach dem Berliner Pressegesetz und dem Medienstaatsvertrag. Die zentrale Aussage: Eine bloß persönlichkeitsrechtsneutrale Abweichung von der Wahrheit begründet kein berechtigtes Interesse an einer Gegendarstellung – auch dann nicht, wenn sich die Unrichtigkeit auf Tatsachen bezieht.

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  • Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Notveräußerung

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Notveräußerung

    Die Entscheidung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Juli 2025 (Az. 3 Ws 241/25) befasst sich mit einem praxisrelevanten, in der strafprozessualen Literatur bislang wenig vertieften Problem: der Fortsetzbarkeit eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine erledigte Notveräußerung nach § 111p StPO.

    Der Senat nimmt dies zum Anlass, das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Lichte grundrechtlicher Eigentumsgarantien neu zu konturieren und die Voraussetzungen einer wirksamen Notveräußerung dogmatisch durchdrungen zu präzisieren. Im Zentrum der Entscheidung steht das Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Sicherungsinteresse und den verfahrensrechtlichen Schutzrechten des Betroffenen – mit bemerkenswerten Konsequenzen für die Praxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

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  • Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Wann liegt ein Anstellungsbetrug vor und wir wirken sich gefälschte Zeugnnisse oder Meisterbriefe aus: In einem Beschluss (Az. 1 ORs 2/23) vom 15. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Revisionen eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entschieden, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Stade wegen Anstellungsbetrugs und veruntreuender Unterschlagung richteten. Es wird im Folgenden an Hand der Entscheidung ein wenig erläutert, welche Gefahren beim Verwenden gefälschter Zeugnisse bestehen – auch finanzieller Art.

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  • BVerfG: Staatliche Cybersecurity und strategische Arbeit des BND

    BVerfG: Staatliche Cybersecurity und strategische Arbeit des BND

    Mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 (1 BvR 2539/16) hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Maßstäbe zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht dabei nicht nur die Frage nach der Grundrechtsbindung deutscher Sicherheitsbehörden bei Auslandsmaßnahmen – vielmehr rückt das Gericht die neuartige Qualität von Cybergefahren ins Zentrum der verfassungsrechtlichen Bewertung.

    Gegenstand des Verfahrens war insbesondere die Frage, inwieweit der BND bei der Erhebung und Verarbeitung von Telekommunikationsdaten aus dem Ausland an deutsche Grundrechte gebunden ist – und welche legislativen und organisatorischen Anforderungen sich daraus für die gesetzgeberische Ausgestaltung ergeben. Die Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für das Verhältnis zwischen nationaler Sicherheit und Grundrechtsschutz im Zeitalter globaler digitaler Kommunikation.

    Zum Thema Cyberwar bitte meinen Aufsatz beachten: Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2

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  • Löschung ausländischer Strafurteile im Bundeszentralregister

    Löschung ausländischer Strafurteile im Bundeszentralregister

    Die Behandlung ausländischer Strafurteilungen im deutschen Bundeszentralregister wirft immer wieder komplexe rechtsdogmatische Fragen auf – insbesondere dann, wenn eine betroffene Person die Löschung einer solchen Eintragung begehrt. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2025 (Az. 5 ARs 1/25) bietet Anlass, die Anforderungen an die Begründung eines solchen Löschungsantrags im Rahmen des EGGVG-Verfahrens eingehend zu analysieren. Die Entscheidung verweist nicht nur auf verfahrensrechtliche Formalien, sondern enthält auch substanzielle Aussagen zur systematischen Behandlung ausländischer Verurteilungen nach deutschem Registerrecht.

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  • BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    Sichtbarkeit als Strafbarkeitsgrenze: Die digitale Öffentlichkeit hat das Strafrecht bis heute in vielerlei Hinsicht vor neue Abgrenzungsprobleme gestellt – insbesondere dort, wo traditionell körpergebundene Delikte nun im virtuellen Raum erscheinen. Dies gilt in besonderem Maße für die Strafvorschriften der §§ 86 und 86a StGB, die auf das Verbreiten und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen abzielen.

    Mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 206 StRR 179/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht nun einen klärenden Beitrag zur Reichweite des Verbreitungsbegriffs bei Posts in sozialen Netzwerken geleistet – und die Maßstäbe für eine strafbare Verbreitung auf Facebook präzisiert. Maßgeblich sei nicht die bloße „Veröffentlichung“ eines Inhalts, sondern dessen tatsächliche Sichtbarkeit für einen größeren, nicht näher bestimmten Personenkreis.

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  • Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    BGH zum Umgang mit wirtschaftskriminellen Corona-Fällen: Die Corona-Pandemie stellte nicht nur das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, sondern öffnete auch Tür und Tor für Missbrauch. Insbesondere die staatlich finanzierten Bürgertestungen gerieten früh in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, da sich durch unzureichende Kontrollen erhebliche Summen betrügerisch vereinnahmen ließen.

    Der Bundesgerichtshof hatte nun in einem Urteil vom 12. März 2025 (2 StR 100/24) Gelegenheit, sich zur strafrechtlichen Bewertung eines besonders aufwendig betriebenen Abrechnungsbetrugs im Bereich der COVID-19-Testvergütung zu äußern. Die Entscheidung ist nicht nur aus kriminologischer, sondern vor allem aus dogmatischer Sicht bemerkenswert – insbesondere im Hinblick auf den Vermögensschadenbegriff, die formale Struktur des Betrugstatbestands und die Strafzumessung.

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