Seit dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes – EuHbG – vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1721) am 2. August 2006 richtet sich die Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß § 1 Abs. 4, 78 IRG nach den §§ 80 ff. IRG, mit denen der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABlEG Nr. L 190 v. 18. Juli 2002 S. I – RbEuHb) umgesetzt worden ist.
(mehr …)Schlagwort: Auslieferung
In einem Strafverfahren kann es vorkommen, dass sich der Beschuldigte oder Angeklagte nicht in dem Land aufhält, in dem das Gericht seinen Sitz hat. In diesem Fall kann das Gericht die Auslieferung des Beschuldigten oder Angeklagten aus einem anderen Land beantragen.
Die Auslieferung ist ein Verfahren, bei dem ein Land eine Person an ein anderes Land ausliefert, um eine Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Strafe zu ermöglichen. Das Auslieferungsverfahren wird zwischen den beteiligten Staaten durch bilaterale oder multilaterale Abkommen geregelt.
In Deutschland ist das Auslieferungsverfahren im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Das IRG enthält die Verfahrensvorschriften für die Auslieferung von Personen aus dem Ausland nach Deutschland sowie für die Auslieferung von Personen aus Deutschland ins Ausland.
Beantragt ein Gericht in einem Strafverfahren die Auslieferung eines Beschuldigten oder Angeklagten aus dem Ausland, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die vorgeworfene Tat sowohl in Deutschland als auch im Heimatland des Verfolgten strafbar sein, die Beweislage muss ausreichend sein und es darf keine politische Verfolgung vorliegen.
Das IRG regelt auch den Ablauf des Auslieferungsverfahrens, unter anderem die Zuständigkeit der zuständigen Behörden, den Verfahrensablauf und die Rechte des Betroffenen. Es garantiert auch bestimmte Rechte des Verfolgten oder Beschuldigten, wie z.B. das Recht auf rechtliches Gehör und das Recht auf einen Verteidiger. Bei Fragen der Auslieferung sind wir als Strafverteidiger in Deutschland tätig, beachten Sie unsere Beiträge zum internationalen Strafrecht

Lieferdienst: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Smartphone vom Arbeitgeber
Das Hessische Landesarbeitsgericht (14 Sa 306/20) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird.
Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite. Der Kläger hatte mit seiner Klage Erfolg, ebenso ein Kollege, der vom Lieferdienst nur verlangte, ihm für die Auslieferungen ein Smartphone zu stellen.
Dazu schon vorher bei uns: Crowdworker als Arbeitnehmer
(mehr …)Betäubungsmittel und EU-Strafrecht: Auslieferung von Niederländern nach Deutschland?
Es gibt gerade bei uns im Grenzgebiet von Aachen eine Besonderheit, mit der man sich als Strafverteidiger auseinandersetzen muss: Die Strafbarkeit der Handlungen von EU-Ausländern – und der Umgang damit in laufenden Strafverfahren. Ohne profunde Kenntnis des so genannten EU-Strafrechts und der Besonderheiten im grenzüberschreitenden Umgang können hier leicht Beratungsfehler auftreten. Da ich inzwischen über einen zunehmenden Mandantenstamm mit Sitz in den Niederlanden verfüge, hierzu ein paar kurze Worte.
(mehr …)Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers
Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie – Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die von einem Fahrzeughersteller gewährte Durchrostungsgarantie für ein Kraftfahrzeug von der Voraussetzung abhängig gemacht werden kann, dass der Garantienehmer die Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben in Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers ausführen lässt. (mehr …)

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben ist oftmals unklar, ob und wann die Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Das gilt umso mehr, da sich die für die Anwendung des KSchG erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern durch die Änderung des KSchG zum 1.1.2004 geändert hatte – eine Übersicht zur Kündigung im Kleinbetrieb.
(mehr …)OLG Dresden: Auslieferung an die USA?
Das OLG Dresden (OLG Ausl 179/10) hat festgestellt, dass ein amerikanischer Staatsbürger an die USA auszuliefern ist. Interessant ist dabei immer wieder die Frage der Anwendung der Todesstrafe.
(mehr …)Mietvertrag: Persönliche Haftung des Gesellschafters bei nicht erkennbarem Vertretungswillen
Macht ein Gesellschafter einer in Gründung befindlichen GmbH beim Abschluss eines Mietvertrags nicht deutlich, dass er den Vertrag für die Gesellschaft abschließen will, wird er selbst Partei des Mietvertrags und haftet persönlich für die Zahlung der Mieten.
(mehr …)Anrechnung von Auslieferungshaft
Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist
im Maßstab von 1 : 1 auf die Strafe anzurechnen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen anderen Maßstab erforderlich erscheinen lassen (BGH, 3 StR 277/19).Mit Blick auf die Überprüfbarkeit eines erhöhten Anrechnungsmaßstabs bedarf dieser regelmäßig einer Begründung anhand der Umstände des konkreten Falles (BGH, 2 StR 359/20).
Fleisch mit Salmonellen muss vom Markt genommen werden
Lebensmittelunternehmer muss mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße vom Markt nehmen: Der Hersteller von mit Salmonellen kontaminierten Fleischdrehspießen muss die bereits in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zurücknehmen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung der Endverbraucher durch ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomiebetrieben vermieden werden könnte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden (BVerwG 3 C 10.19 – Urteil vom 14. Oktober 2020).
Anmerkung: Seltsam genug, dass man so etwas ernsthaft auf Bundesebene entscheiden muss – die Entscheidung lässt tief blicken was den Zustand der verarbeitenden Fleischindustrie angeht.
Dazu auch bei uns: Nicht lecker – Lebensmittelrecht im Überblick
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Rückrufpflicht bei Unterlassungstiteln
BGH konkretisiert Umfang der Handlungsobliegenheiten des Schuldners: Mit Beschluss vom 17. Oktober 2019 (Az. I ZB 19/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, welche Handlungen ein Unterlassungsschuldner im Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO ergreifen muss, um einem gerichtlichen Verbot zu genügen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob sich das bloße Unterlassen der Primärhandlung genügt oder ob darüber hinaus auch aktive Maßnahmen, insbesondere der Rückruf bereits ausgelieferter Produkte, erforderlich sind. Der Senat bejaht letzteres – und betont dabei die Pflicht zu einem tätigen Unterlassen.
(mehr …)Kontaktsperre in NRW – Was bedeutet das?
Vom 23.03.2020 bis zum 19.04.2020 herrscht in NRW nun per Verordnung („Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“; CoronaSchVO) eine so genannte Kontaktsperre. Diese bedeutet eine erhebliche, temporäre, Einschränkung der eigenen (Bewegungs-)Freiheit.

Doch welche Regelungen gibt es nun genau? Gerade weil in der öffentlichen Berichterstattung auf die empfindlichen Bussgelder und auch Strafbarkeiten hingewiesen wird, kann hier Unwissenheit schnell zu Angst und damit freiwilligem Verzicht auf Möglichkeiten führen. Im Folgenden einige Ausführungen.
Hinweis: Die hiermit verbundenen Bussgelder sind Heftig – beachten Sie dazu unseren Beitrag zu den Bussgeldern im Zusammenhang mit Corona.
(mehr …)Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Verwendung manipulierter Software
Unter anderem das Landgericht Kiel (12 O 371/17) hat die umfassende verbreitete Rechtsprechung aufgegriffen, derzufolge die Installation manipulierter Software eine zum Schadensersatz verpflichtende vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Diese fällt den Entwicklungsingenieuren des Herstellers, die für den Einbau der Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich sind, zur Last. Hieraus ergibt sich eine Haftung des Herstellers für seine Entwicklungsingenieure sowohl als Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB) als auch wegen eines Organisationsverschuldens (§ 31 BGB).
Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Zuge des Schadensersatzanspruchs der Käufer verlangen kann, so gestellt zu werden, als ob er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte. Dem Anspruch auf Schadenersatz steht dabei nicht entgegen, wenn die vom Hersteller angebotene technische Überarbeitung des Fahrzeugs („Software-Update“) erfolgt ist.
(mehr …)Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoss wegen Verstoss gegen das Feiertagsgesetz
Das Landgericht Münster (22 O 93/16) hat hervorgehoben, dass es sich bei §3 Feiertagsgesetz NW um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG handelt, mit der Konsequenz, dass die Vornahme öffentlich bemerkbarer Arbeiten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, einen Wettbewerbsverstoss darstellt – vorliegend etwa dergestalt, dass über das Internet bestellte Getränke mit von aussen Wahrnehmbaren Fahrzeugen geliefert werden:
Die äußere Ruhe an solchen Tagen hat allgemein den Zweck, die werktäglichen Bindungen und Zwänge entfallen zu lassen und den Einzelnen zu ermöglichen, diese Tage im sozialen Zusammenleben nach ihren vielfältigen und unterschiedlichen Bedürfnissen allein oder in Gemeinschaft mit anderen ungehindert davon zu begehen (…) Dabei sollen die Bürger das tun können, was sie je individuell für die Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele und als Ausgleich für den Alltag als wichtig ansehen (…) Sie sollen dabei auch nicht an die werktäglichen Lebensvorgänge erinnert werden. Deshalb stehen Arbeiten diesem Zweck insbesondere dann entgegen, wenn sie einen typisch werktäglichen Charakter besitzen und sich in nennenswertem Umfang störend auf das Umfeld auswirken (…)
Die Auslieferung von Getränken durch als solche erkennbare Lieferfahrzeuge der Beklagten besitzt einen typisch werktäglichen Charakter. Die Auslieferungstätigkeit der Beklagten unterscheidet sich nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht von der werktäglichen Auslieferungstätigkeit von Paketdiensten oder Tiefkühlkostfirmen.Das ist soweit nichts neues: Marktverhaltensregelungen sind nach gefestigter Rechtsprechung die Bestimmungen der Gesetze, die in den einzelnen Ländern die Sonn- und Feiertagsruhe schützen sollen, also auch § 3 Feiertagsgesetz NW. (OLG Hamm, 4 U 72/08, Rn. 17; OLG Düsseldorf, 20 U 36/07). Das bedeutet, Verkaufsdienste sollten sich der Regelungen des Feiertagsgesetzes im Klaren sein, Mitbewerber können bei einem Verstoss mittels einer Abmahnung auf Unterlassungs in Anspruch genommen werden.
Beweis und Nachweis der Zustellung bei Einwurfeinschreiben
Einwurfeinschreiben und Beweis der Zustellung: Ist ein Einwurfeinschreiben rechtssicher? Der Bundesgerichtshof hat dies längst bejaht, doch es gibt weiterhin Gerichte, die es anders sehen wollen. Insoweit kann schon jetzt festgestellt werden, dass es immer ein Risiko dahingehend gibt, ob das Einwurf-Einschreiben trotz Zugangsnachweis vom Gericht akzeptiert wird.
Der Bundesgerichtshof (II ZR 299/15) konnte sich dabei in der jüngeren Rechtsprechung recht umfassend zur Thematik Einwurf-Einschreiben äussern. Hintergrund war das GmbH-Gesetz: Unter bestimmten Umständen ist im Gesetz die Zustellung per Einschreiben vorgesehen, dies insbesondere bei bestimmten Vorgängen im GmbH-Gesetz. Angesichts eines hier bestehenden Streits darum, ob als formales Erfordernis ein Übergabe-Einschreiben oder ein Einwurf-Einschreiben genügt, konnte sich der BGH sehr ausführlich mit der Frage beschäftigen, ob es sich beim Einwurf-Einschreiben um eine rechtlich wirksame Form der Zustellung im Sinne des GmbHG handelt.
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Cybercrime Bundeslagebild 2015
Das Bundeskriminalamt hat das „Lagebild Cybercrime 2015“ veröffentlicht. Dabei entwickelt sich der sich seit Jahren abzeichnende Trend hinsichtlich Täterstrukturen und Angriffszielen weiter ab, aus meiner Sicht droht hier ein zunehmendes eskalierendes Problem.
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Anzahl der Cybercrime Taten 2015 nach PKS und Deliktsform (Quelle: BKA)

