Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
Der Bundesgerichtshof äußert sich im Beschluss vom 12. März 2025 (4 StR 523/24) zu einem besonders relevanten Punkt der Strafzumessung im Jugendstrafrecht: dem Verhältnis zwischen den Wertungen des allgemeinen Strafrechts – insbesondere im Hinblick auf minder schwere Fälle und vertypte Milderungsgründe – und der eigenständigen Logik des Jugendstrafrechts.
Mit Urteil vom 17. Oktober 2023 (Az. 7 U 54/21) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein aufsehenerregendes medienrechtliches Verfahren entschieden, das weit über den konkreten Fall hinausweist. Im Zentrum stand die Frage, ob ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender einer Privatbank die wörtliche Veröffentlichung von Tagebucheinträgen verbieten lassen kann, die aus beschlagnahmten Unterlagen stammen und im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen zur sogenannten Cum-Ex-Affäre mediale Aufmerksamkeit erfuhren. Das OLG bejahte die Zulässigkeit der Berichterstattung und betonte das überragende Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung politisch und wirtschaftlich relevanter Vorgänge.
In einer zunehmend vernetzten Welt wird Cyberspionage zu einer immer größeren Bedrohung. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) beleuchtet die Strukturen und Vorgehensweisen der APT-Einheiten des chinesischen Unternehmens i-Soon. Dieses Dokument, Teil 1 der 4-teiligen Serie „CYBER INSIGHT“, bietet erste wertvolle Einblicke in die Methoden und Strategien, die hinter der Industrialisierung der Cyberspionage stehen. Inzwischen gibt es vier Teile mit tiefgehendem Einblick.
In seinem Beschluss vom 7. Januar 2025 (Az. 2 StR 530/24) hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln auf, das einen Mann wegen Totschlags zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet hatte.
Der Vorfall, der sich in einer Wohneinrichtung für beeinträchtigte Menschen zutrug, war geprägt von eskalierenden Spannungen, körperlicher Gewalt und letztlich tödlicher Gegenwehr. Der BGH sieht in der rechtlichen Bewertung des Notwehrrechts durch das Landgericht gravierende Mängel – insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen einer gegenwärtigen Bedrohungslage.
Der BGH über den maßgeblichen Zeitpunkt bei Wettbewerbsverstößen: Mit Beschluss vom 17. September 2024 (Az. KRB 101/23) hat der Bundesgerichtshof in einer kartellrechtlichen Bußgeldsache ein ebenso bedeutsames wie klarstellendes Signal an die Praxis gesendet: Die Verjährung bei Submissionsabsprachen beginnt nicht mit dem Zuschlag oder Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung – konkret mit der Erstellung der Schlussrechnung. Der Senat grenzt sich damit ausdrücklich vom unionsrechtlich geprägten Verständnis der Tatbeendigung ab und bekräftigt seine bisherige Rechtsprechung gegen eine zu früh greifende Verjährung.
Mit Urteil vom 7. November 2024 (Az. 17 Sa 2/24) hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eine wichtige Entscheidung zur Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren getroffen. Es geht um die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenausschreibung und die damit einhergehende Frage, ob hierin eine unmittelbare Benachteiligung älterer Bewerber liegt. Die Antwort des Gerichts ist klar: Wer mit „Digital Native“ gezielt ein jüngeres Bewerberprofil anspricht, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Personalrekrutierung wird schnell zur datenschutzrechtlichen Gratwanderung: Arbeitgeber, die sich über Bewerber online informieren, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen berechtigtem Informationsinteresse und der Pflicht zur Achtung der informationellen Selbstbestimmung. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) rückt diese Thematik in den Fokus und offenbart die juristisch diffizile Balance zwischen Auswahlermessen, datenschutzrechtlicher Legitimation und Persönlichkeitsrechtsschutz – insbesondere dann, wenn die gesammelten Informationen sensible oder gar vorverurteilende Inhalte betreffen.
Informationen über Bewerberinnen und Bewerber sind heute im Regelfall leicht zugänglich – damit stellt sich die Frage nach der Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers mit neuer Dringlichkeit. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Sa 65/17) bietet einen instruktiven Einblick in die juristischen Grenzen und Voraussetzungen zulässiger Bewerberfragen, insbesondere in Bezug auf Internetrecherchen durch Arbeitgeber. Der Fall verknüpft dabei klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit modernen Erscheinungen wie der Online-Selbstdarstellung und wirft zudem relevante prozessuale Fragen zum Verhältnis von Kündigung und Anfechtung auf.
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) hat das Hessische Landessozialgericht einmal mehr die rechtliche Realität auf deutschen Baustellen in Erinnerung gerufen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein über Jahre hinweg tätiger Bauarbeiter tatsächlich als selbstständiger Unternehmer für ein Bauunternehmen gearbeitet hatte – oder ob es sich um eine verdeckte abhängige Beschäftigung handelte.
Die Antwort des Gerichts fällt eindeutig aus: Die tatsächlichen Arbeitsumstände sprachen mit solcher Klarheit für eine Eingliederung in den Betrieb, dass formale Selbstständigkeitserklärungen nicht ins Gewicht fielen. Die Entscheidung markiert damit einen weiteren Baustein in der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Dogmatik zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – insbesondere im prekären Umfeld des Baugewerbes.
Rechtsanwalt für Insolvenzverschleppung – Insolvenzverschleppung ist strafbar: Unter Umständen muss seitens eines Unternehmens ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wer das nicht tut, obwohl er es muss, riskiert eine Strafbarkeit wegen so genannter „Insolvenzverschleppung“ nach §15a InsO. Immer wieder gibt es hierzu in den Medien falsche Berichte oder auch Ängste von Betroffenen wegen falscher Vorstellungen.
Ihr Rechtsanwalt bei Vorwurf der Insolvenzverschleppung: Bei dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gilt es, eine komplexe BGH-Rechtsprechung zu Beachten, die manche Instanzgerichte überfordert. Wir bieten als Ihr Rechtsanwalt zur Insolvenzverschleppungeine ruhige, unaufgeregte strafrechtliche Vertretung, konzentriert auf die Sachfrage um auf diesem Wege ein Ergebnis in Ihrem Sinne zu erzielen.
Zum Tatbestand der Insolvenzverschleppung im Folgenden einige grundsätzliche Ausführungen.
Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. 3 UKI 11/24 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine prägnante Linie zur Bekämpfung sogenannter „Dark Patterns“ gezogen. Im Zentrum stand die Gestaltung einer Online-Bestellstrecke durch einen bekannten Ticketanbieter.
Gegenstand des Verfahrens war die Art und Weise, wie die Plattform ihre Nutzer zu einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung drängte – nicht durch Zwang, sondern durch manipulative Interface-Gestaltung. Die Entscheidung hebt sich hervor, weil sie das neue Instrumentarium des Digital Services Act (DSA) in einem konkreten Fall mit Leben füllt, ohne dabei die bereits etablierten Mechanismen des Lauterkeitsrechts aus dem Blick zu verlieren.
Im digitalen Zeitalter sind es oft nur wenige Zeilen, die über den guten Ruf eines Unternehmens entscheiden. So genannte „Snippets“ – automatisch von Google generierte Vorschautexte – spielen dabei eine zentrale Rolle. Das Landgericht Köln (Urteil vom 05.02.2025, Az. 28 O 252/24) hat nun entschieden, dass Verlage auch für Inhalte in diesen Snippets haften können. Die Entscheidung reiht sich in die zunehmend differenzierte Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit für Suchmaschinenanzeigen ein – und hat erhebliche Implikationen für die mediale Berichterstattung im Internet.
Spionage ist kein Relikt des Kalten Krieges, sondern eine alltägliche Realität in der globalisierten Welt. Während Geheimdienste traditionell auf menschliche Quellen und klassische nachrichtendienstliche Operationen setzen, eröffnen Digitalisierung und Vernetzung völlig neue Dimensionen der Informationsgewinnung – und der Einflussnahme. Die jüngste Studie des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) beleuchtet die gegen Deutschland gerichteten Aktivitäten fremder Nachrichtendienste und die Herausforderungen für die nationale Sicherheitsarchitektur.
Das Arbeits- und Steuerstrafrecht sind zwei Rechtsgebiete, die oft im Schatten anderer strafrechtlicher Themen stehen. Doch gerade für Unternehmen und deren Verantwortliche können hier erhebliche Risiken lauern – insbesondere, wenn die Behörden neue Prüfmethoden einsetzen. Eine dieser Entwicklungen ist der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.
Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.