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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Cyberkriminalität im Wandel: Wie das Darknet zur Kaderschmiede für KI-gestützte Angriffe wird

    Cyberkriminalität im Wandel: Wie das Darknet zur Kaderschmiede für KI-gestützte Angriffe wird

    Während Unternehmen weltweit händeringend nach IT-Sicherheitsexperten suchen, formiert sich im Verborgenen des Darknets ein paralleler Arbeitsmarkt, der mit ähnlicher Professionalität agiert – nur mit dem Unterschied, dass die gesuchten Fähigkeiten nicht dem Schutz, sondern dem gezielten Angriff auf digitale Infrastrukturen dienen.

    Aktuelle Analysen von Sicherheitsforschern des Teams bei ReliaQuest zeigen: Cyberkriminelle rekrutieren nicht mehr nur Einzelkämpfer für einfache Malware-Programmierung, sondern bauen strukturierte Teams auf, die Social Engineering, künstliche Intelligenz und Cloud-Exploits zu einer neuen Bedrohungsstufe vereinen. Was vor wenigen Jahren noch wie ein Szenario aus einem Techno-Thriller klang, ist heute Realität: Die Industrialisierung der Cyberkriminalität schreitet voran, und ihre Methoden werden immer ausgefeilter.

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  • Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Ein aktuelles BSI-Whitepaper zu Designprinzipien für LLM-basierte Systeme mit „Zero Trust“-Ansatz enthält zentrale Empfehlungen zur sicheren Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden. Die Vorgaben reichen von der Authentifizierung und dem Input-/Output-Schutz bis hin zum Monitoring und Hintergrundwissen für die Awareness.

    Doch Vorsicht, diese Empfehlungen sind mehr als reine IT-Empfehlungen: Sie berühren unmittelbar haftungsrechtliche Fragen und betreffen die konkrete Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“).

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  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

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  • LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    Rechtswidrig – und zugleich ein Blick auf verbreitete Ermittlungsroutine: In einer Beschwerdeentscheidung vom 1. August 2025 stellt die 2. Große Jugendkammer des LG Arnsberg fest, dass ein vom AG Arnsberg am 28. Februar 2025 erlassener Durchsuchungsbeschluss gegen eine damals 17-Jährige rechtswidrig war (Az. 2 Qs-211 Js 151/25-10/25). Ausschlaggebend war das Fehlen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den erforderlichen Anfangsverdacht gemäß § 102 StPO; die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

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  • Internetrecherche über Bewerber und Prozessgegner

    Internetrecherche über Bewerber und Prozessgegner

    Wenn das „Googeln“ zur datenschutzrechtlichen Falle wird: Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Informationen über andere Personen sammeln, grundlegend verändert. Was früher mit aufwendigen Ermittlungen verbunden war, ist heute mit wenigen Klicks möglich: Eine einfache Internetrecherche reicht aus, um umfassende Profile von Bewerbern, Geschäftspartnern oder sogar Prozessgegnern zu erstellen.

    Doch während diese Praxis für viele selbstverständlich erscheint, birgt sie erhebliche rechtliche Risiken – insbesondere im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2025 (Az. 42 C 61/25) zeigt dabei in einem erweiterten Sachverhalt, wie schnell aus einer scheinbar harmlosen Internetrecherche ein kostspieliger Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflichten werden kann. Dabei ging es um die Internetrecherche zu jemandem im Zuge eines gerichtlichen Streits, der einer Bewerbersituation nachgelagert war!

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  • Unzulässiges Framing und die Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Unzulässiges Framing und die Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    LG Berlin zur Manipulation durch Zitate: Die Art und Weise, wie Medien über politische Akteure berichten, ist nicht nur eine Frage des Journalismus, sondern zunehmend auch des Rechts. Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 27 O 198/25) klare Grenzen gezogen: Wer Zitate verkürzt, aus dem Kontext reißt oder durch gezieltes „Framing“ eine verzerrte Wahrnehmung erzeugte, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

    Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass selbst die Wiedergabe von Gerüchten nicht ohne hinreichende faktische Anknüpfungspunkte zulässig ist. Die Entscheidung betrifft einen Bundestagsabgeordneten, dessen Äußerungen zu einem Nahost-Konflikt sowie mutmaßliche Sympathiebekundungen für den Iran in einem Medium so dargestellt wurden, dass der Eindruck einer einseitigen Parteinahme entstand. Das Urteil ist nicht nur für die Presselandschaft, sondern auch für die rechtliche Bewertung von Meinungsäußerungen im digitalen Zeitalter von Bedeutung.

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  • Strafbarkeit von Gutachten im Kontext von Cum-/Ex-Geschäften

    Strafbarkeit von Gutachten im Kontext von Cum-/Ex-Geschäften

    Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2024 (Az. 5/24 KLs 7480 Js 208433/21) wirft grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit von Berufsträgern auf, die in steuerrechtlich umstrittenen Gestaltungsmodellen wie den Cum-/Ex-Geschäften mitwirken.

    Im Mittelpunkt steht die Rolle des Angeklagten Y., eines Steuerberaters und Rechtsanwalts, der für die AAA-Bank Gutachten erstellte, die die steuerliche Zulässigkeit von Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften bestätigten. Die Entscheidung des Gerichts zeigt auf, unter welchen Umständen die Erstellung eines Gutachtens nicht mehr als bloße Berufsausübung, sondern als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Update: Der BGH hat die Entscheidung izwischen bestätigt!

    Ich beschäftige mich im Rahmen der Managerhaftung regelmäßig mit Fragen der Haftung beratender Berufe. So habe ich auch einen Beitrag zur Beihilfe durch (neutrale) berufstypische Tätigkeit geschrieben, zu finden in Ferner, jurisPR-StrafR 13/2025 Anm. 4

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  • Buchgeld als Tatertrag: BayObLG konkretisiert Voraussetzungen der Einziehung bei Geldgutschrift

    Buchgeld als Tatertrag: BayObLG konkretisiert Voraussetzungen der Einziehung bei Geldgutschrift

    In einem Beschluss vom 18. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 18.07.2025 – 206 StRR 224/25) setzt sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die Einziehung von Buchgeld nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB zulässig ist. Dabei geht es insbesondere um die dogmatische Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und bloßem transitorischen Besitz bei Gutschrift auf ein Bankkonto. Die Entscheidung schärft die Maßstäbe für die tatrichterliche Feststellung des „Erlangens“ von Taterträgen und liefert klare Kriterien zur Abgrenzung der Einziehungsfähigkeit in Konstellationen arbeitsteiliger Tatbegehung.

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  • Keine Zustellungsvollmacht durch bloße Postweiterleitung

    Keine Zustellungsvollmacht durch bloße Postweiterleitung

    OLG Hamm zu den Grenzen der Ersatzzustellung bei einer Suchtberatungsstelle: Die Wirksamkeit einer Zustellung entscheidet im Strafvollstreckungsverfahren häufig über die Rechtmäßigkeit weitreichender Maßnahmen. Besonders sensibel ist dies, wenn es – wie hier – um den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung geht. Das Oberlandesgericht Hamm (3 Ws 141-142/25) hatte zu klären, ob die Angabe einer Suchtberatungsstelle als postalische Kontaktadresse durch den Verurteilten zugleich eine Zustellungsvollmacht begründet. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine bloße Weiterleitungsvereinbarung reicht nicht aus, um den strengen Anforderungen an eine förmliche Zustellung zu genügen.

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  • Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Die strafrechtliche Einziehung hat in den letzten Jahren einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren – nicht nur im Bereich organisierter Kriminalität, sondern auch bei wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten wie Steuerhinterziehung.

    In einer Entscheidung vom 19. September 2023 (Az. 718 NBs 41/23) hat das Landgericht Hamburg die Einziehung von über 60.000 Euro gegen einen Angeklagten bestätigt, der als faktischer Geschäftsführer sogenannter „Servicefirmen“ Provisionen für das Ausstellen von Scheinrechnungen erhalten hatte. Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung von „Provisionen“ als Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden kann – und grenzt diese Fallgestaltung von tatbezogenen Ausgaben oder Tatmitteln ab.

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  • Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    OLG Frankfurt zur Einziehung von Taterträgen nach § 423 StPO bei Steuerhinterziehung: Wenn Strafgerichte die Einziehung deliktischer Gewinne von der Hauptverhandlung abtrennen, stellt sich nicht selten die Frage, wie mit dem Zeitverzug bis zur Einziehungsentscheidung umzugehen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 3 Ws 409/24, vom 4. Februar 2025) genau diesen Punkt mit grundlegender Klarheit beantwortet.

    Im Zentrum der Entscheidung steht die Reichweite des § 423 Abs. 2 StPO, insbesondere die Frage, ob die darin genannte Sechsmonatsfrist für die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung eine zwingende Ausschlussfrist darstellt oder lediglich eine Ordnungsvorgabe ohne Rechtsfolgen bei Fristversäumnis ist. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Komplexität wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren, in denen Vermögensabschöpfung ein zentrales Element der Strafrechtspflege geworden ist.

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  • Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB

    Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB

    Nicht jeder aggressiv erscheinende Regelverstoß im Straßenverkehr begründet eine strafbare Nötigung. Diese vermeintlich lapidare Feststellung birgt in der praktischen Anwendung eine erhebliche dogmatische Fallhöhe. Mit Beschluss vom 26.06.2025 (Az. 5 ORs 41/25) hob das Oberlandesgericht Hamm eine Verurteilung wegen Nötigung auf, die auf ein besonders rücksichtsloses Fluchtverhalten im Straßenverkehr gestützt war. Die Entscheidung schärft die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit, Verkehrsdelikt und Nötigung und betont die Bedeutung des spezifischen Handlungsziels des Täters für die Tatbestandsverwirklichung.

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  • LG München I zur unzulässigen Verwertung fremder Mediathekeninhalte auf Streaming-Plattformen

    LG München I zur unzulässigen Verwertung fremder Mediathekeninhalte auf Streaming-Plattformen

    Die Einbindung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch private Anbieter steht zunehmend im Spannungsfeld medien- und urheberrechtlicher Regelungen. Das Landgericht München I hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 28. Mai 2025 (Az. 37 O 2223/25) entschieden, dass die nicht autorisierte Integration einer öffentlich-rechtlichen Mediathek in das Basisangebot einer kommerziellen Streaming-Plattform rechtswidrig ist. Es geht um zentrale Klarstellungen zur Reichweite von § 80 Abs. 1 Nr. 3 MStV, zur Schutzgesetzqualität dieser Norm und zur Reichweite des urheberrechtlich zulässigen „Embedding“.

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  • Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind. Dabei werden zugleich die Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht geschärft, was für Tatgerichte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen von Bedeutung ist.

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  • Cyberversicherung in der Hausratpolice

    Cyberversicherung in der Hausratpolice

    LG Berlin zur Reichweite der „Online- und Digitalschutz“-Klausel: In einer Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. 24 O 250/24) hat das Landgericht Berlin grundlegende Klarstellungen zur Auslegung einer sogenannten „Cyberklausel“ innerhalb einer Hausratversicherung getroffen. Die Klägerin, Opfer eines betrügerischen Zugriffs auf ihr Girokonto über eine Mobile-Payment-App, verlangte Schadensersatz aus dem Versicherungsvertrag. Das Gericht wies die Klage jedoch ab – mit Begründungen, die sowohl dogmatisch als auch versicherungsvertraglich bedeutsam sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Fachaufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen“ in Kommunikation & Recht, Heft 6/2025, S.373

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