Persönlich, hochwertig, keine Chatbots mit Kommunikationsstrategie: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbar Mensch

Schlagwort: AGB-Recht

Rechtsanwalt für AGB-Recht: Unsere Kanzlei ist im Bereich des AGB-Rechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um allgemeine Geschäftsbedingungen und das AGB-Recht. Wir unterstützen praxisnah bei der Erstellung und rechtlichen Prüfung von AGB, damit Verträge nicht zur Stolperfalle werden.

Das AGB-Recht in Deutschland ist besonders streng und verbraucherfreundlich ausgestaltet. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer umfassenden Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB – selbst dann, wenn sie nur einmal verwendet werden. Unzulässige Klauseln sind nichtig, der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Besonders kritisch sind überraschende Klauseln, unangemessene Benachteiligungen und Regelungen, die von gesetzlichen Leitbildern abweichen. Unternehmen sollten daher keine Standardformulierungen „von der Stange“ übernehmen, sondern ihre AGB individuell und rechtssicher gestalten lassen – gerade im E-Commerce, im IT-Recht oder bei internationalen Geschäftsbeziehungen.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und berät im IT-Vertragsrecht

  • Hanseatisches OLG: Unwirksame Vertragsverlängerung bei Mobilfunkverträgen

    Hanseatisches OLG: Unwirksame Vertragsverlängerung bei Mobilfunkverträgen

    Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az.: 10 U 1/24) eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, die es ermöglichte, Mobilfunkverträge über die gesetzliche Höchstdauer hinaus zu verlängern. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9 lit. a) BGB, da Verbraucher durch die Regelung länger als die erlaubten 24 Monate gebunden wurden. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Mobilfunkanbieter und stärkt die Rechte der Verbraucher.

    Hinweis: Wir übernehmen im Telekommunikationsrecht keine Mandate von Verbrauchern!

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  • LG Düsseldorf: Unwirksame Preisanpassungsklausel bei Amazon Prime

    LG Düsseldorf: Unwirksame Preisanpassungsklausel bei Amazon Prime

    Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 12 O 293/22) eine bedeutende Entscheidung zur Transparenz und Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getroffen. Die Richter erklärten die von Amazon für seinen Prime-Dienst verwendete Klausel zur Erhöhung der Mitgliedsgebühren für unwirksam. Das Gericht sah in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da die Anpassungskriterien nicht hinreichend transparent waren und es Amazon ermöglichten, Preise nach eigenem Ermessen anzuheben.

    Hinweis: Wir übernehmen keine Mandate, die auf Rückerstattung erhöhter Abogebühren gerichtet sind; fragen Sie hierzu bei Ihrer Verbraucherzentrale nach!

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  • Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

    So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

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  • Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

    Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

    Am 17. Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-159/23 über zentrale Fragen des Urheberrechtsschutzes von Computerprogrammen. Die Entscheidung beleuchtet, ob Eingriffe in den Arbeitsspeicher eines Computers, um Gameplay-Elemente zu verändern, eine unzulässige Umarbeitung im Sinne der Richtlinie 2009/24/EG darstellen. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Hersteller von Computerspielen, Entwickler von Zusatzsoftware sowie die Gaming-Community.

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  • OLG Celle zur Haftung der Bank bei CEO-Fraud

    OLG Celle zur Haftung der Bank bei CEO-Fraud

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 17. November 2020 (Az. 3 U 122/20) beleuchtet die komplexen rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit CEO-Fraud, einer Betrugsmasche, bei der Kriminelle durch Täuschung Unternehmen und Banken zu unautorisierten Zahlungen bewegen. Das Urteil greift grundlegende Fragen zur Haftung von Zahlungsdienstleistern, zur Verantwortung von Kunden und zur gesetzlichen Risikoverteilung nach den §§ 675j, 675u und 676c BGB auf.

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  • Entscheidende Fragen der Bilanzierung und Aktivierung bei Software

    Entscheidende Fragen der Bilanzierung und Aktivierung bei Software

    Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Software und den damit verbundenen Implementierungs- und Einführungskosten ist ein zentraler Punkt des Unternehmensrechts. Das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2021 (Az. 10 K 3084/19) bietet dazu wichtige Einblicke. Es thematisiert die Frage, wie Aufwendungen für die Einführung und Implementierung von Software bilanziell und steuerlich zu behandeln sind. Dabei werden grundlegende Begriffe wie Anschaffungskosten, Nutzungsrechte und immaterielle Wirtschaftsgüter erörtert.

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  • Datenschutz und Künstliche Intelligenz

    Datenschutz und Künstliche Intelligenz

    Künstliche Intelligenz (KI) ist überall – vor allem in Unternehmen. Angefangen von der Rechtschreibprüfung bis hin zu selbstlernenden Systemen, die gerade in großen Unternehmen die Kundenkorrespondenz vereinfachen sollen. Doch genau hier geht es los: Das Datenschutzrecht ist sofort bei KI in Unternehmen betroffen. Zwei zentrale Dokumente beleuchten diese Thematik umfassend, wenn auch natürlich nicht verbindlich: die jüngst von der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) veröffentlichte Stellungnahme 28/2024 und die Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (DSK). Gemeinsam liefern sie wertvolle Einblicke für Softwareentwickler und das Management von Unternehmen.

    Beide Dokumente ergänzen sich in ihrer Zielsetzung. Während die EDPB tiefgehende rechtliche Analysen und abstrakte Prinzipien bietet, liefert die DSK praxisnahe Leitlinien zur konkreten Umsetzung. Gemeinsam verdeutlichen sie die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, der technische, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt Softwareentwickler sollten vor allem die technischen Empfehlungen beider Dokumente beachten, etwa zur Minimierung von Identifikationsrisiken und zur Gestaltung transparenter Systeme.

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  • Bemessung der Vetragsstrafe

    Bemessung der Vetragsstrafe

    OLG Düsseldorf verneint AGB-Charakter bei Preisangaben nach ZKG: Mit Urteil vom 21. November 2024 (Az. 20 UKI 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro abgewiesen. Der Verband hatte eine Bank auf Basis einer früheren strafbewehrten Unterlassungserklärung in Anspruch genommen, weil deren Entgeltinformation nach seiner Auffassung gegen die Erklärung verstoße. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) zu qualifizieren ist – und damit in den Anwendungsbereich der abgegebenen Unterlassungserklärung fällt.

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  • Justizminister wünschen allgemeine Autoschlüssel-Kopie für Ermittler

    Justizminister wünschen allgemeine Autoschlüssel-Kopie für Ermittler

    Die Idee klingt wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Roman: Ermittlungsbehörden sollen zukünftig Zugang zu Fahrzeugen durch Herausgabe von Schlüsselcodes oder Zweitschlüsseln durch die Autohersteller erhalten. Auf den ersten Blick mag das wie ein pragmatischer Ansatz klingen, um die Kriminalitätsbekämpfung zu erleichtern – doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich erhebliche rechtliche und ethische Bedenken.

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  • Keine Gerätevergütung für Cloud-Dienstleistungen

    Keine Gerätevergütung für Cloud-Dienstleistungen

    Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 15.03.2024 (8 Sch 58/22) eine richtungsweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Gerätevergütung gefällt. Die zentrale Frage war, ob digitale Speicherplätze, die im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen angeboten werden, unter die Regelungen der §§ 54 ff. UrhG fallen und somit vergütungspflichtig sind.

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  • OLG Frankfurt: Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für rechtswidrige Cookie-Speicherung

    OLG Frankfurt: Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für rechtswidrige Cookie-Speicherung

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (27.06.2024, Az. 6 U 192/23) setzt einen wichtigen Meilenstein im Bereich des Datenschutzes und der Verantwortlichkeit für Cookies auf Webseiten. Es stellt klar, dass ein Anbieter von Unternehmenssoftware auch dann haftet, wenn seine Software Cookies ohne Zustimmung speichert, selbst wenn nach den AGB die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Diese Besprechung beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Tragweite der Entscheidung.

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  • Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?

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  • Zahlung von Provisionen in Kryptowährungen

    Zahlung von Provisionen in Kryptowährungen

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Az.: 19 Sa 29/23) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Vergütung von Kryptowährungen im Arbeitsverhältnis befasst und wesentliche rechtliche Aspekte geklärt. Die Entscheidung dreht sich um die Frage, ob eine Klage auf die Übertragung von Kryptowährungen zulässig ist und welche arbeitsrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind.

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  • „Fototapete I“: BGH zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit bei Abbildungen von Fototapeten

    „Fototapete I“: BGH zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit bei Abbildungen von Fototapeten

    BGH zur konkludenten Einwilligung, dem Urheberverzicht und dem Begriff des Beiwerks: Mit seiner Entscheidung in der Sache Fototapete I (BGH, Urt. v. 29.2.2024 – I ZR 140/23) setzt der Bundesgerichtshof die Reihe seiner Rechtsprechung zur Reichweite konkludenter Einwilligungen und zum Verständnis urheberrechtlicher Schranken im digitalen Kontext konsequent fort.

    Der Fall war auf den ersten Blick unspektakulär: Ein Onlinehändler hatte auf seiner Website eine Raumsimulation gezeigt, in der eine nicht von ihm angebotene Fototapete mit einem geschützten Werk als Bestandteil des Hintergrunds zu sehen war. Doch die juristische Tiefe der Entscheidung liegt in ihrer Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Urheber durch sein Verhalten in Nutzungen einwilligt – auch gegenüber Dritten – und welche Rolle § 57 UrhG im System der urheberrechtlichen Rechtfertigung spielt.

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  • Abtretbarkeit von DSGVO-Forderungen

    Abtretbarkeit von DSGVO-Forderungen

    In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (11 U 69/23) wurde ein wichtiger Aspekt der DSGVO-Schadensersatzforderungen behandelt, nämlich die Frage der Abtretbarkeit solcher Forderungen. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die massenhafte Durchsetzung von DSGVO-Schadensersatzansprüchen, oft als „Klageindustrie“ bezeichnet.

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