Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az.: 10 U 1/24) eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, die es ermöglichte, Mobilfunkverträge über die gesetzliche Höchstdauer hinaus zu verlängern. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9 lit. a) BGB, da Verbraucher durch die Regelung länger als die erlaubten 24 Monate gebunden wurden. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Mobilfunkanbieter und stärkt die Rechte der Verbraucher.
Hinweis: Wir übernehmen im Telekommunikationsrecht keine Mandate von Verbrauchern!
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