Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 12 O 293/22) eine bedeutende Entscheidung zur Transparenz und Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getroffen. Die Richter erklärten die von Amazon für seinen Prime-Dienst verwendete Klausel zur Erhöhung der Mitgliedsgebühren für unwirksam. Das Gericht sah in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da die Anpassungskriterien nicht hinreichend transparent waren und es Amazon ermöglichten, Preise nach eigenem Ermessen anzuheben.
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Sachverhalt
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband gegen Amazon wegen der AGB-Klauseln, die dem Unternehmen das Recht einräumten, die Gebühren für den Prime-Dienst „nach billigem Ermessen“ an „objektive Kriterien“ anzupassen. Als Rechtfertigung für Preissteigerungen führte Amazon Kostenänderungen an, die auf äußere Umstände wie Inflation, Steuern oder Lohnsteigerungen zurückzuführen seien.
Auf dieser Grundlage hatte Amazon im Jahr 2022 die Prime-Gebühren für Bestandskunden von 7,99 € auf 8,99 € pro Monat und von 69,00 € auf 89,90 € pro Jahr erhöht. Die betroffenen Kunden wurden per E-Mail über die Preisanpassung informiert, wobei das Schreiben die Anpassung allein mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründete. Wer mit der Erhöhung nicht einverstanden war, konnte seine Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kündigen.
Der Verbraucherschutzverband sah in dieser Vorgehensweise eine unzulässige Benachteiligung der Kunden, da die Klausel Amazon eine einseitige Preisgestaltung erlaube und keine hinreichende Transparenz über die genaue Berechnung der Preisänderungen bestehe. Er forderte daher die Unterlassung der Verwendung der Klausel sowie der entsprechenden Preiserhöhungsschreiben.
Entscheidung des LG Düsseldorf
Das Landgericht gab der Klage teilweise statt und erklärte die Preisanpassungsklausel für unwirksam. Die Richter stellten fest, dass eine AGB-Klausel, die dem Anbieter eine weitreichende Entscheidungsfreiheit zur Preiserhöhung einräumt, ohne klare Berechnungsgrundlagen festzulegen, gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB verstoße.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Preisänderungsklauseln so formuliert sein, dass Verbraucher die Bedingungen und den Umfang einer möglichen Erhöhung vorhersehen und deren Angemessenheit überprüfen können. Das Gericht beanstandete insbesondere, dass Amazon in seiner Klausel zwar eine Vielzahl möglicher Kostenfaktoren aufzählte, jedoch keine Gewichtung oder nachvollziehbare Berechnungsmethode vorgab.
Zudem sei die Berufung auf Inflation als allgemeines Kriterium problematisch, da Prime ein Dienst sei, der aus verschiedenen Leistungen (schneller Versand, Streaming-Dienste, Musik) bestehe. Eine transparente Berechnung der Auswirkungen von Inflation auf die einzelnen Leistungen sei nicht möglich, sodass die Kunden nicht nachvollziehen könnten, in welchem Umfang und warum eine Preissteigerung gerechtfertigt sei.
Dagegen wurde die Klage bezüglich der bereits versendeten Preiserhöhungsschreiben abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Mitteilung der Preiserhöhung als bloße Rechtsauffassung von Amazon zu werten sei und für Verbraucher erkennbar bleibe, dass sie die Möglichkeit zur Kündigung hätten.
Rechtliche Würdigung
Die Entscheidung bestätigt die strengen Anforderungen an die Transparenz von Preisanpassungsklauseln in Verbraucherverträgen. Unternehmen dürfen sich nicht das Recht vorbehalten, Preise nach eigenem Ermessen zu ändern, sondern müssen klare und überprüfbare Kriterien definieren.
Besonders bedeutsam ist die Klarstellung des Gerichts zur unzulässigen Verwendung der Inflation als pauschales Preisanpassungskriterium. Dies dürfte weitreichende Auswirkungen auf andere Abo-Modelle und Dienstleister haben, die mit ähnlichen Klauseln arbeiten.
Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass Unternehmen ihre Kunden über Preiserhöhungen informieren dürfen, solange dies in transparenter Weise geschieht und der Kunde die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren – etwa durch Kündigung des Vertrags.
Fazit
Das LG Düsseldorf setzt mit diesem Urteil klare Grenzen für Preisanpassungsklauseln in AGB und stärkt den Verbraucherschutz. Preissteigerungen dürfen nicht allein auf vage Kriterien wie Inflation gestützt werden, sondern müssen für Kunden nachvollziehbar begründet sein. Unternehmen mit Abo-Modellen sollten ihre Vertragsbedingungen überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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