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PKW-EnVKV: Zum virtuellen Verkaufsraum auf Webseiten

Für die Annahme eines „virtuellen Verkaufsraums“ im Sinne der PKW-EnVKV, der zur Angabe der Vergleichswerte u.a. hinsichtlich Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtet, ist es ausreichend, dass man unter konkret benannten Fahrzeugen, die mit einer Suchmaske gefunden werden, auswählen kann – eine direkte Bestellmöglichkeit muss es nicht geben (Landgericht Wuppertal, 13 O 8/12):

Ein „Ausstellen im virtuellen Verkaufsraum“ […] ist mithin auch ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit schon dann anzunehmen, wenn das Ausstellen eines konkreten Fahrzeugs auf einer solchen Automobilbörse gerade dazu dient, den Verbraucher schon bei der Wahl zwischen verschiedenen ausgestellten Fahrzeugen eine Vorauswahl treffen zu lassen.

Dies steht auch nicht im Widerspruch zu einem real existierenden Verkaufsraum, so das Landgericht Duisburg (24 O 9/12), denn:

Im Übrigen besteht das Bedürfnis nach so einem Erfordernis nämlich des der Möglichkeit eines sofortigen verbindlichen Kaufs auch deshalb nicht, weil bei einem zu vergleichenden echten Verkaufs-/Ausstellungsraum ein solcher verbindlicher Kauf ebenfalls nicht einfach auf „Knopfdruck“ möglich ist, sondern auch hier der Verkäufer bzw. einer seiner Mitarbeiter kontaktiert werden muss, letzte Details geklärt werden müssen und erst danach ein in der Regel schriftlicher Vertrag ausgearbeitet und unterzeichnet wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.